402 III. Sicherheitspolizei.
§ 14. Für das Verhalten der Trauerparade, sowie in Rücksicht der
Orden und Ehrenzeichen der zu Bestattenden gelten die für militärische
Begräbnisse gegebenen Bestimmungen.
Den Ministerien des Krieges und des Innern gebe Ich hiernach
die Bekanntmachung und weitere Veranlassung in ihren Ressorts anheim.
Anteranlage A1 (zu Anmerkung 2).
Verfügung des Ministers des Innern vom 14. Oktober 1902, betr. die
Normalsatzungen für Kriegervereine.
Die nachstehenden (Anl. a), von dem Vorstande des Preußischen Landeskriegerverbandes
neu aufgestellten und von mir gebilligten Normalsatzungen für
Kriegervereine werden im Einverständnisse mit dem Herrn Kriegsminister zur
öffentlichen Kenntnis gebracht.
a) Satzungen dees Vereiinnss
(Ausgefertigt für den Kameraden unter Nr. der Stammroolle.)
8 1. lZweck des Vereins.] Der .. . ... . Verein .. ... bezweckt:
a) die Liebe und Treue für Kaiser und Reich, Landesfürst und
Vaterland bei seinen Mitgliedern zu pflegen, zu bethätigen
und zu stärken; sowie die Anhänglichkeit an die Kriegs= und Soldatenzeit
im Sinne kameradschaftlicher Treue und nationaler Gesinnung
aufrecht zu erhalten;
b) Feier vaterländischer Gedenktage;
„P) die Leichen verstorbener Mitglieder mit den üblichen militärischen Gebräuchen
nach Maßgabe der Allerhöchsten Kabinets -Ordres vom
22. Februar 1842 und vom 6. Juni 1844 zur Gruft zu geleiten;
d) Gewährung einer Beihülfe zu den Kosten der Beerdigung an die Hinterbliebenen,
sowie Unterstützung der Kameraden bei unvermuthet eintretenden
Unglücksfällen nach Lage des Vereinsvermögens.
Ein Rechtsanspruch auf die Beihülfe bezw. Unterstützung steht den Hinterbliebenen
eines verstorbenen Mitgliedes bezw. den Vereinsmitgliedern nicht zu.
§ 2. [Aufnahme-Bedingungen.)
a) Mitglied des Vereins kann Jeder werden, welcher im stehenden Heere
oder der Marine gedient hat, sich im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte
befindet, unverbrüchliche Treue gegen König und Vaterland hochhält,
einen achtbaren Lebenswandel führt undiin oder
Umgegend seinen Wohnsitz hat.
b) Die Aufnahme in den Verein geschieht durch einen kurzen schriftlichen
Antrag nach Formular beim Vorstande unter Beifügung der Militärpapiere.
Verlegt ein Kamerad seinen Wohnsitz in den Bereich des Vereins
und wird er binnen drei Monaten in den Verein als Mitglied aufgenommen,
so erfolgt die Aufnahme eintrittsgeldfrei. Die Verpflichtung
zum Einkauf in besondere Wohlfahrtseinrichtungen des Vereins
wird hierdurch nicht berührt.