Object: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 1187 — 
(Erster) Kupon 
  
  
  
  
zur Dieser Kupon wird nach dem 
,„ 6 Allerhöchsten Privilegium vom 
Solinger Stadtobligation ....................... ungültig 
und werthlos, wenn dessen Geld- 
. betrag nicht bid zum ... .. . . . . . .. 
uͤber erhoben ist. 
. . . . . . . .. Thaler Kurant. 
Inhaber dieses empfaͤngt am ........... . . . .. . . . . die Zinsen der oben- 
genannten Solinger Stadtobligation fuͤr die Zeit vom ... ... ............ . .. . 
bis dahn aus der städtischen Gemeindekasse zu Solingen 
mit ....... ... . . ... Thaler Kurant. 
Der Bürgermeister. Die staͤdtische Schuldentilgungs— 
Kommission. 
N. N. N. NJ. N. N. J. N. 
(NB. Die Namen des Bürgermeisters und der 
Kommission werden gedruckt.) 
Eingetragen Fol. .. . . .. . . .. der Kontrole. 
Der städtische Gemeinde-Empfänger. 
(Nr. 6243—6234) 154 (Nr. 6234.)
	        
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