durch Eingeborene unter
Aufsicht betriebene Plantagenbau.
Zwar hat man bereits mit der Aulage von
Plantagen begonnen. Es ist europäisches
108
staatlicher
Kapital, welches im Kamerungebiete festgelegt
worden ist und von welchem jetzt schon fest-
steht, ob es auch seine Rechnung dabei finden
wird. So lange aber eine Wahrscheiulichkeit
dafür vorhanden ist, wird man Alles daran-
setzen, den Plantagenbau zu begünstigen und
zu befördern, da seine Erträgnisse für spätere
Jahre wesentliche Einnahmequellen versprechen.
Aber die durch Europäer betriebene Plan-
tagemvirthschaft kommt doch nur gewissen
Kreisen zu Gute. Das eigentliche kolonial=
wirthschaftliche Moment, welches ich im Auge
habe, Schaffung neuer Produkte für die
Ausfuhr durch die Eingeborenen, kommt
hierbei, namentlich so lange der Plantagenbau
durch fremde, zu dem Zwecke eingeführte Ar-
beiter betrieben wird, wenig oder gar nicht in
Betracht; der Eingeborene soll sich, frei-
willig oder gezwungen, der Plantagenwirth-=
schaft zuwenden.
Ich habe in meinen Berichten schon mehr-
sach zu betonen Gelegenheit gehabt, daß für
die Entwicklung Afrikas überhaupt und für
eine gedeihliche Verwaltung der daselbst be-
legenen Kolonien im Besondern der Grundsatz
masgebend sein muß: Afrika den Afri-=
kanern, die Afrikaner für uns. Alle nicht
von diesem Grundsatze ausgehenden Verwal-
tungsmaßregeln sind fruchtlose Theorien und
enthalten damit schon den Keim zu ihrer
Resultatlosigkeit, begriinden damit die Ohn
macht der weißen Nasse der schwarzen gegen
über
Wir bedürfen nach den durch uns ausge-
beuteten Produkten des jetzigen Handels neuer
für die Zukunft, und diese soll der afrikanische
Araber und Zwischenhandel sind sich darin
gleich: sie siehen unserer Entwicklung im Wege,
also weg damit!
(Fortsetzung folgt.)
Banthätigkeit in Deutsch-Ostafrika.
Ueber den Fortgang der Bauarbeiten für
das Kaiserliche Gonvernement in Deutsch-Ost-
afrika liegen folgende Mittheilungen vor:
Das Gouvernementsgebäude sollte noch im
laufenden Monat vollständig sertiggestellt sein
und bezogen werden.
Das früher als Kommandanturgebände be-
zeichnete Gonvernementsgebäude und das eine
der Normalhäuser werden voraussichtlich April
d. J. vollendet, spätestens zum 1. Mai be
ziehbar sein.
Die Fertigstellung und Beziehung der
sogenannten Unterbeamten Häuser sowie des
.l Zweiten Normalhauses wird sich voraussichtlich
bis zum 1. Juli d. J. ermöglichen lassen.
Im Erdgeschoß des sogen. Kommandantur-
gebändes soll das Gouvernementsbureau mit
acht und das Bureau der Hauptkasse mit fünf
Näumen untergebracht werden. Im ersten
Stock erhält der Oberrichter drei Räume, der
Intendant, Kanzler, bezw. Bezirks zrichter und
NRegierungsbaumeister je zwei (ein Arbeits- und
Boden hergeben; zu ihrer Hebung bedürsen
wir aber unbedingt des Negers. Es ist also
das ewige Gesetz der Selbsterhaltung, welches
uns dazu nöthigt, den Schwarzen zur Plan-
tagenwirthschaft zu bringen. Oder sind es
nur Gründe der Humanität, welche uns
Deutschen in Ostafrika den Kampf gegen die
Sklavenjäger, das Araberthum, ausgedrängt
haben? Erwartet auch nur einer, daß der
von den Arabern befreite Sklave jemals
daran denken wird, seinen Befreiern durch die
That seinen Dank auszusprechen? Aber indem
wir die Sklavenhändler verjagen, dienen wir
ebenso gut den schönen Forderungen der Hu-
manität, wie den praktischen Forderungen
unserer Interessen; während wir jene verjagen,
gelingt es uns, sesten Fuß zu fassen, denn
wo jene sind, kommen wir nicht zum Ziele.
erhalten.
ein Schlafzimmer) und der Bureauvorsteher
ein Zimmer: außerdem wird das Baubureau
in den beiden nach hinten gelegenen Räumen,
welche keine Veranda haben, untergebracht
werden.
Im Erdgeschoß des einen Normalhauses
sollen das Kommandoburcau mit zwei und das
Bureau der Medizinal Abtheilung mit drei
(einem großen und zwei lleineren) Räumen
untergebracht werden, außerdem sollen in je
einem Zimmer die beiden Adjutanten sowie der
Zahlmeister wohnen. Im ersten Stock wird der
stellvertretende Gonverneur drei Zimmer und
der Oberführer und der Oberarzt je zwei
Der mittlere Raum ist der gemein-
schaftlichen Benutzung vorbehalten.
In den Erdgeschossen der beiden Unter-
beamten-Häuser sind die Messeräumlichkeiten
für die Beamten und Offiziere vorgesehen.
Von den 21 Zimmern der Obergeschosse
der beiden gedachten Häuser sollen je ein
Zimmer erhalten: zwei Registratoren, drei Buch-
halter, zwei Sekretäre, zwei Feldmesser, ein
Drucker und zwölf Zahlmeister-Aspiranten.
Die noch übrig bleibenden Zimmer sind vor-
läufig als Fremdenzimmer gedacht.
Im Erdgeschoß des zweiten Normalhauses
soll das Bezirksamt ein Zimmer erhalten, für