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öschiffs-Akt.-Gesellsch. Woermann-Linie (Hamburg—Westafrika)
Reise Letzte Nachrichten“
Postdampfer von D nach bis 28. Januar 1892
„Adolph Woermann“ Kap Palmas Hamburg 30. Dezember in Hamburg.
„Anna Woermann“ Loanda Hamburg 22. Jannar in Teneriffa.
„Carl Woermann“ Lagos Damburg 12. Januar in Hamburg.
„Eduard Vohlen“ Congo # ntwerpen 22. Januar in L#gos
„Ella Woermann“ Hamburg 1 Loanda 25. Januar in Lag
„Erna Woermann“ Hamburg · Whydah 25. Januar in beni.
„Gertrud Woermann“ Hamburg Kap Lopez 18. Jannar in Tenerissa.
„Gretchen Bohlen“ Hamburg Whydah 24. Januar in Whydah.
„Hedwig Woermann“ Lagos Hamburg 1. Jannar in Accra.
„Lulu Bohlen“ Cabinda Hamburg 26 Jannar in Accra.
„Marie Woermann Ponta Negra Hamburg 22. Januar in Gabun.
„Professor n Loango Hamburg 27.8 Jan. 4% Uhr Morg. Doverpassirt.
„Senior“ Kap Palmas Hamburg 4. Januar in Sierra Leone.
„Hellas“ Hamburg Loanda 15. Jan muar in Las Palmas.
„Siegmund“ Hamburg Kap Palmas 28. Januar in Madeira.
Schiffsbewegungen der Deutschen Ostafrika-Linic (Gamburg—Ostafrika).
Reise Letzte Nachrichten
von * bis 28. Jannar 1892
„Kaiser“ Hamburg Januar in Sucz.
„JZundegrath“ liegt un Hafen von
„Aeichstag' Delagoa Bay Han I Januar in Hamburg
1
Delagoa Bay
P. * * Woermann“
Hamburg
Delagoa Bay
D21. Januar ab Aben.
aurg
26. Jannar in Delagoa BVay.
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Perschiedene Wiktheilungen.
Instruktion an den Stationschef von Bukoba.
Daressalam, den 30. November 1891.
Ich habe beschlossen, die Expedition „Emin
Pascha“ aufzulösen, nach Bukoba einen ständigen
Beamten zu entsenden und zu diesem Beamten
Euer Hochwohlgeboren zu ernennen. Ihr offi-
zieller Titel ist bis auf Weiteres „Stationschef
von Bukoba“; als solchem ist Ihnen als Amts-
bezirk der Viktoria-Nyanza und die angrenzenden
Landschaften, soweit solche auf Grund des deutsch-
englischen Abkommens vom 1. Juli 1890 zum
deutschen Schutzgebiete gehören, zugetheilt; eine
genauc Umgrenzung desselben ist nach der Lage
der Sache zur Zeit noch ausgeschlossen. In
rein militärischen Angelegenheiten sind Sie dem
Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe unter-
siellt, im Uebrigen unterstehen Sie und berichten
Sie unmittelbar dem Gonverneur. Für die
bevorstehende Reise einerseits sowie für Ihre
spätere Thätigleit am See gebe ich Ihnen die
nachstehenden Verhaltungsmaßregeln:
A. Auf der Reise.
1. Herr Baron Fischer, der von der
Antisklavereilotterie mit der Führung der so-
genannten Vorexpedition nach dem Viktoria-
Nanza betraut ist, hat von mir die Er-
laubniß erhalten, sich mit seiner Karawane
der Gouvernementsexpedilion anzuschließen. Die
Karawanc selbst bleibt unter dem Befehl des
Herrn Baron Fischer, dagegen hat sich dieser,
so lange er von obiger Erlaubniß Gebrauch
macht, den von Ihnen im Interesse des Ganzen
getrossenen Anordnungen, also insbesondere,
soweit sie die Sicherheit und Ordnung der
Expedition, die einzuschlagende Marschroute,
die Auswahl der Lagerplätze, die Ruhetage,
das Verhältniß zu den Eingeborenen u. s. w.
betreffen, unbedingt Folge zu leisten; Sie selbst
wollen diese Anordnungen stets rechtzeitig zur
Kenntniß des Herrn VBaron Fischer bringen
sowie überhaupt dessen persönlichen Wünschen
nach Möglichkeit Rechnung tragen und seiner
Expedition den gleichen Schutz wie der unsrigen
zu Theil werden lassen; es versteht sich von selbst,
daß bei irgend einem feindlichen Zusammenstoß
mit den Eingeborenen Euer Hochwohlgeboren wie
die Verantwortung so auch den Befehl für das
Ganze haben. Die Karawane des Herrn Baron
Fischer wird sich der Gouvernementsexpedition
voraussichtlich erst in Condoa anschließen.
2. Herr Rindermann, ein Angesilelller
der Kolonialgesellschaft, wird sich gleichfalls