Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

die Verwaltung der Postagenturen als Neben- 
amt nicht mehr ausführbar, sondern zu deren 
Leitung die Entsendung von Fachbeamten er- 
forderlich war. Bei Auswahl derselben ist 
darauf Bedacht genommen worden, Beamte zu 
ermitteln, welche nicht nur in körperlicher Be- 
ziehung den Einwirkungen der klimakischen 
Verhältnisse gewachsen, sondern auch nach Maß- 
gabe ihrer Anlagen und ihrer Vorbildung be- 
fähigt erscheinen, die Bedürfnisse des Verkehrs 
richtig zu beurtheilen. 
Gegenwärtig sind Kaiserliche Postanstalten 
eingerichtet 
1. im Kamerun-Gebiet 
in Kamerun und 
Victoria; 
2. im Togo-Gebiet 
in Klein-Popo und 
Lome; 
3. im südwestafrikanischen Gebiet 
im Otjimbingue; 
4. im ostafrikanischen Gebiet 
in Daressalam, 
Bagamoyo, 
Tanga und 
Lindi; 
5. im Neu-Guinea-Gebiet 
in Stephansort, 
Constantinhasen, 
Hatfeldthafen und 
Herbertshöh; 
6. auf den Marschall-Inseln 
in Jaluit. 
Von diesen Postagenturen sind diejenigen 
in Daressalam und Bagamoyo mit dem Tele- 
graphenbetrieb ausgestattet und durch unter 
seeische Kabel sowohl untereinander, als auch 
mit der Jusel Sansibar verbunden. Die Kabel 
sind auf deutsche Veranlassung von der Enstern 
and South Alrican Telegraph Compans- 
gelegt und von der Reichspostverwaltung 
zunächst auf die Dauer von 20 Jahren 
angemiethet worden. Wegen Herstellung tele- 
graphischer Verbindung zwischen Tanga und 
Bagamoyo in Ost-Afrika, sowie wegen des An- 
schlusses des Kamerun-Schußgebietes an das 
unterseeische Telegraphenneh sind Einleitungen 
getroffen. 
Den bestehenden Reichs-Postdampfer— 
linien nach Ostasien und Australien ist inner- 
halb des zurückliegenden dreijährigen Zeitraums 
einc neue Linie nach Ost-Afrika hinzuge- 
treten. 
Auf Grund des unterm 1. Februar 1890 
vollzogenen Gesetzes, betreffend die Herstel- 
lung einer solchen Linie, ist unterm 9./5. Mai 
22 
  
1890 zwischen dem Reichskanzler und der 
behufs Uebernahme der neuen Linie in Hamburg 
neu gegründeten Aktien-Gesellschaft „Deutsche 
Ost-Afrika-Linie“ ein Vertrag über die Ein- 
richtung und den Bctrieb dieser Verbindung 
abgeschlossen worden. Danach hat die genannte 
Gesellschaft sich verpflichtet, vom März 1891 
ab eine regelmäßige Postdampferverbindung in 
vierwöchentlichem Zwischenraum von Hamburg 
über Rotterdam, Lissabon und Neapel nach 
dem deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiet und 
den portugiesischen Besitzungen von Mozam- 
bique bis Delagoabay nebst zwei Anschluß- 
Zweiglinien für das deutsch-ostafrikanische Gebiet 
bz. nach den portugiesischen Küstenplätzen Ost- 
Afrikas einzurichten und zu unterhalten. Bereits 
vom Juli 1890 ab ist ein vorläufiger Dienst 
in Zwischenräumen von 8 Wochen auf der 
Hauptlinie cröffnet worden, und zwar hat am 
23. Juli der erste Dampfer des neuen Unter- 
nehmens seine Reise von Hamburg angetreten; 
am 17. September, 12. November 1890 und 
am 7. Jannar 1891 sind weitere Fahrten 
gefolgt und seit dem 4. März 1891 wird 
nunmehr an jedem vierten Mittwoch ein 
Dampfer von Hamburg nach Ost-Afrika ab- 
gesertigt, an welchen sich die Küstenfahrten 
anschließen. Wenn auch in Anbetracht des 
lurzen Bestehens der neuen Linie ein ab- 
schließendes Urtheil über deren Ertragsfähig- 
keit noch nicht gefällt werden kann, so ist doch 
erfreulicherweise auf Grund der seit Juli 1890 
gewonnen Erfahrungen schon jetzt anzuführen, 
daß die neue Verbindung reichlich benutzt 
worden ist, und daß der Verkehr sich derart 
entwickelt hat, daß trotz der Einstellung großer 
Dampfer die regelmäßigen Fahrten zur Bewäl 
tigung der vorliegenden Frachten nicht aus- 
gereicht haben, vielmehr außerdem noch ein 
Extradampfer hat algeschickt werden müssen. 
Nach der bisherigen Entwickelung kann als 
feststehend angesehen werden, daß durch die 
Einrichtung der neuen Linie einem lebhaften 
Bedürfniß Genüge geschehen ist, und daß diese 
Verbindung ein wichtiges Mittel sein werd, 
die kolonialen Bestrebungen in dem deutschen 
Schußgebiete nachhaltig zu fördern, sowie dem 
deutschen Einflusse und dem deutschen Handel in 
Ost Afrika den gebührenden Antheil zu sichern. 
verlegung des Raiserlichen KRommissariales für 
Hüdwest-Afrika von Gtjimbingue nach Windboek. 
Nach einem Bericht des stellvertretenden 
Kaiserlichen Kommissars für Südwest-Afrika 
sollte die Verlegung des Kommissariats von
	        
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