Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

— 356 
wenn möglich in Verbindung mit der Anstalt für 
die Kolonialbeamten. 
Der Verfasser geht sodann zur Besprechung des- 
jenigen über, was bisher in Deutschland geschehen 
ist, um Beamten, welche in den Kolonien thätig zu 
sein bestimmt sind, die Möglichkeit einer Borbildung 
zu geben. Er bespricht des Näheren den Lehrplan 
des Orientalischen Seminars und weist auf ver- 
schiedene, am Museum für Völkerkunde und anderen 
Instituten gehaltene Vorlesungen hin, wonach im 
Großen und Ganzen bereits alle im Auslande dozirten 
Kolonialfächer vertreten sind. Er wünscht diese jeßt 
schon vorhandenen Unterrichtsgelegenheiten zu ver- 
einigen und unter gleichzeitiger Einführung eines 
Kolonialexamens eine Art Kolonialakademie zu 
schaffen. 
Daß danach zu streben ist, die vorhandenen Ge- 
legenheiten für eine Vorbildung der Kolonialbeamten 
thunlichst auszunutzen, wird dem Verfasser ohne 
Weiteres zuzugeben sein. 
Wir glauben, daß das bisher Geschaffene mit 
Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der kolonialen 
Entwickelung im Wesentlichen ausreicht. Die Ent- 
sendung eines zahlreicheren Beamtenpersonals ist in 
den letzten Jahren nur für Deutsch-Ostafrika erfor- 
derlich geworden, und gerade hier bietet das Seminar 
durch den Unterricht im Suaheli, Arabischen, Guze- 
rati die Möglichkeit, das neben den Realien Er- 
forderliche sich anzueignen. Die Haupischwierigkeit 
liegt darin, Beamten und Offizieren die Möglichkeit 
zu verschaffen, die betreffenden Vorlesungen zu hören, 
Es erfordert dies einerseits, wie der Verfasser zu- 
treffend bemerkt, ein gemeinsames Vorgehen der ver- 
schiedenen betheiligten Behörden, andererseits aber 
auch die Aufwendung erheblicher Mittel. Der Grund 
liegt darin, daß für die meisten Verwaltungszweige 
in den Kolonien in erster Linie auch eine technische 
Ausbildung erforderlich ist; es hat sich bereits jetzt 
gezeigt, daß beispielsweise Zollbeamte, Kassen= und 
Rechnungsbeamte in der Heimath eine längere 
Schulung durchgemacht haben müssen, wenn sie in 
der Kolonie Ersprießliches leisten sollen; auch die 
für den allgemeinen Verwaltungsdienst und die Justiz 
erforderlichen höheren Beamten werden naturgemäß 
der Regel nach dem entsprechenden heimischen Be- 
amtenpersonal entnommen werden müssen, sofern 
überhaupt die Verhältnisse einer Kolonie die Ein- 
führung der Civilverwaltung bereits gestatten. Dies 
bietet zugleich den Vortheil, daß die Beamten, sosern 
sie dem tropischen Klima nicht länger gewachsen sind, 
in ihre frühere heimische Thätigkeit wieder zurück- 
treten können, ohne daß eine für die Beamten selbst 
wie für das Kolonialbudget unerwünschte frühzeitige 
Pensionirung erforderlich wird. Das ist um so 
wichtiger, als die deutschen Schutzgebiete in An- 
betracht der verhällnißmäßig kurzen Zeit ihres Be- 
siehens in sanitärer Hinsicht noch nicht so weit fort- 
geschritten sind, wie es bei den holländischen, eng- 
lischen und französischen Tropengebieten theilweise 
  
bereits der Fall ist. Ein unbedingter Anschluß an 
Systeme älterer Kolonialstaaten ist schon aus diesem 
Grunde nicht thunlich. 
Es wird daher darauf ankommen, den aus den 
heimischen Verwaltungen entnommenen Beamten vor 
ihrer Entsendung Zeit und Gelegenheit zu geben, sich 
auf ihre koloniale Thötigleit vorzubereiten. 
Dies kann in der Weise geschehen, daß ihnen 
von ihrer Behörde auf etwa ein Jahr Urlaub er- 
theilt und während dieser Zeit seitens der Kolonial- 
verwaltung das Gehalt weiter gezahlt wird. Es ist 
dies am wichtigsten bei denjenigen Personen, welche, 
wie Bezirksamtmänner, Offiziere, Zollbeamte, Lehrer, 
viel mit der Bevölkerung in Verkehr treten, weniger 
bei den Beamten, welche wesentlich im Büreau thätig 
sind. Ein Anfang ist in dieser Hinsicht bereits gemacht 
worden, indem z. B. nach Berlin beurlaubten Offizieren 
Beihülfen zum Studium auf dem Orientalischen Seminar 
gewährt wurden. Ein Lehrer ist auf Kosten der deutschen 
Kolonialgesellschaft im Suaheli ausgebildet worden 
und unterrichtet zur Zeit in Tanga, während ein 
zweiter auf amtliche Kosten am Orientalischen 
Seminar seine Ausbildung für Ostafrika erhält. 
Von Juristen, welche vor ihrer Meldung für den 
Kolonialdienst das Diplomexamen in Suaheli bestanden 
hatten, ist, wie auch Dr. Beneke erwähnt, ein Assessor 
(als Bezirksrichter) und ein Referendar (im Bezirks- 
dieust) in Ostafrika thätig. 
Es wird möglich sein, auf dem angedeuteten 
Wege allmählich fortzuschreiten, und wir glauben, 
daß hiermit auch den Wünschen des Verfassers der 
vorliegenden Schrift im Wesentlichen Rechnung ge- 
tragen wird, zumal auch er ein vorsichtiges Vorgehen 
empfiehlt und der Meinung Ausdruck giebt, daß sich 
die koloniale Karriere der heimischen möglichst an- 
schließen müsse, damit diejenigen, die im Tropendieust 
nicht ihre Befriedigung finden oder sonst für den- 
selben ungeeignet sind, in den heimischen Dienst zurück- 
treten können. . 
Einen Theil der Vorbereitungszeit, wie der 
Verfasser es für Referendarien wünscht, in die Kolonie 
zu verlegen, würde, wie zutreffend erwähnt wird, 
eine Aenderung der Gesetzgebung voraussetzen, 
übrigens auch infolge der Entfernung der Kolonien 
und des theueren Aufenthalts daselbst Ausgaben 
benöthigen, von denen es sich fragt, ob sie im Ver- 
hältniß zu den Vortheilen stehen werden. 
Akklimatisation und Tropenhygiene von 
Dr. O. Schellong, Arzt in Königsberg i. Pr. 
Der vom Verfasser bearbeitete Abschnitt des von 
Dr. Theodor Weyl herausgegebenen Handbuchs der 
Hygiene (Jena 1894, Verlag von Gustav Fischer) 
zerfällt in sieben Kapitel: 1. Wesen und Begriff der 
Akklimatisation. 2. Die Akklimatisation des Menschen 
im Allgemeinen. 3. Anpassung an kältere Klimate. 
4. Anpassung an wärmere Klimate: a) Die besonderen 
Eigenthümlichkeiten des Tropenklimas, physiologische 
Veränderungen des Organismus; b) endemische
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.