Full text : Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

um  im  Einzelnen  den  Lauf  der  vorerwähnten
Linie  festzustellen.  Es  herrscht  indessen  aus—
drückliches  Einverständniß  darüber,  daß  selbst
in  dem  Falle,  daß  die  Kommissare  nicht  zu
einem  völligen  Einverständniß  über  die  Einzel—
heiten  des  Laufes  der  Linie  gelangen  sollten,
die  Vereinbarung  zwischen  den  beiden  Regierungen
  mit  Bezug  auf  die  allgemeine  oben
angegebene  Abgrenzung  nichtsdestoweniger  bestehen
  bleiben  soll.

Die  Kommissare  sind  gleichzeitig  mit  der
Aufgabe  betraut,  die  Interessensphären  beider
Länder  in  der  im  Westen  und  Süden  des
mittleren  und  oberen  Niger  gelegenen  Region
zu  bestimmen.“

Es  versteht  sich  von  selbst,  daß  durch
dieses  Abkommen  irgend  welche  Rechte  Dritter
unberührt  bleiben.  So  wird  dadurch  insbesondere
  das  in  Artikel  V  des  deutschen  Abkommens
  mit  England  vom  1.  Juli  d.  J.
gegenseitig  eingeräumte  Recht,  im  freien  Durchgangsverkehr
  und  ohne  Zahlung  von  Durchgangszöllen
  nach  und  von  den  Ufern  des
Tschad  Sees  Handel  zu  kreiben,  in  keiner
Weisc  beschränkt.  ·

Die  Bauthätigkeit  in  Kamerun.
(Mit  Karte.)

Als  der  Keiserliche  Gonverneur,  Freiherr

Julius  v.  Soden,  im  Sommer  des  Jahres
1885  nach  Kamerun  kam,  war  derselbe  genöthigt,
  mit  seinen  Beamten  in  einer  Woermannschen

  Faktorei  Wohnung  zu  nehmen,  da
das  Gebäude  auf  der  Joß-Platte,  dem  Grundstücke
  des  Kaiserlichen  Gonvernements,  sich  in
einem  Zustande  befand,  der  ein  Bewohnen
desselben  unmöglich  machte.  Das  Haus,  auf
der  beigegebenen  Karte  mit  Ila  bezeichnet,  war
im  Jahre  1884  während  der  Kämpfe  um
Kamerum  mehrfach  von  Granaten  durchlöchert,
vollständig  verwahrlost  und  von  den  Missionaren
  verlassen  worden.  Gras  und  Unkraut
überwucherten  die  Veranda  und  wuchsen  zu  den
glaslosen  Fensterhöhlen  hinein.  «

Das  Grundstück  selbst  war  völlig  verwildert,
mit  über  mannshohem  Gras  und  Busch  bewachsen,
  so  daß  die  erfrischenden  Seebrisen  das
Haus  nicht  erreichen  konnten  und  jede  Aussicht
auf  das  Kamernn-Becken  ausgeschlossen  war.

Der  damalige  Kaiserliche  Kommissar,  Uyr.
M.  Buchner,  hatte  zwar  schon,  nachdem  er
den  Platz  von  der  englischen  Baptisten-Mission
übernommen,  mit  der  Klärung  desselben  angefangen,
  wurde  jedoch  bald  durch  schwere
Erkrankung  gezwungen,  die  Arbeiten  ruhen  zu
lassen  und  die  Heimreise  anzutreten.  «

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a—

 

Nach  der  Ankunft  des  Gouverneurs  wurden
die  Arbeiten  mit  aller  Kraft  wieder  aufgenommen.
Maurer  und  Zimmerleute,  welche  von  den  Faktoreien
  entlehnt  werden  mußten,  setzten  das  Haus
und  die  Kirche  (I1D)  in  einen  bewohnbaren  Zustand,
  während  Eingeborene  und  Kru-Arbeiter
die  nächste  Umgebung  klärten  und  eine  Grashütte,
  welche  den  Missionaren  als  Schule  gedient
  hatte,  zur  eigenen  Wohnung  herrichteten.

Bald  war  dasselbe  soweit  hergestellt,  daß
die  Beamten  ihren  Einzug  in  dasselbe  bewerkstelligen
  konnten.  Zwei  kleine  Zimmerchen  zur
linken  erhielt  der  Kanzler  v.  Puttkamer,
rechts  der  Sekretär  Dr.  Krabbes  ein  anderes.
Das  mittlere,  größte  Zimmer  wurde  zur  Kanzlei
bergerichtet  und  hatte  gleichzeitig  den  Herren
noch  als  gemeinschaftliches  Empfangs-,  Wohnund
  Speisezimmer  zu  dienen.

Drei  kleine  Verschläge  Dinter  den  größeren

Räumen  stellten  Vorraths-,  Geschirr=  und  Anrichtekammern.

  Der  Gouverneur  selbst  mußte
mit  seiner  Bedienung  noch  in  der  Bell-Faktorei
wohnen  bleiben.

Troß  der  bald  eintretenden  Regenzeit  wurde
mit  der  mühsamen  Aufräumung  des  Platzes
fortgeschritten,  Zäune  gezogen  und  Wege  angelegt.


Es  wurde  ein  Garten  hinter  dem  Schuppen
(lle)  angelegt,  für  den  Polizcimeister  ein  kleines

Holzhaus  (IIa)  auf  Holzpfählen  mit  zwei  Kammern

  aufgestellt,  der  Platz  um  die  Häuser  mit

Kies  überschüttet  und  ein  Weg  nach  dem  Strande

hinunter  gegraben.

Inszwischen  begann  das  Material  für  den
Bau  des  Wachthauses,  des  Gouvernementsgebändes
  und  der  Palaver-Halle  schon  einzutreffen.
  Um  die  Sachen  lägern  zu  können,
wurde  am  Strande  ein  Platz  geebnet  und  das
Magazin  (IXaS#)  auf  demselben  erbaut.  Dasselbe
  besteht  aus  einem  Holzgestell  mit  Wellblechplatten,
  Dach  und  Wänden  auf  einem
Cementboden.  Bei  einer  Höhe  von  3  m  ohne
den  Dachraum  ist  das  Gebäude  15  m  lang
und  m  tief.

Der  Platz  selbst  mußte  gegen  den  Strom
durch  eine  Wand  von  Mangrovepfählen  geschützt
  werden.  Da  das  Baumaterial  nicht
auf  dem  steilen  Wege  vom  Strande  auf  die
Baustelle  geschafft  werden  konnte,  wurde  ein
zweiter  Weg  angelegt,  welcher  ein  bequemeres

Aufbringen  desselben  gestattete.

Nachdem  im  Frühjahr  1886  die  Bausiellen
  geklärt  und  die  Bautechniker  der  Firma
F.  H.  Schmidt  in  Altona,  welche  die  Bauten
unternommen  hatte,  eingetroffen  waren,  wurden
die  Arbeiten  am  Hauptgebäude,  wie  an  dem
Wachthause  begonnen.  Das  Letztere  (III  der
Karte),  auf  einem  1  m  hohen  Steinsockel,  aus