Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

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Das Ronde-Plateau. 
In der „New Review“ giebt der englische 
R H. K. Johnson folgende Schilderung 
des im Nordwesten des Nyassa-Sees innerhalb 
der deutschen Interessensphäre gelegenen Konde- 
Gebietes. 
Einem Reisenden, welcher vom Süden des 
Nyassa-Sees kommt, scheint das ebene Konde- 
Gebiet am Nordwestufer des Sees ein Land 
von mehr tropischem Aussehen zu sein, als er 
bisher kennen gelernt; die Bäume sind höher 
und schattiger, die Vegetation üppiger. Die 
Gegend bietet zweifellos einen reizvolleren An— 
blick, die Scenerie ist unleugbar prächtig; denn 
der östliche Golf des Nyassa mit seinem intensiv 
blauen Wasser und die Konde-Ebene mit ihren 
smaragdgrünen Bananenpflanzungen und wal- 
digen Hainen schattiger Bäume sind von Bergen 
umrahmt, welche mit gewaltiger Höhe an- 
muthige Formen verbinden und wechselnde 
Schattirungen aufweisen. 
Nicht weniger als neun ständig Wasser 
führende Flüsse, einige von beträchtlicher Größe, 
fließen zwischen Karonga und Parumbira-Bai 
— einer am äußersten Nordende des Sees ge- 
legenen Station der Afrikanischen Seen-Gesell- 
schaft — in den See, bewässern das Land und 
verleihen der Konde- Gegend den Anblick ewigen 
Frühlings. Das Land am Nordende des Sees 
ist in Wahrheit ein afrikanisches Arkadien. 
Meilen weit wandert man durch Bananen= 
pflanzungen, um sodann auf weithin sich aus- 
dehnende Felder mit Mais, Hirse und Cassava 
zu gelangen. Die bewässerten Wiesen sind mit 
Reis bestellt. Aber vor Allem besteht der 
Reichthum des Konde-Gebietes in Bieh, welches 
— anderwärts im Nyassa-Land keineswegs zahl- 
reich — im Konde-Distrikt ausgezeichnet ge- 
deiht. Milch und Fleisch sind daher billig und 
reichlich. Die Bewohner dieses glücklichen Landes 
sind zufriedene Menschen von freundlichem Wesen. 
Sie kannten keinen Streit, bis die Araber vor 
einigen Jahren sie zu unterjochen suchten. Wie 
aus dem Aufsatz im letzten Heft der „Mit- 
theilungen von Forschungsreisenden und Ge- 
lehrten aus den deutschen Schutzgebieten“ über 
„Das Land zwischen Njassa und Rikwa-See“ 
hervorgeht, sind die westlichen Nachbarstämme 
der Wa-Konde bereits wiederholt durch Ein- 
fälle der Wawemba heimgesucht worden, eines 
räuberischen, von arabischen Sklavenhändlern 
mit Flinten versehenen Stammes, der an den 
südlichen Quellflüssen des Tschambesi sitzt. 
Hoffentlich wird es denselben nicht gelingen, 
über die Gebirgspässe auch auf das fruchtbare 
Konde-Plateau vorzudringen und dasselbe zu 
verheeren. 
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zu wählen, 
  
Englische Expedition nach Lagos. 
In diesen Tagen wird eine Expedition 
unter James Benett mit Commander Ca- 
meron als Chef des Stabes und zusammen- 
gesetzt aus 24 Personen England verlassen, 
um sich nach Lagos zu begeben. 
Die Dauer der Expedition ist auf 6 Mo- 
nate berechnet. Ein offizielles Communiqué 
der Kolonialbehörden in Lagos giebt folgenden 
Aufschluß über die Ziele der Unternehmung: 
„Mr. J. Benett ist vom Staatssekretär der 
Kolonien beauftragt, die Hülfsmittel der Ko- 
lonie Lagos an Mineralien und Pflanzen zu 
erforschen und Vorschläge über die fernere 
Entwickelung derselben zu machen. Derselbe 
hat außerdem fachmännische Kenntnisse im 
Minen= und Handelswesen im Allgemeinen 
und ist der Erfinder eines Prozesses, auf 
chemischem Wege reinen Guttapercha aus der 
Milch der wilden Feigenbäume zu gewinnen. 
Der Entwickelung der Produktion dieser Er- 
zeugnisse, sowic Gummi, Pflanzenfasern und 
Mineralien wird Herr Benett seine besondere 
Aufmerksamkeit widmen.“ 
Aus einem kürzlich in der „Times“ ver- 
öffentlichten Schreiben des Colonial ollice 
geht hervor, daß Mr. Benett mit Vollmachten 
zur Anknüpfung von Handelsbeziehungen aus- 
gestattet ist, und hat es den Anschein, daß 
derselbe seine Thätigkeit eventuell auch auf 
das Gebiet der Oelflüsse auszudehnen gedenkt. 
— —— — — 
Beamtenpersonal für die italienischen Rolonien. 
Die „Gazzetta ufficiale“ vom 2. Oktober 
d. J. enthält eine Königliche Verordnung vom 
6. September d. J., nach welcher für die 
italienischen Besitzungen in Afrika ein Kolonial- 
beamten-Personal zu bilden ist, welches von 
dem Ministerium des Aeußeren ressortirt. Die 
Kolonialbeamten sind vorzugsweise unter den 
bereits im Staatsdienste befindlichen Beamten 
sofern sie sich freiwillig für den 
afrikanischen Dienst melden. Ausnahmsweise 
können dazu auch in Afrika im Dienst befind- 
liche Personen, ohne in den Staatsdienst über- 
nommen worden zu sein, zugelassen werden, 
sowie solche Forscher, welche auf dem Gebiete 
der Wissenschaft, des Handels oder im Interesse 
der Landesregierung sich Verdienste erworben 
haben. 
Den Kolonialbeamten wird die Anciennität 
in ihrer Kategorie zugesichert, sowic der Wieder- 
eintritt in diejenige Verwaltung des Staates, 
welcher sie angehörten, sofern sie aus nicht 
von ihnen abhängigen Gründen von Afrika
	        
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