sowohl in hygienischer Hinsicht als mit Bezug
auf die Ernährung der Kranken
Verhältnisse bietet.
Gegen den Gebrauch geistiger Getränke kann,
so bemerkt Stabsarzt Wicke, nichts eingewendet
werden, so lange dieselben, wie dies im All-
gememen in Togo der Fall ist, in mäßigen
Grenzen genossen werden. Für Kranke und
Rekonvalescenten sowie für Personen, die, wie
5.B. auf Reisen, schwere körperliche Anstrengungen
zu bestehen haben, sind die alkoholischen Ge-
tränke durchaus nothwendig. Auch können die-
selben Personen, welche von Europa her an
ihren Genuß gewöhnt sind, nicht gänzlich ent-
zogen werden. Die Eingeborenen machen nach
den Erfahrungen des Herrn Wicke keinen sehr
ausgedehnten Gebrauch von geistigen Getränken.
Dagegen lieben sie den Tabak in hohem Grade.
Derselbe wird auch von einzelnen Europäern
in erstaunlicher Menge vertilgt, was einen un-
gunstigen Einfluß auf die Gesundheit, uusbesondere
das Nervensystem, zur Folge hat.
ziemlich günstige
Spirituosenbandel im südwestafrikanischen
Schutzgebict.
Das Augustheft der „Berichte der Rhei-
nischen Missionsgesellschaft" veröffentlicht Be-
richte der Missionare Wiese und Meyer aus
Otjimbingue vom Anfang dieses Jahres. Beide
Missionare klagen über das Ueberhandnehmen
des Branntweinhandels, welcher viel Unheil
aurichte, seitdem ein Engländer Namens
Stevenson eine richtige Branntweinschenke in
Otjimbingue eingerichtet habe und die Ein-
geborenen verleite, ihr Vieh für Branntwein
zu verkaufen. — Bekanntlich sind Schritte ge-
than, um diesen Handel zu überwachen und
zu beschränken. Der Kaiserliche Kommissar a. i.
hat unter dem 1. April d. J. eine Verord-
nung erlassen (vergl. Nr. 7 des „Deutschen
Kolonialblattes“ vom 1. Juli d. J.), wonach
u. A. demjenigen, Ha
Spirituosen, insbesondere durch übermäßigen
Verkauf oder Verschenken an Eingeborene An-
laß zu Ausschreitungen giebt, die Erlaubniß
zum Handel ohne Weiteres entzogen werden
kann. Auch werden die Häuptlinge der ver-
schiedenen Stämme veranlaßt werden, ihrerseits
geeignete Maßregeln gegen den Spirituosen-
konsum zu ergreifen.
———— —.
welcher durch Handel mit
–“. .. —
# ebnestneeeeenernenen.
IV. Titterar. Besprechungrn.
Mr. C. M. Woodford, dessen Vortrag
über die Entdeckung und Erforschung der
Salomons-Inseln wir in letzter Nummer er-
wähnt haben, hat in den Jahren 1886, 1887
und 1888 drei verschiedene Reisen nach der
zum Theil deutschen Inselgruppe unternommen,
welche er in einem kürzlich in London er-
schienenen Buche: „A naturalist among the
head hunters“ (London, George T’hilip
& Son, 32 Fleet-Str.) beschreibt.
Obgleich der Verfasser ausdrücklich betont,
daß er sich nur zu wissenschaftlichen Zwecken,
insbesondere zur Bereicherung seiner zoologischen
Sammlungen auf der Inselgruppe aufgehalten
habe, giebt er doch mancherlei Einzelheiten, die
auch vom wirthschaftlichen und kommerziellen
Standpunkt von besonderem Interesse sind.
Nach einer eingehenden Schilderung der
Entdeckung der Inseln durch die Spanier, wobei
er dieselben gegen den Vorwurf der Grausamkeit
gegen die Eingeborenen warm in Schutz nimmt,
theilt der Verfasser mit, daß nach dieser Zeit
die Inseln über 200 Jahre von Weißen nicht
mehr besucht worden seien, so daß man schließlich
an ihrer Existenz zu zweifeln begann, bis sic
Ende vorigen Jahrhunderts zum zweiten Male
entdeckt wurden. Seitdem sind sie gelegentlich
von Walfischfängern besucht worden, bis seit
dem Jahre 1863 ziemlich regelmäßig Schiffe
behufs Anwerbung von Arbeitern für die
Fidschi-Inseln und Queensland dort verkehrten.
Die Schilderung der auf die Arbeiter-
anwerbung bezüglichen Verhältnisse gehört zu
dem Interessantesten, was das Buch bietet.
Der Anfang der Arbeiteranwerbungen
wurde 1863 durch pernanische Sklavenhalter
gemacht, welche von der Oster-Insel Ein-
geborene entführten, um sie auf den Guano-=
inseln zu verwenden. 1865 wurden die ersten
eingeborenen Arbeiter nach den Fidschi-Inseln
gebracht. Diese ersten Arbeiteranwerbungen
waren nichts als Sklavenjagden und wollten
nichts anderes sein. Systematisch wurden die
Anwerbungen auf den Salomons-Inselu seit
1870 betrieben. Es herrschten hierbei bis
zur Besitzergreifung der Fidschi-Inseln durch
England die ärgsten Mißstände, welche sich
dann etwas besserten, indem Verordnungen
und Gesetze erlassen wurden und sich auch auf
den Werbeschiffen Regierungsagenten befinden
mußten. Diese waren indessen meist unzuver-
lässig und bestechlich. Geordnete Zustände
traten erst ein, als Mr. Anson die betreffende
Verwaltung übernahm, so daß die Arbeiter-