Full text: Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

nach Italien würden zurückkehren müssen. 
Neben ihrem Gehalt beziehen die Kolonial— 
beamten eine Lokalzulage. Das Gehalt des 
Gouverneurs der italienischen Besitzungen am 
Rothen Meer (Erythräische Kolonie) beträgt 
10 000 Lire, die Lokalzulage 18 000 Lire. 
Jeder der drei Kolonialräthe erhält an Gehalt 
5000 Lire, an Lokalzulage 6000 Lire. 
Untistlaverei-Rongreß in Paris. 
Der Antisklaverei-Kongreß, welcher im Sep- 
tember d. J. unter den Auspizien des Kardinals 
Lavigerie getagt hat und an welchem sich 
Delegirte von Antisklaverei -Comités ver- 
schiedenster Nationalitäten betheiligt haben, hat 
folgende „Wünsche und Resolutionen“ ange- 
nommen: 
I. Der Kongreß giebt gegenüber den 
Signatarmächten der General-Akte der Brüsseler 
Konferenz seiner aufrichtigen Dankbarkeit Aus- 
druck für das Werk, welches dieselben vollendet 
haben; er drückt den Wunsch aus, daß die 
letzten Bedingungen, welche noch zu erfüllen 
bleiben, bald erfüllt werden mögen, um den 
Gefühlen der ganzen civilisirten Welt Rech- 
nung zu tragen. 
II. In das auf die Unterdrückung der 
Sklaverei gerichtete Werk theilen sich nationale 
Comités, welche, moralisch in der Verfolgung 
eines gemeinsamen Zieles verbunden, eine voll- 
stindig unabhängige Organisation und Aktions- 
weise besitzen. 
III. Der Kongreß rechnet vor Allem auf 
die friedlichen Mittel, namentlich auf die mo- 
ralische Thätigkeit der Missionare, um die 
Schwarzen auf eine höhere Kulturstufe zu er- 
heben. Auch wird beschlossen, die Missionare 
durch alle möglichen Mittel zu unterstützen. 
IV. Die nationalen Comités werden ein 
nützliches Werk vollbringen, indem sie da, wo 
die Umstände es wünschenswerth erscheinen 
lassen, die privaten Bestrebungen und die Theil- 
nahme von Freiwilligen unter den Bedingungen 
und Vorbehalten des ersten Kapitels der General= 
Akte der Brüsseler Konferenz anzuregen suchen. 
Der Kongreß drückt den ehrfurchts- 
vollen Wunsch aus, daß der Heilige Vater, 
welcher so ruhmvoll auf der Befreiung der 
enterbten Kinder der menschlichen Familie be- 
standen hat, und welcher so hochherzig zu den 
ersten Ausgaben für dies Werk beigetragen hat, 
der Bitte des Kardinals Lavigerie nachgebend 
eime jährliche Sammlung für die Bedürfnisse 
der Bestrebungen gegen die Sklaverei bewillige. 
Der Kongreß spricht den Wunsch aus, 
daß, soweit dies nicht bereits geschehen ist, 
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Maßregeln ergriffen werden, um die mißbräuch- 
liche Amverbung freier Arbeiter zu verhindern 
und in wirksamer Weise die Freiheit der Neger 
und die Beobachtung der mit ihnen abge- 
schlossenen Verträge zu sichern. 
VII. Der Kongreß lenkt die Aufmerk- 
samkeit aller Mächte, auch der islamitischen, 
auf die Gefahren, mit welchen die Entwickelung 
gewisser islamitischen Sekten die Civilisation 
und die Freiheit der Neger bedroht. 
VIIII. Es ist zu wünschen, daß jedes 
nationale Comité sobald als möglich Berichte 
erscheinen läßt und ständige Beziehungen mit 
der Presse unterhält, um dieselbe mit Bezug 
auf alle die Sklaverei betreffenden Fragen auf 
dem Laufenden zu erhalten. Auch erscheint es 
wichtig, daß ein Austausch dieser Publikationen 
zwischen den verschiedenen nationalen Comités 
stattfindet und daß ein gemeinsames Einver- 
ständniß die für den Fortschritt des Werkes 
nothwendige Verbindung aufrecht erhält. 
IX. Der Kongreß drückt dem Wohlthäter 
seine Dankbarkeit aus, welcher einen Preis von 
20 000 Franken für das beste volksthümliche 
Werk über die Abschaffung der Sklaverei aus- 
gesetzt hat. Er bestimmt, daß jedes nationale 
Comité die Manustripte zu prüfen hat, welche 
ihm durch die Autoren seiner Nationalität zu- 
  
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gehen. 
Dasselbe bezeichnet dasjenige oder die- 
jenigen der Manustkripte, welche ihm des aus- 
gesetzten Preises würdig erscheinen, und ernennt 
einen Delegirten; dieser vereinigt sich mit den- 
jenigen Mitgliedern des „Institut de France“, 
welche zum Antisklaverei-Comite von Paris 
gehören, um die mit der Ertheilung des Preises 
beauftragte Jary zu bilden. 
X. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, 
daß die den Missionaren gesandten Hülfsmittel 
Zollfreiheit genießen möchten. 
XI. In der Meinung, daß es von außer- 
ordentlichem Nutzen ist, wenn die Delegirten 
der nationalen Comités sich nochmals ver- 
einigen, um ihre Ansichten auszutauschen und 
ihren Eifer gegenseitig anzuspornen, beschließt 
der Kongreß, daß ein neuer Antisklaverei- 
Kongreß spätestens innerhalb eines Zeitraumes 
von zwei Jahren stattzufinden hat. 
Eranzösische Besttzung Gabon und Congo 
Francais. 
Ueber die Verhältnisse in der französischen 
Kolonic „Gabon et Congo français“ be- 
richtet das „Journal Olliciel“ wie folgt: 
„Es wird gemeldet, daß die Handelsbewe- 
gung namentlich in der Batah-Gegend am Golf
	        
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