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Das Ronde-Plateau.
In der „New Review“ giebt der englische
R H. K. Johnson folgende Schilderung
des im Nordwesten des Nyassa-Sees innerhalb
der deutschen Interessensphäre gelegenen Konde-
Gebietes.
Einem Reisenden, welcher vom Süden des
Nyassa-Sees kommt, scheint das ebene Konde-
Gebiet am Nordwestufer des Sees ein Land
von mehr tropischem Aussehen zu sein, als er
bisher kennen gelernt; die Bäume sind höher
und schattiger, die Vegetation üppiger. Die
Gegend bietet zweifellos einen reizvolleren An—
blick, die Scenerie ist unleugbar prächtig; denn
der östliche Golf des Nyassa mit seinem intensiv
blauen Wasser und die Konde-Ebene mit ihren
smaragdgrünen Bananenpflanzungen und wal-
digen Hainen schattiger Bäume sind von Bergen
umrahmt, welche mit gewaltiger Höhe an-
muthige Formen verbinden und wechselnde
Schattirungen aufweisen.
Nicht weniger als neun ständig Wasser
führende Flüsse, einige von beträchtlicher Größe,
fließen zwischen Karonga und Parumbira-Bai
— einer am äußersten Nordende des Sees ge-
legenen Station der Afrikanischen Seen-Gesell-
schaft — in den See, bewässern das Land und
verleihen der Konde- Gegend den Anblick ewigen
Frühlings. Das Land am Nordende des Sees
ist in Wahrheit ein afrikanisches Arkadien.
Meilen weit wandert man durch Bananen=
pflanzungen, um sodann auf weithin sich aus-
dehnende Felder mit Mais, Hirse und Cassava
zu gelangen. Die bewässerten Wiesen sind mit
Reis bestellt. Aber vor Allem besteht der
Reichthum des Konde-Gebietes in Bieh, welches
— anderwärts im Nyassa-Land keineswegs zahl-
reich — im Konde-Distrikt ausgezeichnet ge-
deiht. Milch und Fleisch sind daher billig und
reichlich. Die Bewohner dieses glücklichen Landes
sind zufriedene Menschen von freundlichem Wesen.
Sie kannten keinen Streit, bis die Araber vor
einigen Jahren sie zu unterjochen suchten. Wie
aus dem Aufsatz im letzten Heft der „Mit-
theilungen von Forschungsreisenden und Ge-
lehrten aus den deutschen Schutzgebieten“ über
„Das Land zwischen Njassa und Rikwa-See“
hervorgeht, sind die westlichen Nachbarstämme
der Wa-Konde bereits wiederholt durch Ein-
fälle der Wawemba heimgesucht worden, eines
räuberischen, von arabischen Sklavenhändlern
mit Flinten versehenen Stammes, der an den
südlichen Quellflüssen des Tschambesi sitzt.
Hoffentlich wird es denselben nicht gelingen,
über die Gebirgspässe auch auf das fruchtbare
Konde-Plateau vorzudringen und dasselbe zu
verheeren.
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zu wählen,
Englische Expedition nach Lagos.
In diesen Tagen wird eine Expedition
unter James Benett mit Commander Ca-
meron als Chef des Stabes und zusammen-
gesetzt aus 24 Personen England verlassen,
um sich nach Lagos zu begeben.
Die Dauer der Expedition ist auf 6 Mo-
nate berechnet. Ein offizielles Communiqué
der Kolonialbehörden in Lagos giebt folgenden
Aufschluß über die Ziele der Unternehmung:
„Mr. J. Benett ist vom Staatssekretär der
Kolonien beauftragt, die Hülfsmittel der Ko-
lonie Lagos an Mineralien und Pflanzen zu
erforschen und Vorschläge über die fernere
Entwickelung derselben zu machen. Derselbe
hat außerdem fachmännische Kenntnisse im
Minen= und Handelswesen im Allgemeinen
und ist der Erfinder eines Prozesses, auf
chemischem Wege reinen Guttapercha aus der
Milch der wilden Feigenbäume zu gewinnen.
Der Entwickelung der Produktion dieser Er-
zeugnisse, sowic Gummi, Pflanzenfasern und
Mineralien wird Herr Benett seine besondere
Aufmerksamkeit widmen.“
Aus einem kürzlich in der „Times“ ver-
öffentlichten Schreiben des Colonial ollice
geht hervor, daß Mr. Benett mit Vollmachten
zur Anknüpfung von Handelsbeziehungen aus-
gestattet ist, und hat es den Anschein, daß
derselbe seine Thätigkeit eventuell auch auf
das Gebiet der Oelflüsse auszudehnen gedenkt.
— —— — —
Beamtenpersonal für die italienischen Rolonien.
Die „Gazzetta ufficiale“ vom 2. Oktober
d. J. enthält eine Königliche Verordnung vom
6. September d. J., nach welcher für die
italienischen Besitzungen in Afrika ein Kolonial-
beamten-Personal zu bilden ist, welches von
dem Ministerium des Aeußeren ressortirt. Die
Kolonialbeamten sind vorzugsweise unter den
bereits im Staatsdienste befindlichen Beamten
sofern sie sich freiwillig für den
afrikanischen Dienst melden. Ausnahmsweise
können dazu auch in Afrika im Dienst befind-
liche Personen, ohne in den Staatsdienst über-
nommen worden zu sein, zugelassen werden,
sowie solche Forscher, welche auf dem Gebiete
der Wissenschaft, des Handels oder im Interesse
der Landesregierung sich Verdienste erworben
haben.
Den Kolonialbeamten wird die Anciennität
in ihrer Kategorie zugesichert, sowic der Wieder-
eintritt in diejenige Verwaltung des Staates,
welcher sie angehörten, sofern sie aus nicht
von ihnen abhängigen Gründen von Afrika