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Den Kai auch abwärts bis zur Joß-Bake
weiterzuführen und dadurch nicht allein den heute
dort bestehenden Morast aus der Welt zu schaffen,
sondern auch dem Gouvernement ein bedeutendes
Grundstück zu Bauten und Gartenanlagen zu ge-
winnen, wird die Aufgabe der nächsten Jahre sein.
Die Dandelskammer in Sansibar,
welche, wie seiner Zeit gemeldet wurde, im August
v. J. gegründet worden ist, ist in ihrem weiteren
Bestehen durch den Austritt der deutschen und meh-
rerer bedeutenden englischen Firmen stark gefährdet
worden. Den Grund für den Austrikt dieser Firmen
bilden gewisse Unregelmäßigkeiten, welche sich der
Vertreter der Firma Forwood Bros. & Co. bei
der Neuwahl des Präsidiums hatte zu Schulden
kommen lassen, indem er das Gros der indischen
Händler für sich zu gewinnen wußte.
Das Government von Sanslbar.
Unter dem 11. Jannar d. J. hat der stellver-
tretende englische diplomatische Agent und General-
konsul in Sansibar Mr. Rennell Rodd dem
Kaiserlichen Konsul daselbst die durch Seine Hoheit
den Sultan von Sansibar erfolgte Einsetzung eines
aus vier ausführenden Beamten (executive ollicers)
als Leiter der verschiedenen Departements beslehenden
„Government“ amtlich bekannt gegeben und über
Zusammensetzung, Organisation und Zuständigkeit
dieser Centralbehörde Mittheilungen gemacht.
Danach erfolgt die Leitung der answärtigen Be-
ziehungen des Sultans ausschließlich durch den Ver-
treter der britischen Regierung, das Government ist
aus vier Engländern zusammengesetzt. Zum ersten
Minister ist der General Mathews ernannt, welchem
gleichzeitig das innere Verwaltungsdepartement unter-
stcht und insbesondere die Befugniß zur Ertheilung
sämmtlicher Zahlungsanweisungen übertragen ist. Der
General Hatch ist mit der Leitung der Polizei und
dem Kommando über die regulären Truppen des
Sultans, der Commander Hardinge mit den Funk-
tionen eines Hafenoffiziers betraut, während dem
Zolldirektor Strickland das Departement der Zoll-
und sonstigen öffentlichen Abgaben unterstellt ist.
Diese vier höchsten Beamten, deren Ernennung durch
den Sultan mit Zustimmung der Großbritannischen
Regierung als Protektoratsmacht erfolgt ist, sind ans-
schließlich zur Theilnahme an den „Ministerial
Councils“ berufen. Denselben steht eine Reihe von
Hülfsbeamten zur Seite.
Der General Mathews verfügt über zwei ein-
heimische- Subalternbeamte (einen „Registrar and
Auditor“ und einen „Magistrate"), außerdem über
einen indischen Architekten, welcher das Departement
der öffentlichen Arbeiten leitet, sowie über den englischen
Arzt Dr. Charlesworth als Medizinalbeamten.
Dem General Hatch untersteht als Stellvertreter im
Kommando ein zweiter englischer Offizier im Haupt-
mannsrange, ferner ein aus Malta gebürtiger Polizei-
meister. Unter den Befehlen des Kapitäns Hardinge
steht ein eingeborener erster Assistent für den Hafen-
dienst, während zu dem Ressort des Zolldirektors
Mr. Strickland ein Bureauvorsteher und zwei
Kassirer gehören.
Das NebenSdollamt Moa
im Schutzgebiete von Deutsch-Ostafrika ist seit dem
10. November v. J. für den Zollverkehr eröffnet
worden.
verkauf von Munition in Betschuanaland.
Durch Erlaß des Oberkommissars für Englisch-
Südafrika vom 31. Dezember v. J. hat die Ver-
fügung desselben vom 4. Oktober v. J., betreffend den
Munitionsverkauf an Eingeborene im englischen
Schutzgebiet von Betschuanaland, eine Aenderung
dahin erfahren, daß an Stelle der Worte „drei Pfund
Schießpulver“ fortan „fünf Pfund Schießpulver“ zu
setzen ist. (Vergl. D. Kol. Bl. 1892 S. 585.)
Im Gereiche des Schutzgebictes der Marsball-Inseln
ist nach einem Berichte des Kaiserlichen Kommissars
Dr. Schmidt aus Jaluit vom 6. Dezember in der
letzten Zeit nichts Bemerkenswerthes vorgefallen.
Vielmehr fahren die Verhältnisse fort, sich in ruhiger
und ersprießlicher Weise zu entwickeln. Der bisherige
Sekretär Brandeis, welcher im November v. J.
mit S. M. Kreuzer „Sperber“ eine Rundreise durch
das ganze Schuhgebiet gemacht hat, hat sich am
10. Dezember v. J. auf seinen neuen Posten als
kommissarischer Richter nach Herbertshöh begeben.
An seine Stelle ist der bisherige Beamte in Naurn
Johannsen getreten.
Der Etat des Rongostaates
beziffert sich auf die Summe von 54440 681 Frcs.,
wobei der belgische Zuschuß mit 2000 000 Frcs. und
der des Königs mit 900 000 Frcs. bereits einbe-
zogen ist. Die Gesammteinnahmen au5 Ein= und
Ausfuhrzöllen betragen 922 315 Frcs. Die Aus-
gaben für den Dienst in Europa belaufen sich auf
97 600 Frcs., es sind dabei aber die bedeutenden
Ausgaben der Departements der Finanzen, der Justiz,
und des Aeußeru nicht mit eingerechnet. Die Aus-
gaben für die afrikanische Verwaltung sind mit
624 985 Frcs., die der Schutztruppen auf 2126470
Frcs. und die der öfsentlichen Arbeiten auf. 509853
Frcs. angesetzt.