Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

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öschiffs-Akt.-Gesellsch. Woermann-Linie (Hamburg—Westafrika) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Reise Letzte Nachrichten“ 
Postdampfer von D nach bis 28. Januar 1892 
„Adolph Woermann“ Kap Palmas Hamburg 30. Dezember in Hamburg. 
„Anna Woermann“ Loanda Hamburg 22. Jannar in Teneriffa. 
„Carl Woermann“ Lagos Damburg 12. Januar in Hamburg. 
„Eduard Vohlen“ Congo # ntwerpen 22. Januar in L#gos 
„Ella Woermann“ Hamburg 1 Loanda 25. Januar in Lag 
„Erna Woermann“ Hamburg · Whydah 25. Januar in beni. 
„Gertrud Woermann“ Hamburg Kap Lopez 18. Jannar in Tenerissa. 
„Gretchen Bohlen“ Hamburg Whydah 24. Januar in Whydah. 
„Hedwig Woermann“ Lagos Hamburg 1. Jannar in Accra. 
„Lulu Bohlen“ Cabinda Hamburg 26 Jannar in Accra. 
„Marie Woermann Ponta Negra Hamburg 22. Januar in Gabun. 
„Professor n Loango Hamburg 27.8 Jan. 4% Uhr Morg. Doverpassirt. 
„Senior“ Kap Palmas Hamburg 4. Januar in Sierra Leone. 
„Hellas“ Hamburg Loanda 15. Jan muar in Las Palmas. 
„Siegmund“ Hamburg Kap Palmas 28. Januar in Madeira. 
Schiffsbewegungen der Deutschen Ostafrika-Linic (Gamburg—Ostafrika). 
Reise Letzte Nachrichten 
von * bis 28. Jannar 1892 
„Kaiser“ Hamburg Januar in Sucz. 
„JZundegrath“ liegt un Hafen von 
„Aeichstag' Delagoa Bay Han I Januar in Hamburg 
1 
Delagoa Bay 
P. * * Woermann“ 
Hamburg 
Delagoa Bay 
D21. Januar ab Aben. 
aurg 
26. Jannar in Delagoa BVay. 
Gt# e e .“ 
Perschiedene Wiktheilungen. 
Instruktion an den Stationschef von Bukoba. 
Daressalam, den 30. November 1891. 
Ich habe beschlossen, die Expedition „Emin 
Pascha“ aufzulösen, nach Bukoba einen ständigen 
Beamten zu entsenden und zu diesem Beamten 
Euer Hochwohlgeboren zu ernennen. Ihr offi- 
zieller Titel ist bis auf Weiteres „Stationschef 
von Bukoba“; als solchem ist Ihnen als Amts- 
bezirk der Viktoria-Nyanza und die angrenzenden 
Landschaften, soweit solche auf Grund des deutsch- 
englischen Abkommens vom 1. Juli 1890 zum 
deutschen Schutzgebiete gehören, zugetheilt; eine 
genauc Umgrenzung desselben ist nach der Lage 
der Sache zur Zeit noch ausgeschlossen. In 
rein militärischen Angelegenheiten sind Sie dem 
Kommando der Kaiserlichen Schutztruppe unter- 
siellt, im Uebrigen unterstehen Sie und berichten 
Sie unmittelbar dem Gonverneur. Für die 
bevorstehende Reise einerseits sowie für Ihre 
spätere Thätigleit am See gebe ich Ihnen die 
nachstehenden Verhaltungsmaßregeln: 
A. Auf der Reise. 
1. Herr Baron Fischer, der von der 
Antisklavereilotterie mit der Führung der so- 
  
genannten Vorexpedition nach dem Viktoria- 
Nanza betraut ist, hat von mir die Er- 
laubniß erhalten, sich mit seiner Karawane 
der Gouvernementsexpedilion anzuschließen. Die 
Karawanc selbst bleibt unter dem Befehl des 
Herrn Baron Fischer, dagegen hat sich dieser, 
so lange er von obiger Erlaubniß Gebrauch 
macht, den von Ihnen im Interesse des Ganzen 
getrossenen Anordnungen, also insbesondere, 
soweit sie die Sicherheit und Ordnung der 
Expedition, die einzuschlagende Marschroute, 
die Auswahl der Lagerplätze, die Ruhetage, 
das Verhältniß zu den Eingeborenen u. s. w. 
betreffen, unbedingt Folge zu leisten; Sie selbst 
wollen diese Anordnungen stets rechtzeitig zur 
Kenntniß des Herrn VBaron Fischer bringen 
sowie überhaupt dessen persönlichen Wünschen 
nach Möglichkeit Rechnung tragen und seiner 
Expedition den gleichen Schutz wie der unsrigen 
zu Theil werden lassen; es versteht sich von selbst, 
daß bei irgend einem feindlichen Zusammenstoß 
mit den Eingeborenen Euer Hochwohlgeboren wie 
die Verantwortung so auch den Befehl für das 
Ganze haben. Die Karawane des Herrn Baron 
Fischer wird sich der Gouvernementsexpedition 
voraussichtlich erst in Condoa anschließen. 
2. Herr Rindermann, ein Angesilelller 
der Kolonialgesellschaft, wird sich gleichfalls
	        
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