um im Einzelnen den Lauf der vorerwähnten
Linie festzustellen. Es herrscht indessen aus—
drückliches Einverständniß darüber, daß selbst
in dem Falle, daß die Kommissare nicht zu
einem völligen Einverständniß über die Einzel—
heiten des Laufes der Linie gelangen sollten,
die Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen
mit Bezug auf die allgemeine oben
angegebene Abgrenzung nichtsdestoweniger bestehen
bleiben soll.
Die Kommissare sind gleichzeitig mit der
Aufgabe betraut, die Interessensphären beider
Länder in der im Westen und Süden des
mittleren und oberen Niger gelegenen Region
zu bestimmen.“
Es versteht sich von selbst, daß durch
dieses Abkommen irgend welche Rechte Dritter
unberührt bleiben. So wird dadurch insbesondere
das in Artikel V des deutschen Abkommens
mit England vom 1. Juli d. J.
gegenseitig eingeräumte Recht, im freien Durchgangsverkehr
und ohne Zahlung von Durchgangszöllen
nach und von den Ufern des
Tschad Sees Handel zu kreiben, in keiner
Weisc beschränkt. ·
Die Bauthätigkeit in Kamerun.
(Mit Karte.)
Als der Keiserliche Gonverneur, Freiherr
Julius v. Soden, im Sommer des Jahres
1885 nach Kamerun kam, war derselbe genöthigt,
mit seinen Beamten in einer Woermannschen
Faktorei Wohnung zu nehmen, da
das Gebäude auf der Joß-Platte, dem Grundstücke
des Kaiserlichen Gonvernements, sich in
einem Zustande befand, der ein Bewohnen
desselben unmöglich machte. Das Haus, auf
der beigegebenen Karte mit Ila bezeichnet, war
im Jahre 1884 während der Kämpfe um
Kamerum mehrfach von Granaten durchlöchert,
vollständig verwahrlost und von den Missionaren
verlassen worden. Gras und Unkraut
überwucherten die Veranda und wuchsen zu den
glaslosen Fensterhöhlen hinein. «
Das Grundstück selbst war völlig verwildert,
mit über mannshohem Gras und Busch bewachsen,
so daß die erfrischenden Seebrisen das
Haus nicht erreichen konnten und jede Aussicht
auf das Kamernn-Becken ausgeschlossen war.
Der damalige Kaiserliche Kommissar, Uyr.
M. Buchner, hatte zwar schon, nachdem er
den Platz von der englischen Baptisten-Mission
übernommen, mit der Klärung desselben angefangen,
wurde jedoch bald durch schwere
Erkrankung gezwungen, die Arbeiten ruhen zu
lassen und die Heimreise anzutreten. «
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a—
Nach der Ankunft des Gouverneurs wurden
die Arbeiten mit aller Kraft wieder aufgenommen.
Maurer und Zimmerleute, welche von den Faktoreien
entlehnt werden mußten, setzten das Haus
und die Kirche (I1D) in einen bewohnbaren Zustand,
während Eingeborene und Kru-Arbeiter
die nächste Umgebung klärten und eine Grashütte,
welche den Missionaren als Schule gedient
hatte, zur eigenen Wohnung herrichteten.
Bald war dasselbe soweit hergestellt, daß
die Beamten ihren Einzug in dasselbe bewerkstelligen
konnten. Zwei kleine Zimmerchen zur
linken erhielt der Kanzler v. Puttkamer,
rechts der Sekretär Dr. Krabbes ein anderes.
Das mittlere, größte Zimmer wurde zur Kanzlei
bergerichtet und hatte gleichzeitig den Herren
noch als gemeinschaftliches Empfangs-, Wohnund
Speisezimmer zu dienen.
Drei kleine Verschläge Dinter den größeren
Räumen stellten Vorraths-, Geschirr= und Anrichtekammern.
Der Gouverneur selbst mußte
mit seiner Bedienung noch in der Bell-Faktorei
wohnen bleiben.
Troß der bald eintretenden Regenzeit wurde
mit der mühsamen Aufräumung des Platzes
fortgeschritten, Zäune gezogen und Wege angelegt.
Es wurde ein Garten hinter dem Schuppen
(lle) angelegt, für den Polizcimeister ein kleines
Holzhaus (IIa) auf Holzpfählen mit zwei Kammern
aufgestellt, der Platz um die Häuser mit
Kies überschüttet und ein Weg nach dem Strande
hinunter gegraben.
Inszwischen begann das Material für den
Bau des Wachthauses, des Gouvernementsgebändes
und der Palaver-Halle schon einzutreffen.
Um die Sachen lägern zu können,
wurde am Strande ein Platz geebnet und das
Magazin (IXaS#) auf demselben erbaut. Dasselbe
besteht aus einem Holzgestell mit Wellblechplatten,
Dach und Wänden auf einem
Cementboden. Bei einer Höhe von 3 m ohne
den Dachraum ist das Gebäude 15 m lang
und m tief.
Der Platz selbst mußte gegen den Strom
durch eine Wand von Mangrovepfählen geschützt
werden. Da das Baumaterial nicht
auf dem steilen Wege vom Strande auf die
Baustelle geschafft werden konnte, wurde ein
zweiter Weg angelegt, welcher ein bequemeres
Aufbringen desselben gestattete.
Nachdem im Frühjahr 1886 die Bausiellen
geklärt und die Bautechniker der Firma
F. H. Schmidt in Altona, welche die Bauten
unternommen hatte, eingetroffen waren, wurden
die Arbeiten am Hauptgebäude, wie an dem
Wachthause begonnen. Das Letztere (III der
Karte), auf einem 1 m hohen Steinsockel, aus