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Der Grundstock besteht also am 371. März 1828 in
1) Rückständen:
a) dltrer 6P40fl. 4kr.
b) neueer 31 fl. zökr.
658 fl. 5 kr.
2) Eagpitalien:
a) verzinslichen 30, 56/ fl. 33 kr.
welche, mit Ausnahme von 6 nicht zur Abtretung an
Pfarreien geeigneten Posten im Betrage von 919 fl. 50 kr.,
als Provisorien bei verschiedenen Kirchenstellen stehen.
b) unverzinslichen nocch 55o0ofl. —
580, 7/1/ fl. 35 kr.
5) Ersaß-Posten:
a) aͤlteres Tischtitels-Guthaben . . .. 100fl. —
b) andere:
a) aͤltere. . .. . . . 6896fl. 34kr.
6) nachgeholter Posten 5P8 fl. 3o kr.
— 9075fl. d kr. ·
——-— 1,o75st.l«kr.
4)baatcmCasseU-Vvttath.............6,862fl10kr.
Zusammen.39,509fl.52kr.
Noch haften auf dem Interkalar-Fonds jaͤhrliche Zulagen fuͤr
zu gering dotirte Pfarreien, bei welchen es an einer naͤheren
Quelle bebricht. nach dem Stande vom 31. März
18333 1),435 fl. 36 kr.
die im Capitalwerthe à 5 Procent betragen 12,40 fl. —
Nach Abzug dieser — einzelnen Pfarreien gehörigen und im
Capitalwerthe durch baares Geld allmählig zu berichtigenden
Summe besteht das Vermögen des Interkalar-Fonds
in .z,05 fl. 52 kr.
Vergleicht man sodann den hievor berechneten Grundstock
ààa... .....339,5,509 fl. ba kr.