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Der Legationssekretär Freiherr v. Ketteler, bisher bei der Kaiserlichen Gesandtschaft
in Peking, ist zur kommissarischen Beschäftigung in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen
Amts einberufen. ....
Dem ständigen Hülfsarbeiter in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts
Legationsrath Stemrich ist die kommissarische Verwaltung des Kaiserlichen Generalkonsulats
in Antwerpen übertragen worden. Derselbe wird sich Mitte dieses Monats auf seinen neuen
Posten begeben.
Der Sekondlieutenant Herold, à la suite des Westfälischen Fuß#-Artillerie-Regiments
Nr. 7, kommandirt zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt, ist zum Premierlieutenant
befördert worden.
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IV. Bekanntmachungen für die Schifffahrk.
Stiller Oceau.
Die „Annalen der Hydrographie 2c.", Jahrgang 1890, Heft VI, S. 216 ff. enthalten
den Schluß der in Nr. 6 des „Deutschen Kolonialblattes“ erwähnten Beschreibung der Nord-
küste von Kaiser Wilhelmsland.
Bemerkungen über die Ostküäste von Afrika zwischen dem Mafia-Kanal
und dem Kipumbwe-Niffe einschließlich Zanzibar.
(Aus dem Reiseberichte S. M. Krzr. „Schwalbe“, Kommandant Korvettenkapitän Hirschberg.)
Der Mafia-Kanal ) ist eine empfehlenswerthe Passage. Am besten thut man, wenn
man zum ersten Mal diesen Kanal benutzt, kurz nach Niedrigwasser einzulaufen, weil sich dann
die Riffe am besten zeigen. Später ist die Passage auch bei Hochwasser leicht, da die Riffe
immer noch erkennbar sind und bei den meisten das tiefe Wasser bis dicht an dieselben heran-
geht. Außer den Riffen aber sind genügend Landmarken zum Peilen vorhanden, und wo beide
fehlen, wie in einem Theile der nördlichen Hälfte = von der Insel Koma bis zum Sefao-
Sand —, dient das Loth als guter Anhalt. Die Passage kann mit größter Fahrt gemacht
werden. Sie bietet vor der Passage außerhalb Mafia den Vortheil, daß man in ruhigem
Wasser fährt und den Strom, welcher an der Ostküste von Mafia stark nach Norden setzt,
weniger empfindet.
In gleicher Weise kann die Passage von Dar-zes-Salgam nach Bagamoyo ?? ) innerhalb
der Bongoyo= und Mbudya-Inseln benutzt werden. Deun auch hier sind zahlreiche Peilobjekte
vorhanden, die sich gleichfalls günstig zu Deckpeilungen verwenden lassen. Auch hier fährt man
in geschütztem Wasser. ,
Die Passage innerhalb des Kipumbwe-Niffes 5.““) bietet ebenfalls geschütztes Wasser.
Die Riffe markiren sich genügend, um nach Augenmaß die Passage benutzen zu können. An
Landobjekten fehlt es jedoch.
Die südliche Einf
ahrt in den Kokotoni-Hafen s) soll nach dem Segelhandbuch nur für
Schiffe unter 3,4 m (11))
Tiefgang geeignet sein. Dieser Weg ist, nachdem das Vorhandensein
einer im Minimum 5 m tiefen Rinne festgestellt war, vielfach — meist unter Vorauslothen von
„Afrrica Pilot“, Furt, III, 1884, S. 291 bis 302.
*“) Ebenda, S. 312 bis 315.
*W) Ebenda, S. 325 bis 327.
+Ebenda, S. 351.