Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

In Iseyin empfing der Gouverneur den Besuch 
von vier Eingeborenenmissionaren (teachers), welche 
zu der church missionary societ) und den 
Wesleyanern gehörten. Sie waren begleitet von 
etwa zwanzig bekehrten Eingeborenen und sechs 
Schulkindern, scheinbar der ganze Erfolg einer 
zwanzigjährigen Thätigkeit. In demselben Orte be- 
fanden sich sechzehn Moscheen. 
Der Gouverneur spricht seine Ansicht dahin aus, 
daß die Aussichten auf Ausbreitung des Christen- 
thums neben dem Mohammedanismus in Westafrika 
sehr ungünstige seien. Den Grund erblickt er darin, 
aß die mohammedanische Religion offenbar besser 
zu den Anschauungen und Ueberlieferungen der ein- 
geborenen Völker passe. Diesem Urtheil sich anzu- 
schließen, haben die Verhältnisse in den deutschen 
Schutzgebieten bislang keine Veranlassung gegeben, 
vielmehr berechtigen hier die erzielten Erfolge der 
christlichen Missionsthätigkeit zu den besten Hoff- 
nungen für die Zukunft. 
  
Die Rongo-Eisenbahn-Gesellschaft, 
welche seinerzeit unter namhafter Betheiligung der 
belgischen Regierung mit einem Aktienkapital von 
25 Millionen Franken ins Leben getreten war und 
deren Mittel gegenwärtig erschöpft sfind, beabsichtigt 
für die Weiterführung des Unternehmens neue Kapi- 
talien aufzunehmen. Es scheint, daß die belgische 
Regierung nicht abgeneigt ist, weitere Unterstütung 
zu gewähren und zehn Millionen neue Aktien zu 
zeichnen. Das Aktienkapital würde dadurch auf 
35 Millionen Franken erhöht, dabei aber gleichzeitig 
die Bedingungen der Verzinsung und Gewinnverthei= 
lung auf andere Grundlagen gestellt werden. 
Was den Stand des Unternehmens betrifft, so 
ist seit Ende vorigen Jahres die erste Theilstrecke, 
Matadi—Palaballa—Nkenge, in einer Ausdehnung 
von 40 Kilometern im Betriebe. Diese Strecke bot 
wegen der Natur des Terrains und der kostspieligen 
Beschaffung des Arbeitermaterials außerordentliche 
Schwierigkeiten. Die Fortführung der Bahn voll- 
zieht sich nunmehr unter wesentlich leichteren Be- 
dingungen. Die Erd= und Maurerarbeiten sind bis 
zum Kilometer 65 vollendet. 
  
  
Protokoll über die Abgrenzung der Einflußsphären im 
Gebiete des Golfs von Aden zwischen Italien und 
Großbritannien. 
Zwischen Italien und Großbritannien ist am 
5. Mai zu Rom ein Protokoll über die Abgrenzung 
der Einflußsphären beider Staaten im Gebiete des 
Golfs von Aden unterzeichnet worden. Die Grenze 
soll dauach gebildet werden durch eine Linie, die, von 
„Gildessa aus zum 8. Grad nördlicher Breite gehend 
die Nordostgrenze der Gebiete der Stämme Girrhi, 
Bertiri und Rer Ali streift. Sie folgt dann dem 
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. Grad bis zu seinem Schniltpunkt mit dem 48. Grad 
östlicher Länge (Greenwich), geht von da zum Schnitt- 
punkt des 9. Grades nördlicher Breite mit dem 
49. Grad östlicher Länge und folgt dann diesem 
Meridian bis zur See. England verpflichtet sich, in 
seinem Protektorat, und Italien, in Ogaden volle 
Handelsfreiheit in Gemäßheit der Berliner Akte und 
Brüsseler Deklaration zu gewähren. Im Hafen von 
Zeyla genießen italienische und britische Unterthanen 
und Schupgenossen volle Gleichberechtigung. 
  
Eritrea nach dem Röniglichen Dekret vom 
18. Februar 18094. 
Die im Budget des italienischen Auswärtigen 
Amts vertretenen Ausgaben der Kolonie Eritrea 
setzen sich, wie solgt, zusammen: Ausgaben civilen 
Charakters 2234 316 Lire, Ausgaben für die Kolo- 
nialtruppen: Offiziere und Beamte der Kolonialtruppen 
950000 Lire, italienische Truppen, Tagesbesoldung 
275000, Jahresbesoldung 269 000 Lire, Lebensmittel 
und Bekleidung 897 000 Lire, verschiedene Bedürf- 
nisse 70800 Lire, eingeborene Truppen Besoldung 
2838000 Lire, Besoldung der Banden 360000 Lire, 
Dolmetscher 28000 Lire, Prämien und Geldzulagen 
23000 Lire, Pensionen und Gratifikationen an Ein- 
geborene 20 000 Lire, Ausgaben für Reit= und Zug- 
thiere 278000 Lire, Transportc 339000 Lire, 
Sanitätsdienst 111400 Lire, Artilleriematerial 95.000 
Lire, Ausgaben für Geniedienste 480 000 Lire, ver- 
schiedene Ausgaben 37000 Lire, zufällige und un- 
vorhergesehene Ausgaben 15000 Lire. 
Vom 1. Juli 1894 an werden alle Ausgaben für 
die Kolonie selbst von deren Einkünften gedeckt, die 
einheitliche Verwaltung wird dem Gouverneur über- 
tragen. Die bisherigen Civil= und Militärverwal- 
tungen hören mit dem 30. Juni 1894 auf. 
Organisation des Civilpersonals. Büreau des 
Gorwerneurs, politisch-militärische, administrative, 
Central-Abtheilung, Centralkasse, Kassen von Asmara, 
Keren, Assab, Neapel. Abtheilung für auswärtige 
Angelegenheiten. Civil= und Straftribunal in Massaua, 
Abtheilung für die ösfentliche Sicherheit, Königliche 
Kommissariate von Keren, Asmara und Assab, fünf 
Residenten im Territorium der Kolonie, Dourmen 
von Massaua, Post= und Telegraphenämter. 
Organisation der Kolonialtruppen. Kommando 
der Truppen, Lokalkommandos der Artillerie und des 
Genies. Direktionen des Sanitäts= und Kommissariats- 
dienstes, Abtheilung für Verwaltung und Zahlmeister- 
geschäfte, Militärtribunal. 
1. Kompagnie Reali Carabinieri, 1 Jägerbataillon 
(6 Komp.), 4 Bataillone eingeborene Infanterie, 
2 Eskadrons, 1 Gebirgsbatterie, je 1 Kompagnie 
Kanoniere, Sapeurs, Geniespezialisten, Train. Central- 
depot der Kolonialtruppen in Neapel. 
Insgesammt umfassen die Kolonialtruppen: Ita- 
lienische Offiziere 183, eingeborene Offiziere 37, 
Beamte 18, italienische Truppen 1500, eingeborene
	        
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