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(Nr. 5687.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärungen vom 29. April 1862. resp.
8. April 1863., betreffend die Etappenkonvention zwischen Preußen und
Baden. Vom 8. April 1863.
N.# in dem Protokolle d. d. Karlsruhe, den 12. August 1861., wegen
Auswechselung der Ministerial -Erkldrungen über die zwischen der Königlich
Preußischen und der Großherzoglich Badischen Negierung vereinbarte Etappenonvention
bezüglich der aus den Preußischen Landen nach der Bundesfestung
Rastatt und umgekehrt, sowie der aus den Hohenzollernschen Landen nach den
übrigen Provinzen der Preußischen Monarchie und umgekehrt bestimmren Rekruten=
und Reservetransporte und Truppenabtheilungen, für den Fall, daß die
zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Württembergischen Regierung
schwebenden Verhandlungen wegen Einrdumung einer Etappenstraße für
den Transport der in den Hohenzollernschen Landen stehenden Truppen in kürzester
Linie von Hechingen aus über den Schwarzwald zur Eisenbahn zum Abschlusse
gelangen, eine besondere Vereinbarung wegen Bewilligung des Fußmarsches
solcher Transporte von der Württembergischen Grenze auf Großherzoglichem
Gebiete bis zur Großherzoglichen Eisenbahn ausdrücklich vorbehalten
wurde, und nachdem dieser Fall bezüglich der aus den Hohenzollernschen Landen
nach der Bundesfestung Rastatt und umgekehrt bestimmten Königlich Preußischen
Truppentheile nunmehr eingetreten ist, indem die Königlich Württembergische
Regierung sich bereit erklärt hat, denselben eine Milirairstraße in der Richtung
von Hechingen über Empfingen und Freudenstadt nach der nächsten Badischen
Eisenbahnstation und umgekehrt durch Ihr Gebier einzurdumen, so sind
die Königlich Preußische und die Großherzoglich Badische Regierung über folgende
Punkte übereingekommen:
Artikel 1.
Die Großherzoglich Badische Regierung bewilligt der Königlich Preußischen
Regierung zur Benutzung für die aus den Hohenzollernschen Landen nach der
Bundesfestung Rastatt und umgekebrt bestimmten Truppentheile oder Rekrutenund
Reservetransporte eine Etappenstraße von der Badischen Grenze bei Freudenstadt
in der Richtung nach der Eisenbahnstation Achern, über Baiersbronn,
Mittelthal, Ruhestein, Seebach (Schulhaus), Ottenhöfen, Kappelrodeck.
Artikel 2.
Haupt-Etappenort auf dieser Strecke ist Ottenhöfen, Neben-Etappen
Seebach und Kappelrodeck.
Die Entfernungen der auf der bezeichneten Etappenstraße gelegenen Orte
werden nach folgendem Maaßstabe in Badischen Stunden berechnet:
1) von Freudenstadt nach Baiersbron . ... 14 Stunden,
2) „ Baiersbronn Mittelthal. 1 „
3) „ Mittelthal Ruhesteien 24 „
4) „ Ruheslein Seebach (Schulhaus) 2 »