Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

Ordnung und die Erfolge der Schule erfreulich. 
Nur läßt die Lage zu wünschen übrig, da in 
unmittelbarer Nähe sich ein Sumpf befindet. 
Für die in Idia weiter oberhalb am 
Sannaga anzulegende Station ist ein Platz ge- 
wählt und wegen Erwerbung des Grund und 
Bodens das Erforderliche veranlaßt. Die 
Malimba-Leute sind ruhig, und der Handel am 
Sannaga hat sich wieder belebt. 
Bericht 
des NRegierungsarztes Stabsarzet Dr. Schröder 
in Namerun für den Monat August. 
Im Monat August, dem letzten der dies 
jährigen Regenzeit, kamen schwere Erkrankungen 
an Fieber nicht vor, Todesfälle daran waren 
nicht zu beklagen. Auffallend aber war es, 
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Dr. Zintgraff glaubt, daß die Entwicke- 
lung der Verhältnisse einen ruhigen Verlaus 
nehmen werde und daß angesichts der Bali- 
Bundesgenossenschaft, welche großes Aufsehen 
und Furcht im Lande erregt, ein angriffsweises 
Vorgehen der feindlichen Stämme kaum zu be- 
fürchten sei. 
Die Abgrenzung des Einflußgebietes der Britisch- 
Südafrikanischen Gesellschaft. 
In Nr. 14 des „Deutschen Kolonialblattes“ 
vom 15. Juli d. J. ist auf Seite 299 ff. der 
ersten gesetzgeberischen und Verwaltungsakte 
Erwähnung geschehen, welche englischerseits in 
wie bald nach dem Eintreffen hierselbst mehrere 
Weiße erkrankten, so der Baumeister Sperber, 
der viel am Strande beschäftigt war, nach 
fünf, der Schullehrer Betz und der Unter 
offizier Gansow nach drei Wochen. Wenn 
der Lientenant Steinhäuser schon am 
zehnten Tage nach seinem Eintreffen und seit 
dem mehrere Male erkrantte, so hängt das 
wohl mit seinen früheren Erkrankungen in 
Neu-Guinea zusammen. Die häufigen, aber 
lurzen Anfälle des Gärtners Tille sind auf 
seine Beschäftigung mit Erdarbeiten und die 
besondere Gelegenheit zu Erlältungen zurück 
zuführen. 
Von der Expedition des Dr. öintgraf. 
Nachdem die Expedition des Dr. Zint- 
graff längere Zeit auf Miyimbi-Station Nach- 
richten aus Bali abgewartet hatte, erschienen 
im August 300 vom Bali Häuptling Garega 
abgesandte Balis, um den Dr. Zintgraff 
nach Baliburg zu geleiten. Am 23. August 
traf Zintgraff mit Lieutenant Hutter, 
20 Weileuten und den 300 Balis wohlbehalten 
in Baliburg ein. Nittmeister v. Gemmingen 
und Expeditionsmeister Carstensen sollten 
demnächst folgen und auf Miyimbi-Station 
durch den Karawanenmeister der Firma Jantzen 
und Thormählen, Conrau, abgelöst werden. 
Die Herstellung der Wege wird möglichst be- 
schleunigt und mit der Ausbildung der Balis 
nunmehr allmählich vorgegangen werden. 
den Wegebau werden Sprengmaterialien, für 
die Armirung der Stationen Geschütze beschafft 
werden. 
demjenigen Theile Süd-Afrikas getroffen worden 
sind, der durch Order in Council vom 9. Mai 
d. J. für britisches Schutzgebiet erklärt worden 
ist und zum Theil das Feld der Thätigkeit 
der Britisch-Südafrikanischen Gesellschaft bildet. 
Nachdem diese Gesellschaft inzwischen dahin 
gelangt ist, die Verwaltung in den ihrem Ein- 
fluß unterstellten Gebieten selbst in die Hand 
nehmen zu können, hat der lligh Commissioner 
für Süd-Afrika durch Bekanntmachung vom 
1. September d. J. erklärt, daß die von ihm 
unter dem 10. Juni d. J. erlassenen Verord- 
nungen in dem Einflußgebiete der Gesellschaft 
nur insoweit noch in Kraft verbleiben sollen, 
als sic sich auf die Rechtspflege, das Standes- 
amtswesen, die Besißergreifung von Grund und 
Boden, das Immobiliarrecht und die Gültigkeit 
von Verleihungen der eingeborenen Häuptlinge 
beziehen. In polizeilichen, gewerblichen und 
sonstigen Verwaltungsangelegenheiten treten an 
ihre Stelle die Verordnungen, welche die Ge- 
sellschaft mit Genehmigung des Staatssekretärs 
Verordnungen der Gesellschaft, 
wicht, vom 30. Juli d. J 
Für 
für die Kolonien erläßt. Zugleich sind zwei 
betreffend den 
Handelsbetrieb und den Vertrieb von Feuer- 
wassen, und betreffend Münze, Maß und Ge- 
J. mit dem Bemerken 
veröffentlicht worden, dß die Genehmigung 
des Staatssekretärs der Kolonien erfolgt ijt. 
Der Inhalt dieser Verordnungen deckt sich im 
Wesentlichen mit den früheren Verordnungen 
des IIigh Commissioner. 
Interessant ist in der vorstehend erwähnten 
Bekanntmachung die Abgrenzung des Einfluß- 
gebiets der Gesellschaft Lettere nennt ihr 
Gebiet Maschona-Land. Es gehört dazu: 
1. der Umkreis des Forts Tuli an dem 
gleichnamigen linken Nebenflusse des 
Schaschani, welcher ungefähr bei dem 
30. Meridian von Norden bezw. Westen 
in den Limpopo mündet,
	        
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