Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Eickstadt-Insel im Friedrich-Wilhelmshafen aus- 
ersehen worden, woselbst die gesundheitlichen 
Verhältnisse anscheinend nicht ungünstig sind. 
Das Haus des Generaldirektors, in Finschhafen 
noch unter Dach und Fach stehend, soll sobald 
als möglich dorthin verschifst werden. Ob 
auch die Landesverwaltung auf dieser Insel 
ihren Platz finden wird, oder auf der benach- 
barten Fischel-Insel, bleibt späterer Entschließung 
vorbehalten, da der Kaiserliche Kommissar elwa 
ein Jahr in Stephansort zu bleiben gedenkt. 
Abänderung der Ausjuhrzölle in Angola sowie 
auf San Thomé und Principé zju Gunsten der 
nach Portugal auszufübrenden Crzengnisse. 
Um die bedrohten Handelsbeziehungen 
zwischen Angola, San Thomc und Principe 
einerseits und Portugal andererseits zu be- 
leben, sind durch eine Königliche Verordnung 
vom 13. August die Ausfuhrzölle für die 
aus den Distrikten Lvanda, Venguella und 
Mossamedes sowic von den Inseln San Thoms 
und Principc nach dem Auslande direlt aus- 
geführten Produkte unter Beibehaltung der 
alten Säße für die Ausfuhr nach dem Mutter- 
land bedeutend erhöht worden. 
Für Loanda, Benguella und Mossamedes 
wird der Zoll auf das nach dem Auslande 
gehende Elfenbein von 3 pCt. aus 10 PCt., 
der auf alle anderen Produlte von 5 pCt. auf 
15 pCt. erhöht. Auf den Inseln, wo Kaffee, 
Kalao und alle anderen Waaren bisher 18 Neis 
bezw. 16 Reis jür das Kilogramm und 2 PCt. 
vom Werthe bezahlten, wird nach der erwähnten 
Verordnung von Kassee 15 Ress (201/4 Pf.), 
von Kakav 10 Reis (18 Pf.) für das Kilo- 
gramm und von allen anderen Waaren 6 PCt. 
vom Werthe erhoben werden. 
Für die den Bestimmungen der Kongo- 
Alte unterworfenen Gebiete von Ambriz und 
des Portugiesischen Kongo gilt diese Maßregel 
nicht. Immerhin werden durch die außer- 
ordentliche Erhöhung des Aus uhrzolles für 
Loanda, Benguella, Mossamedes, San Thom" 
und Plincipe auch die deutschen Dampfer be- 
troffen, welche schon in Folge des beslehenden 
disserentiellen Ausfuhrtarises in den Gebieten 
südlich von Ambriz nur larg mit Ladung be- 
dacht wurden. 
Von den Nomoren. 
Nach Mitltheilungen des „Journal Ollicicl“ 
herrscht auch auf Anjonan jetzt vollkommene 
Ruhe, sodaß die Zuckerfabrik von Bambao, 
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l 
eine Domäne des Sultans, am 29. August 
die Verarbeitung des nengeernteten Zucker- 
rohrs beginnen lonnte. Um jedoch allen 
Zujälligleiten vorzubeugen, soll die Garnison 
bis zur Beendigung der gerade stattfindenden 
ZZuckerrohr-Ernte auf Anjonan verbleiben. 
Die nach Groß-Komoro geschickten 50 Mann 
Marine-Insanterie wurden am 11. August in 
Celimani ausgeschifft und in Nioumbadjon in 
Baracken gelegt. Die Aufregung auf der 
Insel ist in stetem Abnehmen. Der Prinz 
Said Batari, Gouverneur der Provinz 
Snxltans, hat sich 
zu lommen und 
Maitsamionli und Onkel des 
bereit erklärt, nach Mayotte; 
seine Unterwerfung zu erklären. Da derselbe 
einer der bedentendsten Rebellenführer ist, 
wird sein Beispiel sicherlich noch von cinigen 
anderen besolgt werden. 
Susammenstellung der in England, den Lieder- 
landen, Dänemark, Frankreich, Spanien und 
Portugal geltenden Sollvorschriften, betreffend die 
Tinjubr von Produkten der Rolonien in das 
WMutterland. 
Von den fremden Kolonialmächten lassen 
einige der Einfuhr aus ihren Kolonien Zoll- 
vergünstigungen nicht angedeihen, andere haben 
ihren lolonialen Produlten theils freie Einfuhr, 
thcils günstigere Bedingungen gegenüber den 
fremden Erzeugnissen gewährt. Zur ersteren 
Gruppe gehören England, die Niederlande und, 
wenigstens soweit die tropischen Kolonien in 
Frage lommen, Dänemark; zur letzteren Frank- 
reich, Spanien und Portugal. 
1. England. 
Die Erzeugnisse des ausgedehnten britischen 
Kolonialreichs ersahren bei der Einfuhr in 
Großbrilanmien dieselbe zollamtliche Behandlung, 
wie die aus fremden Ländern stammenden 
Waaren. Doch wird ein goll überhaupt nur 
von einer geringen Anzahl von Einfuhrgegen- 
ständen erhoben. Die gollsätze für Kolonial- 
ergeugnisse sind folgende:#) 
Schill. Pence 
Kalao: 
einfacher pro Pfund — 1 
Hülsen u. Schalen pro Ceniner 2 — 
Kaffee pro Centner 41 — 
Spiritus (einschl. Num) pro Gallon 10 10 
parsümirter pro Galloon 17 3 
Lilöre ꝛc. 14 8 
  
*) Ausweielich deo lmperinl Turifl.
	        
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