die Flügel selbstherrlicher Freiheit etwas be-
schnitt, und deren Nutzen sie vorerst bei nur
empfundenen Lasten nicht einsahen, auf der
Veranda ihrer Faktoreien und schauten trüben
Blickes auf die jetzt so verhältnißmäßig still
daliegenden großen Höse hinab, die sonst vom
Getöse des Handels erschollen.
Und doch hatten sie ein gut Theil Schuld
an dieser unerquicklichen Erscheinung. Gewinn=
reiche Zeiten hatte man unbenutzt dahinstreichen
lassen, ohne daß auch nur Einer daran gedacht
hätte, einen Theil des reichlichen Ueberschusses
zu Einrichtungen zu verwenden, deren Wirkung
für die Zukunft berechnet war, wenn es galt,
einen Ersatz für die verminderten oder gänzlich
versiegten Handelsprodukte zu schafsen, oder
sonst zu erwartenden Handelskrisen, auf eigenen
Füßen slehend und im Lande wurzelud, mit
Erfolg gegenüber zu kreien, sie zu überdauern.
Es hatte den alten Kongomännern jene vor-
ausschauende konsequente Wirthschaftspolitik ge-
jehlt, welche auf die Dauer in ihrer ganzen
Tragweite aufzustellen und durchzuführen nur
im Stande ist entweder eine mit Regierungs-
vollmacht versehene große Handelsgesellschaft
oder eine Regierung selbst; daß ich erstere
Form bei der Gründung von Kolonien im An-
fange wenigstens für das Zweckgemäßere und den
für den Staat billigsten Weg finde, später zu
Kolonien zu kommen, will ich nach meinen
Erfahrungen in Englisch-Adamana nebenbei
bemerken.
Wenn nnn die jetige Regierung des
Koungostaates an den Folgen des von jeher
in Afrika so beliebten Raubbausystemes, gleich-
viel ob durch Schwarze oder Weiße, zu leiden
hat und an lostspielige Heilung der dadurch
verursachten Schäden denken muß, will sie
nicht eines schönen Tages in ernstliche Schwierig-
keiten gerathen, so stehen wir dagegen in
Kamernn, wenn ich mich so ausdrücken darf,
noch im „goldenen“ Zeitalter mit wohlbegrün-
deter Aussicht, der Eutwicklung unserer Kolonie
noch bei Zeiten die Wege vorschreiben zu können,
welche dieselbe für spätere Zeiten als ein ge-
lungenes, gesundes Staatsunternehmen erscheinen
läßt; dem Kolonien muß man vom Geschäfts-
standpunkte aus aussassen und betrachlen.
Weinn ich vorhin sagte, daß wir in Kamerun
im goldenen Zeitalter stehen, so ist dieses in
kolonialem Sinne insofern richtig, als die junge
Kolonie ihre Unkoslen selbst aufzubringen im
Stande gewesen ist.
Daß dem so ist, verdanken wir nicht allein
der dadurch dolumenlirten Lebensfähigkeit an
und für sich, sondern auch den Verwal-
tungsmaßregeln, welche in Verbindung mil
den günstigen Verhältmissen Kameruns erster
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Gouverneur, Freiherr von Soden, mit
selten glücklichem Griffe zu kressen ver-
standen hat.
Zunächst ist ein von Tag zu Tag sich mehr
entwickeluder, die Einnahmen der Kolonie für-
dernder Handel derjenige Punkt, welcher
vollste Beachtung verlangt. Noch sind die Er-
zeugnisse des Kamerungebictes so reichlich, noch
entspricht die Nachfrage ihrem Vorhandensein
durchaus nicht, so daß es zunächst Ausgabe
der Regierung ist, die Entwicklung des Handels
zu beschleunigen und in die richtigen Bahnen
zu leiten.
Dank den Expeditionen, deren Aussendung
das auswärtige Amt seit einigen Jahren in
die Hand genommen hat, sind wir heutigen
Tages über die praktisch für uns in Betracht
kommenden Hinterländer insoweit genügend
unterrichtet und bekannt mit denselben, daß der
zur Zeit schon wankend gewordene Allein-
handel der Küstenstämme als in seinen Grund-
festen erschüttert angesehen werden kann. Wäh-
rend indessen die Forschungsexpeditionen
theils auf friedlichem, theils auf kriegerischem
Wege, ohne direkte Handelsinteressen zu ver-
folgen, ihren Fuß über den Kopf der eifer.
süchtigen Zwischenstämme ins Innere gesetzt,
und unter den über dieses Treiben erstaunten
Eingeborenen festen Halt gefunden haben, blieb
es den Handelsexpeditionen vorbehalten,
durch die seitens der Forschungsexpeditionen
geschaffenen Breschen den Handel zur Küste zu.
leiten.
Wenn je eine Verordnung des Kaiserlichen
Gouvernements von weittragender Bedeutung
war, so ist es jene so vielbesprochene Mono-
polverordnung, welche als fundamental
zu bezeichnen sür die jetzige Handels-Aera ich
keinen Anstand nehme. Denn durch diese
Monopolverordnung wurden im nördlichen wie
im südlichen Theile des Schutzgebietes deutsche
Firmen veranlaßt, ihre Handelsexpeditionen
allerdings zunächst in Aussicht und Absicht auf
eigenen Gewinn unternehmen zu lassen. Aber
man wird nicht fehlgehen, zu behaupten, daß
der erste Gouverneur von Kamerun beim Erlaß
dieser Verordnung daran am allerwenigsten
dachte. Daß diejenige Firma, welche auf Grund
des ihr gewährten Monopols ins Innere
Zing, Aussichten auf reichlichen Gewinn hatte,
war selbstverständlich; daß dadurch schon er-
höhle Zolleinnahmen geschaffen wurden, war
ebenso wahrscheinlich. Indessen die Verord-
nung zielle weiter, und deshalb ist dieselbe
nichts weniger als ein Unglück für die Ko-
lonic: sie trieb die Kaufleute ins Innere und
dadurch, daß die Karawanen derselben die
Wege beschritten und öffneten, Stationen an