die Verwaltung der Postagenturen als Neben-
amt nicht mehr ausführbar, sondern zu deren
Leitung die Entsendung von Fachbeamten er-
forderlich war. Bei Auswahl derselben ist
darauf Bedacht genommen worden, Beamte zu
ermitteln, welche nicht nur in körperlicher Be-
ziehung den Einwirkungen der klimakischen
Verhältnisse gewachsen, sondern auch nach Maß-
gabe ihrer Anlagen und ihrer Vorbildung be-
fähigt erscheinen, die Bedürfnisse des Verkehrs
richtig zu beurtheilen.
Gegenwärtig sind Kaiserliche Postanstalten
eingerichtet
1. im Kamerun-Gebiet
in Kamerun und
Victoria;
2. im Togo-Gebiet
in Klein-Popo und
Lome;
3. im südwestafrikanischen Gebiet
im Otjimbingue;
4. im ostafrikanischen Gebiet
in Daressalam,
Bagamoyo,
Tanga und
Lindi;
5. im Neu-Guinea-Gebiet
in Stephansort,
Constantinhasen,
Hatfeldthafen und
Herbertshöh;
6. auf den Marschall-Inseln
in Jaluit.
Von diesen Postagenturen sind diejenigen
in Daressalam und Bagamoyo mit dem Tele-
graphenbetrieb ausgestattet und durch unter
seeische Kabel sowohl untereinander, als auch
mit der Jusel Sansibar verbunden. Die Kabel
sind auf deutsche Veranlassung von der Enstern
and South Alrican Telegraph Compans-
gelegt und von der Reichspostverwaltung
zunächst auf die Dauer von 20 Jahren
angemiethet worden. Wegen Herstellung tele-
graphischer Verbindung zwischen Tanga und
Bagamoyo in Ost-Afrika, sowie wegen des An-
schlusses des Kamerun-Schußgebietes an das
unterseeische Telegraphenneh sind Einleitungen
getroffen.
Den bestehenden Reichs-Postdampfer—
linien nach Ostasien und Australien ist inner-
halb des zurückliegenden dreijährigen Zeitraums
einc neue Linie nach Ost-Afrika hinzuge-
treten.
Auf Grund des unterm 1. Februar 1890
vollzogenen Gesetzes, betreffend die Herstel-
lung einer solchen Linie, ist unterm 9./5. Mai
22
1890 zwischen dem Reichskanzler und der
behufs Uebernahme der neuen Linie in Hamburg
neu gegründeten Aktien-Gesellschaft „Deutsche
Ost-Afrika-Linie“ ein Vertrag über die Ein-
richtung und den Bctrieb dieser Verbindung
abgeschlossen worden. Danach hat die genannte
Gesellschaft sich verpflichtet, vom März 1891
ab eine regelmäßige Postdampferverbindung in
vierwöchentlichem Zwischenraum von Hamburg
über Rotterdam, Lissabon und Neapel nach
dem deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiet und
den portugiesischen Besitzungen von Mozam-
bique bis Delagoabay nebst zwei Anschluß-
Zweiglinien für das deutsch-ostafrikanische Gebiet
bz. nach den portugiesischen Küstenplätzen Ost-
Afrikas einzurichten und zu unterhalten. Bereits
vom Juli 1890 ab ist ein vorläufiger Dienst
in Zwischenräumen von 8 Wochen auf der
Hauptlinie cröffnet worden, und zwar hat am
23. Juli der erste Dampfer des neuen Unter-
nehmens seine Reise von Hamburg angetreten;
am 17. September, 12. November 1890 und
am 7. Jannar 1891 sind weitere Fahrten
gefolgt und seit dem 4. März 1891 wird
nunmehr an jedem vierten Mittwoch ein
Dampfer von Hamburg nach Ost-Afrika ab-
gesertigt, an welchen sich die Küstenfahrten
anschließen. Wenn auch in Anbetracht des
lurzen Bestehens der neuen Linie ein ab-
schließendes Urtheil über deren Ertragsfähig-
keit noch nicht gefällt werden kann, so ist doch
erfreulicherweise auf Grund der seit Juli 1890
gewonnen Erfahrungen schon jetzt anzuführen,
daß die neue Verbindung reichlich benutzt
worden ist, und daß der Verkehr sich derart
entwickelt hat, daß trotz der Einstellung großer
Dampfer die regelmäßigen Fahrten zur Bewäl
tigung der vorliegenden Frachten nicht aus-
gereicht haben, vielmehr außerdem noch ein
Extradampfer hat algeschickt werden müssen.
Nach der bisherigen Entwickelung kann als
feststehend angesehen werden, daß durch die
Einrichtung der neuen Linie einem lebhaften
Bedürfniß Genüge geschehen ist, und daß diese
Verbindung ein wichtiges Mittel sein werd,
die kolonialen Bestrebungen in dem deutschen
Schußgebiete nachhaltig zu fördern, sowie dem
deutschen Einflusse und dem deutschen Handel in
Ost Afrika den gebührenden Antheil zu sichern.
verlegung des Raiserlichen KRommissariales für
Hüdwest-Afrika von Gtjimbingue nach Windboek.
Nach einem Bericht des stellvertretenden
Kaiserlichen Kommissars für Südwest-Afrika
sollte die Verlegung des Kommissariats von