Mr. Chambers von der Universities' Mission
ist am 4. März d. Is. im Alter von 32 Jahren in
Sansibar gestorben.
Nus fremden Rolonirn.
Sir Gerald Hortals Bericht über Uganda.
Die Berichte des kürzlich verstorbenen Sir Gerald
Portal über seine Mission nach Uganda sind be-
kanntlich dem englischen Parlament vorgelegt worden.
Danach ist keine Hoffnung vorhanden, daß sich,
wenigstens in den nächsten Jahren, die Kosten der
Okkupation rentiren würden. Dagegen bestehen
wichtige Rücksichten philanthropischer und strategischer
Natur, welche für die Aufrechterhaltung britischer
Antorität in irgend einer Form sprechen.
Sir Gerald Portal nennt fünf Möglichkeiten
für die Lösung der Ugandafrage:
1. Gänzliche Evaknation.
2. Uebertragung von Uganda und der ganzen
Interessensphäre an Sansibar.
3. Verwaltung durch Sansibar im englischen
Auftrage.
4. Direkte Verwaltung durch die britische Ne-
gierung.
5. Eine Verschmelzung der drei letztgenannten
Vorschläge, so daß die Verwaltung Ugandas von
England und Sansibar gemeinsam geführt würde.
Mit Bezug auf die Hauptfrage der Räumung
oder Beibehaltung äußert Sir Gerald Portal sich in
nachstehendem Sinne: Durch die von den Vertreiern
der britisch-ostafrikanischen Gesellschaft mit den ein-
geborenen Häuptlingen abgeschlossenen Verträge hätten
diese letzteren den Eindruck gewonnen, als ständen
sie mit der britischen Regierung im Vertrags-
verhältniß. Wenn nun plößlich die englische Kontrole
ganz aufhörte, so würde dadurch dem englischen
Prestige unter allen Völkern jener Gebiete ein harter
Stoß verseßt werden, und wenn nicht eine andere
Macht sofort in Uganda an Englands Stelle trete,
so würde die ganze Stellung der Europäer in Ost-
und Centralafrika erschüttert werden. Es würde
daher ganz natürlich sein, wenn sich im Falle der
Evaluation eine andere Macht in Uganda, dem
Schlüssel des Nilthals und der reichsten Gcebiete
Centralafrikas, sestsetzte. Sir Gerald Portal ist
daher der Ansicht, daß von einer Näumung Ugandas
nicht die Rede sein dürfe.
Was die Britisch-Ostafrikanische Gesellschaft betreffe,
so habe die Erfahrung gezeigt, daß man sich von
ihrer Thätigkeit als politischen Verwaltungsorgans
keinen Nutzen versprechen könne. Als eine Gesell-
schaft zur Betreibung und Förderung des Handels
könne sie freilich noch wesentliche Dienste leisten.
Sir Gerald Portal formulirt nun seine Vor-
schläge über die künftige Verwaltung Ugandas in
folgender Weise:
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1. Ein britischer Kommissar solle für Uganda
angestellt und ihm eine bestimmte Anzahl von
Beamten und Soldaten unterstellt werden. Seine
Befugnisse würden darin bestehen, die Interessen der
Europäer zu schützen, das Land gegen äußere und
innere Feinde zu sichern, Zölle zu erheben, den
Handel zu fördern und dem Sklavenhandel entgegen-
zutreten, während er sich in die Details der Ver-
waltung, die den eingeborenen Häuptlingen über-
lassen würden, nicht einzumischen habe.
2. Ein Beamter solle für die Beaussichtigung
der Kommunikationen und des Karawanenverkehrs
zwischen Kikuyn und dem Victoria-Nyanza ernannt
werden.
3. Eine Station wäre an der „Berkeleybai“ des
Victoriasees zu errichten als Endpunkt des Kara-
wanenverkehrs. Von dort aus müsse der Güter-
transport nach Uganda durch zwei zu erbauende
Dampfser erfolgen.
4. Ein Kommissar mit den nöthigen Beamten
und Mannschaften müsse in Kikuyn eingesetzt werden.
Da der Handelsverkehr der um den Victoriasee
gelegenen Gebiete nach der ostafrikanischen Küste
wegen des besseren Zustandes der Wege bisher im
Wesentlichen durch das deutsche Schußgebiet geleitet
worden sei und dadurch den Engländern manche Ein-
nahme verloren gehe, sei es nothwendig, die eng-
lische Ronte nach der Küste, welche die kürzeste sei,
derartig zu verbessern, daß der Handel seinen Weg
künftig durch britisches Gebiet nehme. In aus-
reichender Weise könnte dies nur durch den Bau
einer Eisenbahn bewirkt werden.
Die Gesammtkosten der Verwaltung Ugandas
nach den im Vorstehenden dargestellten Grundsätzen
wird auf ## 50 000 für das Jahr berechnet, eine
Summe, die bei zunehmendem Wohlstande des Landes
zweifellos mit der Zeit sich verringern würde.
Inzwischen hat die englische Regierung beschlossen,
Uganda zum britischen Schutzgebiet zu erklären und
eine regelrechte Verwaltung daselbst zu begründen.
Pondoland.
Das amtliche Publikationsorgan der Kapregierung
veröffentlicht eine Proklamation des Gouverneurs
und High Commissioners vom 20. März d. Is.,
durch welche Pondoland zu britischem Besitzthum er-
klärt und die Einverleibung in die Kapkolonie aus-
gesprochen wird. Gleichzeitig werden die Ernennungen
verschiedener Beamten für Ost= und für West-Pondo-
land bekannt gemacht.
Die Schutztruppe im Nongostaat.
Wie wir dem „Bulletin ollcicl de TEtat
indépendant du Congo“) entnehmen, ist die im
Jan.—Fv. 1894.
*) 100 anncc.