Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

eutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herausgegehben im Husmärtigen Amt. 
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Jahrgang. Berlin 15. April 1990. Uummer 2. 
Diese zeitschrift erscheint in ihron ammt en Theue amB 1. und 15. jedes Monais. Nichtamtliche Mittheilungen werden den zu 
Aufans des Monats erscheinend Knener nach Bedarf auch den anderen, beigegeben. — Der Viertelfahrspreis beträgt 2 .7. 
Man abonnirt bei allen in 
Postämtern und Buchhandlungen. — Einsendungen und Aufragen sind an die Königliche Hofbuch: 
bandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W1, Kochstraße 68—70, zu richten. 
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Inhalt. I. Eintritt in die Truppe für OÖst-Afrika S. 17. — Beurkundung des Personenstandes in Hatfeldt- 
hafen S. 17. — II. Uebereinkommen mit der britisch ostafrikanischen Gesellschaft über die Be- 
schränkung des Handels mit Waffen und Munition S. 17. — Nachtrag zur Verordnung, betreffend 
Auwerbung und Ausführung von Eingeborenen des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagme als 
Arbeiter S. 21.— Ordnung des Verkehrs in den Häfen des Schubgebietes der Reu-Guinea-Kompagnie 
S. 21. — III. Die Kolonial-Abtheilun 
  
  
: . im Auswärtigen Amt S. 22. —IV. Ostküste von Afrita S. 23; 
Nördlicher Stiller Ocean S. 23. — V. S. 23. 
Nichtamtlicher Theil. I. S. 24. — ll. Postdampfschiffverbindungen S. 24. — Blokade über 
ahomeh S. 25. — III. Krankenhaus in Zanzibar S. 25. . Schwedische Ansiedler im Kamerun- 
gebiet S. 25. — Reisen durch die Marschall-Inseln und das Schutzgebiet der Neu-Guinea- 
Kompagnie S. 26. — IV. S. 27. — V. S. 28.— Anzeigen. 
  
Amtlicher Theil. 
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I.GelefoermdnnugrndmReuixslwlxmcht. 
Vekanntmachung. 
J Aufragen wegen Eintritts in die Truppe des Reichskommissars für Ost-Afrika sind 
nicht an das Auswärtige Amt, sondern an „die Vertretung der Deutschrostafrikanischen Schutz- 
truppe, Berlin W., Wilhelmstraße 98“ zu richten. 
Gemäß § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse in den Deutschen Schutz- 
gebieten, vom 15. März 1888 und § 1 des Gesetzes, betreffend die Beurkundung des Personen= 
standes von Reichsangchörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 ist innerhalb des Bezirkes der 
Station Hatzfeldthafen dem Beamten der Neu-Guinca-Kompagnie, Stationsassistenten Bodo 
v. Moisy, und in dessen Vertretung dem Beamten der Neu-Guinea-Kompagnie, Heilgehülfen 
Karl Boschat, für ihre Person und für die Dauer ihrer Thätigkeit innerhalb der Station 
die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene 
Lind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbe- 
fälle zu beurkunden. 
— — 
II. Perordnungen und Mittheilungen der Behörden in den 
Schuhgebieken. 
Uebereinkommen zwischen dem Neichskommissar für Ost-Alfrika und dem 
Generalverwalter der britisch-ostafrikanischen Gesellschaft über die Be- 
schränkung des Handels mit Waffen und Munition, sowic über sonstige 
Maßnahmen in den beiderseitigen Verwaltungsgebieten. 
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mw« Nach den Erfahrungen des letzten Jahres liegt es im Interesse öffentlicher Wohlfahrt 
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Hoheit guten Regierung, daß die deutsche und englische Verwaltung, denen durch Seine 
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8 Sultan von Zanzibar an der ostafrikanischen Küste vom Rovuma bis nach Kipini 
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Sllbung der Regierungsgewalt übertragen ist, in gewissen wichtigen, mit den öffentlichen
	        
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