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Verurdnungen und Mittheilungen der Behürden in den
Bchukgebieten.
Verordnung.
Auf Grund des Reichsgesetzes, belreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutz-
gebietc, und der Verfügung des Reichskanzlers vom 29. März 1889 wird bestimmt:
81.
Der Verlauf von Hinterladern jeder Art und zugehöriger Munition innerhalb des
Togo-Gebictes ist verboten.
§ 2.
Die im Schutzgebiete ansässigen Firmen haben ihre gegenwärtigen Lagerbestände an
Hinterladern und Patronen dem Kaiserlichen Kommissariate spätestens bis zum 1. Jannar 1891
schriftlich nachzuweisen und eine solche Nachweisung des jeweiligen Bestandes am Schlusse eines
jeden Vierteljahres zu wiederholen.
83.
Der Kommissar bezw. dessen Stellvertreter ist befugt, auf Antrag in jedem einzelnen
Falle Ausnahmen von dem Verbote des S 1 durch schriftliche Ermächtigung eintreten zu lassen.
81.
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden mit Geldstrafe bis 300 M. geahndet.
8 5.
Die Verordnung tritt mit dem 20. d. M. in Krast.
Sebbe, den 1I. Dczember 1890.
Der Kaiserliche Kommissar a. i.
(lI. S.) Krabbes.
Perspnalirn.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Konful
Freiherrn v. Nordeuflycht zum Wirtlichen Legationsrath und vortragenden Rath im Aus-
wärtigen Amt zu ernennen. «
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, aus Anlaß
der Kämpfe in Ost-Afrila den nachbenannten Osfizieren der ostafrilanischen Schutztruppe folgende
Auszeichnungen zu verleihen: den Kronen-Orden 1. Klasse mit Schwertern: dem Chef Freiherrn
v. Bülow, früher Sekondlientenant im Königin Angusta Garde-Grenadier-Regiment Nr. 4,
dem Chef End, früher Premierlieutenant im Königlich Bayerischen 9. Insanterie-Regiment, und
dem Sekondlieutenant Stentzler, früher im Insanterie Regiment Nr. 135; die Schwerter zum
Kronen. Orden 4. Klasse: dem Chef Johannes, früher Sekondlieutenant im Infanterie-Regimem
von Stülpnagel (5. Brandenburgisches) Nr. 18.
Dem Techniler Jeß Bugslag zu Apenrade (zuletzt auf der Station Bismarckburg
im Togo-Gebiet thätig) ist das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden.