Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Seiner Majestät dem Kaiser von Deutschland 
Wilhelm II., König von Preußen, und dessen 
Nachfolgern.“ 
Der Stationschef ist bemüht, Streitigkeiten 
zwischen den einzelnen Häuptlingen im Um- 
ltreise von Tabora zu schlichten und einen fried- 
lichen Zustand aufrecht zu erhalten. Die Sicher- 
heit der Karawanenstraße ist nirgends gestört 
und die Autorität der Deutschen überall ge- 
achtet. Manche der Häuptlinge aus der Um- 
gegend von Tabora, Bukoba und Muanza 
wünschen, ihre Leute in die Truppe als Sol- 
daten einzustellen, und erklären sich bereit, für 
Uniform und Unterhalt eine Zahlung zu leisten. 
Voraussichtlich werden in dieser Beziehung 
Versuche gemacht werden. 
Lachrichten über Emin Pascha. 
lieber Emin Pascha liegen bestimmte 
Nachrichten nicht vor. Lieutenant Langheld 
berichtet über denselben aus Buloba unter dem 
1. Juli Folgendes: 
„Da meine Boten an Emin Pascha siets 
behaupteten, daß es ihnen nur möglich sei, bis 
Kafuro in Karagne zu kommen, trat ich mit 
einer Abgesandtschaft aus Nkole in Verbindung 
und erfuhr von ihnen, daß Emin Pascha 
östlich des Albert Edward- Sees in einem Orte 
Utumbi sich aufhalten solle. Am 5. sandie ich 
vier von meinen Leuten mit der Post in Be- 
gleitung der Nlole-Leute dorthin ab. Die- 
selben sind bis jetzt noch nicht zurückgelehrt, 
und sind teine weiteren Nachrichten über Emin 
Pascha eingetroffen.“ 
Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwest.Afrika. 
Ueber Verhandlungen, betreffend Veräuße- 
rung eines Theils der Besitzungen der Deut- 
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sohen Kolonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika 
enthält der Geschäftsbericht der genannten Ge- 
sellschaft für das am 31. März d. J. been- 
dete Rechnungsjahr folgende Mittheilungen: 
„Unsere schon im letzten Jahresbericht er- 
wähnten Bemühnngen, durch Veräußerung eines 
Theils unserer Besitzungen die Mittel für eine 
nutbringende Thätigteit in dem uns verbleiben- 
den Gebiete zu erlangen, haben das Ergebniß 
gehabt, daß unterm 1.1. Febrnar 1891 zwischen 
uns und einem deutschen Konsortium ein Ver- 
trag abgeschlossen wurde, wonach unsere sämmt- 
lichen, nördlich des 26. Grad S-Br. gelegenen 
Besitzungen und Rechte an das genannte Kon- 
sorlium verkauft worden sind. Das Konsor- 
tium hat sich vorbehalten, die von ihm erwor- 
benen Rechte auf eine in Gemäßheit des Reichs- 
gesetzes vom 15. März 1888, betreffend die 
NRechtsverhältnisse der deutschen Schußgebiete, 
zu gründende, in Hamburg domizilirte Kolonial= 
Gesellschaft zu übertragen. Der Vertrag ist 
unterm 11. Februar 1891 von unserem Ver- 
waltungsrath und unterm 18. Februar 1891 
von dem Herrn Reichskanzler, als der Aufsichts- 
behörde, genehmigt worden, nachdem, ebenfalls 
mit Genehmigung des Verwaltungsraths, ge- 
wisse Vereinbarungen mit der Kaiserlichen Regie- 
rung über die Verwendung eines Theils der 
Kaussumme zum öffentlichen Nutzen des Schutz- 
gebietes getroffen worden waren. Auf den 
Kaufpreis sind bereits 140 000 Mark ange- 
zahlt, davon jedoch nur 100 000 Mark im 
Berichtsjahre zu verrechnen. Der Rocst soll in 
verschiedenen Fristen erst nach Gründung der 
neu zu bildenden Kolonial-Gesellschaft fällig 
werden. Die vereinbarte Frist für die Grün- 
dung dieser Gesellschaft geht mit dem 18. Fe 
bruar 1892 zu Ende. Von Innechaltung der- 
selben hängt die Perfektion des Vertrages ab.“ 
Jnzwischen ist kürzlich eine weitere Nate 
von 60 000 Mark an die Gesellschaft gezahlt 
worden. 
berlegung des Sitzes des Raiserlichen Kom- 
missariates für Deutsch= Südwest-Afrika. 
Hauptmann v. Frangois, welcher seinen 
siändigen Aufenthalt in Windhoek, der Gar- 
nison der Schutztruppe, genommen hat, beab- 
sichtigte, aus geschäftlichen Rücksichten auch den 
Sitz des Kommissariates von Otjimbingue nach 
Windhoek zu verlegen. Die Fertigstellung des 
zu diesem Zweck in letzterem Orte errichteten 
Gebäudes wurde gegen Ende v. M. erwartet. 
Gemüsebau in Kamerun und Togo. 
Die Erfahrungen, welche bis jetzt mit dem 
Anbau enropäischer Gemüscarten auf dem Gou- 
vernementsgrundstücke in Kamerun gemacht 
worden sind, lassen sich in Folgendem zu 
sammenfassen. In den niedrig gelegenen Küsten- 
gebicten Kameruns können mit Erfolg ange 
baut werden: Vohnen, Gurken, Salat, gelbe 
Rüben, Rettige und Radieschen. Kohlarten 
gedeihen schlecht, Kartoffeln so gut wie gar 
nicht. Der Boden, durch den Anbau schon 
ausgesogen, kann bloß in kleinem Umfange zu
	        
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