Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

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Fuͤr  Thara

 

 

 

 

 

 

GewichtAbgabensätze  ich  vergüret
Benennung  der  Gegenstände.  oder  belm  dn
Anzahl.  Eingang.  JAusgang  aw  t:
-  .  nzab  Sthl.  Ear.  Iytbt  Sar.]  Pfund.
Werden  dergleichen  zum  Durchgang  angemeldet,
so  wird  die  allgemeine  Eingangsabgabe  von  15  Sgr.
für  den  Zentner  erhoben.
33|Steine.
a)  Bruchsteine  und  behauene  Steine  aller  Art,
Mühl-,  grobe  Schleif=  und  Wetzsteine,  Tuffsteine,
  Traß,  Ziegel=  und  Backsteine  aller  Art,  9
beim  Transport  zu  Wasser  .  ..  1  Shifs-  —  151  -  -
b)  Waaren  aus  Alabaster,  Marmor  und  Speckstein;
  ferner:  unechte  Steine  in  Verbindung  mit
unedlen  Metallen,  auch  echte  und  unechte
Steine,  Perlen  und  Korallen  ohne  Fassung4  Zenen.  10—  1  Fällern
Anmerk.  Grosse  Marmorarbeiten  (Statuen,
Buüsten  u.  dergl.),  Flintensteine,  seine  Schleif=  und
Wetzsteine,  auch  Waaren  aus  Serpentinstein  zahlen
die  allgemeine  Eingangsabgabe.
34Steinkohhlen  .  ..  EEEIIE
35|Stroh-,  Rohr=  und  Bastwaaren.
a)  Matten  und  Fuß#decken  von  Bast,  Stroh  und
Scil.  1  Zentn.  ——5
b)  Stroh=  und  Baslgeflechte,  grobe  Strohhüte
und  Decken  aus  ungespaltenem  Stroh;  Spahnund
  Rohrhuͤte  ohne  Garnitur.  ..  ....  ....  .  ...  1  Zentn..1—□  2  in  Kisten.
c)  feine  Bast=  und  Strohhüt  1  Pfund  415—  c  in  Baũen.
30|  Talg  (eingeschmolzenes  Thierfett)  Zentn.——  I4  4  Püflten
37Theer,  Daggert,  Pech  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  1  Zentn——5
38|Lôpferthon  und  Töpferwaaren.
a)  Topferthon  für  Porzellanfabriken  (Porzellanerded
  .  ...  1  Zentn.  frei  —–1
b)  Gemeine  Töpferwaaren,  Fliesen,  Schmelztiegelll  Zentn,—10  —
)  Einfarbiges  oder  weiges  Fayence  oder  Stein-  in  Kisten
ut,  irdene  Pfeisen  1  Zeni—4  ben.
d)  Bemalkes,  bedrucktes,  vergoldetes  oder  versil-  in  in
bertes  Fayence  oder  Steingnt.....  1  Zentn..10—04  .

 

(No.  1313.)

 

ee)  Por-