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Die wesentlichen Bestimmungen des Ueberein-
kommens sind folgende:
Die Natalregierung führt die Eisenbahn Durban
—Charlestown bis zur Natalgrenze fort. Von da
ab bis nach Johannesburg wird Bau, Ausrüstung
und Betrieb der Bahn seitens der Regierung der
südafrikanischen Republik entweder durch diese selbst
oder in deren Auftrage durch Andere ausgeführt.
Mit dem Bau wird sofort von den beiden End-
punkten der projeltirten Eisenbahnstrecke ab begonnen.
Als Termin für die Fertigstellung der Arbeiten und
Eröffnung der Bahnlinie ist, wenn möglich, der
31. Juli 1895, jedenfalls aber der 31. Dezember
1895 festgesetzt.
Die Natalregierung verzichtet auf den Bau und
Betrieb einer Eisenbahn von Ladysmith nach Harri-
smith, welche an die durch den Oranje-Freistaat ge-
führte Kapbahn nördlich von Kroonstad anschließt.
Die Tarife werden durch jeden der vertrag-
schließenden Theile für die auf ihren Gebieten be-
findlichen Eisenbahnstrecken gesondert normirt; jedoch
sind beide Theile dabei an den Minimalsatz von
drei Pence für Meile und Tonne und an den
Maximalsatz von sechs Pence für Meile und Tonne
gebunden. Für schwere Güter ist der Maximalsatz
auf drei Pence für Meile und Tonne festgesehzt. Die
Durchfuhrtarise für die Strecke von Durban nach
Johannesburg bezw. Pretoria werden durch die
Summe der Natal= und Trausvaaltarife für Meile
und Tonnc bestimmt. Doch sollen dieselben keines-
falls 20 bezw. 40 pCt. höher sein als die Durch-
fuhrtarise von Delagoabai nach Johannesburg bezw.
Pretoria.
Eine NRevision der Tarife soll statlfinden, wenn
es sich späterhin herausstellt, daß der Güterverkehr
über Durban oder Delagoabai mehr als die Hälfte
oder weniger als ein Drittel des Gesammtverkehrs
an Gütern über die beiden Linien beträgt.
verbot der Rindviehausfuhr von Mombassa.
Nach einer amtlichen Bekanntmachung des bri-
tischen Generalkonsuls in Sansibar vom 20. Februar
d. Is. sind kürzlich in Mombassa neun Stück Rind-
vieh unter Umständen gefallen, die eine ansteckende
Krankheit als Ursache vermuthen lassen. Es ist des-
halb die Ausfuhr von Rindvieh aus Mombassa
seitens der dortigen britischen Behörden bis auf
Weiteres untersagt worden.
Dandelsverkehr der erptbräischen Kolonic im Jahre 1592.
Nach den in dem „Movimento commerciale“
veröffenklichten statistischen Ausweisen über die
Waareneinfuhr nach der italienischen Kolonie Eritre-
über die Zollstelle Massaug betrug der Werth der
Einfuhr während des Jahres 1892 10 486 853 Lire
gegen 12 236769 Lire im Vorjahre. Die wichtigsten
Einfuhrartikel bildeten bedruckte oder gefärbte Baum-
wollstoffe, baumwollene Mousseline, seidene und halb-
seidene Gewebe, Schuhwerk, Eisenwaaren, Zucker,
Bier und Liköre.
Unter den aus dem Innern des Landes im
Jahre 1892 zur Einfuhr gelangten Erzeugnissen sind
die folgenden hervorzuheben:
Kassee im Werthe von 68011 Lire,
Rohes Elfenbein - 107611 --
Perlmutter aus dem
Dalakarchipel - 571333 =
Gummi und Harze . 127355 =
Häute 57755
44AGKA A . Z. . . . A. E. S.S.. K..S.. AS E A. A. S. . S. A. K. E. S. A 4
Tifterarische Besprechungen.
Band 38 der „Berliner Entomologischen Zeit-
schrift“ enthält eine umfangreiche und werthvolle
Arbeit des Dr. Karsch über „Die Insekten der
Berglandschaft Adeli im Hinterlande von Togo“ nach
dem von Hauptmann Kling und Dr. Büttner
gesammelten Material (1. Abtheilung) und ein von
demselben Gelehrten zusammengestelltes Verzeichniß
der von Dr. Preuß in Kamernn gesammelten Papi-
lioniden.
Die Nutzbarmachung Deutsch-Ostafrikas.
Betrachtungen und Erwägungen von G. Richel-
mann. Magdeburg, Creußsche Verlagsbuch=
handlung, N. & M. Kretschmann. 1894.
Auf 100 Seiten legt der Hauptmann Richel-
mann, gestüßt auf seine Erfahrungen als ehemaliger
Stationschef von Bagamoyo, seine Ansichten über
das deutsch-ostafrikanische Gebiet mit besonderer
Rücksicht auf dessen wirthschaftliche Erschließung dar.
Letztere wird in der Richtung einer Nutzbarmachung
Deutsch-Ostafrikas als Handels= und Plantagen-
kolonie gesucht, während die Entscheidung über die
Möglichkeit der Anlegung wirklicher europäischer An-
siedelungen der Zukunft und der fortschreitenden Ent-
wickelung vorbehalten wird. Die interessante Schrift
erhebt nicht den Anspruch, die mancherlei in Betracht
kommenden Fragen eingehend und wissenschaftlich zu
erörtern, nimmt indeß zu denselben in klarer und
durchaus sachlicher, von jeder Kritik sich fern halten-
der Weise Stellung und erscheint wohl geeignet, den
Leser über deutsch-ostafrikanische Verhältnisse sach-
gemäß zu orientiren.