Ordnung und die Erfolge der Schule erfreulich.
Nur läßt die Lage zu wünschen übrig, da in
unmittelbarer Nähe sich ein Sumpf befindet.
Für die in Idia weiter oberhalb am
Sannaga anzulegende Station ist ein Platz ge-
wählt und wegen Erwerbung des Grund und
Bodens das Erforderliche veranlaßt. Die
Malimba-Leute sind ruhig, und der Handel am
Sannaga hat sich wieder belebt.
Bericht
des NRegierungsarztes Stabsarzet Dr. Schröder
in Namerun für den Monat August.
Im Monat August, dem letzten der dies
jährigen Regenzeit, kamen schwere Erkrankungen
an Fieber nicht vor, Todesfälle daran waren
nicht zu beklagen. Auffallend aber war es,
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Dr. Zintgraff glaubt, daß die Entwicke-
lung der Verhältnisse einen ruhigen Verlaus
nehmen werde und daß angesichts der Bali-
Bundesgenossenschaft, welche großes Aufsehen
und Furcht im Lande erregt, ein angriffsweises
Vorgehen der feindlichen Stämme kaum zu be-
fürchten sei.
Die Abgrenzung des Einflußgebietes der Britisch-
Südafrikanischen Gesellschaft.
In Nr. 14 des „Deutschen Kolonialblattes“
vom 15. Juli d. J. ist auf Seite 299 ff. der
ersten gesetzgeberischen und Verwaltungsakte
Erwähnung geschehen, welche englischerseits in
wie bald nach dem Eintreffen hierselbst mehrere
Weiße erkrankten, so der Baumeister Sperber,
der viel am Strande beschäftigt war, nach
fünf, der Schullehrer Betz und der Unter
offizier Gansow nach drei Wochen. Wenn
der Lientenant Steinhäuser schon am
zehnten Tage nach seinem Eintreffen und seit
dem mehrere Male erkrantte, so hängt das
wohl mit seinen früheren Erkrankungen in
Neu-Guinea zusammen. Die häufigen, aber
lurzen Anfälle des Gärtners Tille sind auf
seine Beschäftigung mit Erdarbeiten und die
besondere Gelegenheit zu Erlältungen zurück
zuführen.
Von der Expedition des Dr. öintgraf.
Nachdem die Expedition des Dr. Zint-
graff längere Zeit auf Miyimbi-Station Nach-
richten aus Bali abgewartet hatte, erschienen
im August 300 vom Bali Häuptling Garega
abgesandte Balis, um den Dr. Zintgraff
nach Baliburg zu geleiten. Am 23. August
traf Zintgraff mit Lieutenant Hutter,
20 Weileuten und den 300 Balis wohlbehalten
in Baliburg ein. Nittmeister v. Gemmingen
und Expeditionsmeister Carstensen sollten
demnächst folgen und auf Miyimbi-Station
durch den Karawanenmeister der Firma Jantzen
und Thormählen, Conrau, abgelöst werden.
Die Herstellung der Wege wird möglichst be-
schleunigt und mit der Ausbildung der Balis
nunmehr allmählich vorgegangen werden.
den Wegebau werden Sprengmaterialien, für
die Armirung der Stationen Geschütze beschafft
werden.
demjenigen Theile Süd-Afrikas getroffen worden
sind, der durch Order in Council vom 9. Mai
d. J. für britisches Schutzgebiet erklärt worden
ist und zum Theil das Feld der Thätigkeit
der Britisch-Südafrikanischen Gesellschaft bildet.
Nachdem diese Gesellschaft inzwischen dahin
gelangt ist, die Verwaltung in den ihrem Ein-
fluß unterstellten Gebieten selbst in die Hand
nehmen zu können, hat der lligh Commissioner
für Süd-Afrika durch Bekanntmachung vom
1. September d. J. erklärt, daß die von ihm
unter dem 10. Juni d. J. erlassenen Verord-
nungen in dem Einflußgebiete der Gesellschaft
nur insoweit noch in Kraft verbleiben sollen,
als sic sich auf die Rechtspflege, das Standes-
amtswesen, die Besißergreifung von Grund und
Boden, das Immobiliarrecht und die Gültigkeit
von Verleihungen der eingeborenen Häuptlinge
beziehen. In polizeilichen, gewerblichen und
sonstigen Verwaltungsangelegenheiten treten an
ihre Stelle die Verordnungen, welche die Ge-
sellschaft mit Genehmigung des Staatssekretärs
Verordnungen der Gesellschaft,
wicht, vom 30. Juli d. J
Für
für die Kolonien erläßt. Zugleich sind zwei
betreffend den
Handelsbetrieb und den Vertrieb von Feuer-
wassen, und betreffend Münze, Maß und Ge-
J. mit dem Bemerken
veröffentlicht worden, dß die Genehmigung
des Staatssekretärs der Kolonien erfolgt ijt.
Der Inhalt dieser Verordnungen deckt sich im
Wesentlichen mit den früheren Verordnungen
des IIigh Commissioner.
Interessant ist in der vorstehend erwähnten
Bekanntmachung die Abgrenzung des Einfluß-
gebiets der Gesellschaft Lettere nennt ihr
Gebiet Maschona-Land. Es gehört dazu:
1. der Umkreis des Forts Tuli an dem
gleichnamigen linken Nebenflusse des
Schaschani, welcher ungefähr bei dem
30. Meridian von Norden bezw. Westen
in den Limpopo mündet,