Contents: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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Die wesentlichen Bestimmungen des Ueberein- 
kommens sind folgende: 
Die Natalregierung führt die Eisenbahn Durban 
—Charlestown bis zur Natalgrenze fort. Von da 
ab bis nach Johannesburg wird Bau, Ausrüstung 
und Betrieb der Bahn seitens der Regierung der 
südafrikanischen Republik entweder durch diese selbst 
oder in deren Auftrage durch Andere ausgeführt. 
Mit dem Bau wird sofort von den beiden End- 
punkten der projeltirten Eisenbahnstrecke ab begonnen. 
Als Termin für die Fertigstellung der Arbeiten und 
Eröffnung der Bahnlinie ist, wenn möglich, der 
31. Juli 1895, jedenfalls aber der 31. Dezember 
1895 festgesetzt. 
Die Natalregierung verzichtet auf den Bau und 
Betrieb einer Eisenbahn von Ladysmith nach Harri- 
smith, welche an die durch den Oranje-Freistaat ge- 
führte Kapbahn nördlich von Kroonstad anschließt. 
Die Tarife werden durch jeden der vertrag- 
schließenden Theile für die auf ihren Gebieten be- 
findlichen Eisenbahnstrecken gesondert normirt; jedoch 
sind beide Theile dabei an den Minimalsatz von 
drei Pence für Meile und Tonne und an den 
Maximalsatz von sechs Pence für Meile und Tonne 
gebunden. Für schwere Güter ist der Maximalsatz 
auf drei Pence für Meile und Tonne festgesehzt. Die 
Durchfuhrtarise für die Strecke von Durban nach 
Johannesburg bezw. Pretoria werden durch die 
Summe der Natal= und Trausvaaltarife für Meile 
und Tonnc bestimmt. Doch sollen dieselben keines- 
falls 20 bezw. 40 pCt. höher sein als die Durch- 
fuhrtarise von Delagoabai nach Johannesburg bezw. 
Pretoria. 
Eine NRevision der Tarife soll statlfinden, wenn 
es sich späterhin herausstellt, daß der Güterverkehr 
über Durban oder Delagoabai mehr als die Hälfte 
oder weniger als ein Drittel des Gesammtverkehrs 
an Gütern über die beiden Linien beträgt. 
verbot der Rindviehausfuhr von Mombassa. 
Nach einer amtlichen Bekanntmachung des bri- 
tischen Generalkonsuls in Sansibar vom 20. Februar 
d. Is. sind kürzlich in Mombassa neun Stück Rind- 
vieh unter Umständen gefallen, die eine ansteckende 
Krankheit als Ursache vermuthen lassen. Es ist des- 
halb die Ausfuhr von Rindvieh aus Mombassa 
seitens der dortigen britischen Behörden bis auf 
Weiteres untersagt worden. 
  
Dandelsverkehr der erptbräischen Kolonic im Jahre 1592. 
Nach den in dem „Movimento commerciale“ 
veröffenklichten statistischen Ausweisen über die 
Waareneinfuhr nach der italienischen Kolonie Eritre- 
über die Zollstelle Massaug betrug der Werth der 
Einfuhr während des Jahres 1892 10 486 853 Lire 
gegen 12 236769 Lire im Vorjahre. Die wichtigsten 
Einfuhrartikel bildeten bedruckte oder gefärbte Baum- 
wollstoffe, baumwollene Mousseline, seidene und halb- 
seidene Gewebe, Schuhwerk, Eisenwaaren, Zucker, 
Bier und Liköre. 
Unter den aus dem Innern des Landes im 
Jahre 1892 zur Einfuhr gelangten Erzeugnissen sind 
die folgenden hervorzuheben: 
Kassee im Werthe von 68011 Lire, 
Rohes Elfenbein - 107611 -- 
Perlmutter aus dem 
Dalakarchipel - 571333 = 
Gummi und Harze . 127355 = 
Häute 57755 
44AGKA A . Z. . . . A. E. S.S.. K..S.. AS E A. A. S. . S. A. K. E. S. A 4 
Tifterarische Besprechungen. 
Band 38 der „Berliner Entomologischen Zeit- 
schrift“ enthält eine umfangreiche und werthvolle 
Arbeit des Dr. Karsch über „Die Insekten der 
Berglandschaft Adeli im Hinterlande von Togo“ nach 
dem von Hauptmann Kling und Dr. Büttner 
gesammelten Material (1. Abtheilung) und ein von 
demselben Gelehrten zusammengestelltes Verzeichniß 
der von Dr. Preuß in Kamernn gesammelten Papi- 
lioniden. 
Die Nutzbarmachung Deutsch-Ostafrikas. 
Betrachtungen und Erwägungen von G. Richel- 
mann. Magdeburg, Creußsche Verlagsbuch= 
handlung, N. & M. Kretschmann. 1894. 
Auf 100 Seiten legt der Hauptmann Richel- 
mann, gestüßt auf seine Erfahrungen als ehemaliger 
Stationschef von Bagamoyo, seine Ansichten über 
das deutsch-ostafrikanische Gebiet mit besonderer 
Rücksicht auf dessen wirthschaftliche Erschließung dar. 
Letztere wird in der Richtung einer Nutzbarmachung 
Deutsch-Ostafrikas als Handels= und Plantagen- 
kolonie gesucht, während die Entscheidung über die 
Möglichkeit der Anlegung wirklicher europäischer An- 
siedelungen der Zukunft und der fortschreitenden Ent- 
wickelung vorbehalten wird. Die interessante Schrift 
erhebt nicht den Anspruch, die mancherlei in Betracht 
kommenden Fragen eingehend und wissenschaftlich zu 
erörtern, nimmt indeß zu denselben in klarer und 
durchaus sachlicher, von jeder Kritik sich fern halten- 
der Weise Stellung und erscheint wohl geeignet, den 
Leser über deutsch-ostafrikanische Verhältnisse sach- 
gemäß zu orientiren.
	        
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