Der Kirchen- und Schulbesuch war ein
ziemlich guter, doch macht die Civilisirung des
Volkes leider nur langsame Fortschritte. Im
Dezember brach die Influenza im Bezirke aus;
laum ein einziger Europäer oder Eingeborener
blieb verschont. Der Mangel an ärztlicher
Hülfe, sowie die mangelhafie Ernährung wirtten
zusammen, um die Krankheit zu verschlimmern.
Es lamen mehrere Todesfälle unter den Ein-
geborenen vor, und noch jetzt machen sich die
Folgen des Uebels bemerllich.
Handelsverkehr.
Im Jahre 1890 besuchten den Hasen
18 Dampfer und 10 Segelschisse von ins-
gesammt 13.18 bezw. 1090 Tonnen; außer-
dem drei deutsche und zwei englische Kricgs:
schisse. 19 Passagiere langten im Hafen an,
66 verließen ihn. Im Lause der 12 Monate
wurden 103 Wagenladungen aus dem Innern
nach Walsisch Bai gebracht.
Der Gesammtwerth der Waaren, welche in
Durchfuhr über Kapstadt oder direlt von
fremden Häsen importirt wurden, belief sich
auf:
von Kapstadt. 11 681 Pfd. Sterl.
Australien 1 837 -
Deutschland 1 508 -
Sandwich Hafen 163 -
zusammen 15 189 Pfd. Sterl.
Die Einfuhr aus Australien vermittelst des
Barlschisses „True Bluc“ bestand hauptsächlich
in Maschinen zur Goldgewinnung für die
Omarurn Gold Minen Co.
Außerdem wird ein großes Quantum von
Kolonialprodukten und bereits verzollten Waaren
von Kapstadt hierher verschifft, deren Mengen
nicht in der Statistik enthalten sind. Nur
ein sehr lleiner Theil der eingeführten Waaren
wird im Bezirk von Walfisch-Bai selbst ver-
braucht, der größte Theil geht nach dem
Innern.
Die Verbindung mit Kapstadt ist nach wie
vor unregelmäßig und unsicher. Im ver-
gangenen Jahr gingen ein 12 Posten mit
1713 Briesen und 3080 Zeitungen, es gingen
ab 11 Posten mit 2557 Vriesen.
Neven-Dumont-Verg.
Die Neu-Gninca= Kompagnie hat auf An-
trag des Reisenden H ugo Zöller
höchsten auf dessen Finisterre- Expedilion er-
reichten Punlie bezw. dem dritthöchsten Gipsel
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dem
des Finisterre-Gebirges im Kaiser Wilhelms-
land nach dem Inhaber der Kölnischen Zeitung,
Herrn August Neven-Dumont, den Namen
Neven-Dumont-Berg gegeben.
Vereinbarung zwischen Portugal und dem Unab-
bängigen Kongo-Staat.
In Arlikel III der Vereinbarung,) welche
unter dem 11. Februar 1885 zwischen Por-
tugal und der „Association Internalionale
du Conge“ über die Anerkennung der Flagge
der Assoc iation abgeschlossen wurde, waren auch
die Grenzen der beiderseitigen Gebicte am un-
teren Kongo festgesebt worden. Ueber den
Lauf der Grenzen waren später Meinungs-
verschiedenheiten entstanden, welche zu einer
neuen Vereinbarung geführt haben. Dieselbe
ist unter dem 25. Mai d. J. abgeschlossen
worden und hat folgenden Inhalt.
Artitel 1 bis III enthalten eine Berichti-
gung bezw. nähere Bestimmung des Grenuz=
laufes am unteren Kongo. Artikel IV be-
stimmt, daß der Bruttoertrag der Ausfuhrzölle,
welche von den den Chiloango, Luali, Lucula
und Lubuzi passirenden Waaren erhoben werden,
nach einem gewissen Verhältniß zu theilen ist.
Artilel V ordnet an, daß die Grenzen sobald
als möglich an Ort und Stelle festgelegt
werden sollen. Nach Artilel VI endlich soll
in Fall von Meinungsverschiedenheiten über
die Bestimmungen der Vereinbarung die Ent-
scheidung einer oder mehrerer befreundeter
Mächte angerusen werden.
Die Antifklaverei-Lotterie.
Die Verwaltung der Gelder, welche durch
die Antifllaverei-Lotterie für die Belämpsung
des Stlavenhandels in Afrila gewonnen werden,
ist nach den hierüber ausgestellten und ge-
nehmigten Grundsätzen in der Weise geregelt, daß
eine Ausführungskommission bestellt wird.
Die Ausführungskommission besteht aus 15 Mit-
gliedern, und zwar den 9 Mitgliedern des ge-
schäftsführenden Ausschusses des Lotterie-Ko-
mitees, 5 Mitgliedern, welche der Reichs-
lanzler aus den Mitlgliedern des Kolonial=
rathes ernennt, und dem Reichskommissar.
Die Mssführungs skommission wählt in ihrer
eisten Sißung einen Vorsitzenden, einen ersten
* Protokolle und General-Akte der Verliner
Konferenz S. 318.