Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

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88. 
Gebühren. 
Für jede einzelne eingelagerte Waarenpost wird eine Gebühr von fünf Prozent der auf den Waaren 
ruhenden Zollgefälle erhoben; außerdem sind für jede Abfertigung zur Wiederausfuhr zehn Prozent der 
niedergeschlagenen, auf den Waaren ruhenden Zollgefälle zu entrichten. 
89. 
Erlaubnißbewilligung, Sicherung und Revision der Lagerräume. 
Ueber die Bewilligung von Privattransitlagern, die jederzeit widerruflich ist, entscheidet der 
Kaiserliche Landeshauptmann. Die Kaiserliche Zollverwaltung bestimmt die zur Sicherung der Lagerräume 
nothwendigen Einrichtungen. Derselben steht jederzeit die Revision des Lagers frei; der Lagerinhaber oder 
ein Vertreter desselben hat der Revision beizuwohnen sowie die zur Vornahme der Revision erforderlichen 
Vorlehrungen nach Anweisung des dieselbe leitenden Beamten zu treffen und die nöthigen Handleistungen 
auf eigene Kosten und Gefahr verrichten zu lassen. 
8 10. 
Strafbestimmungen. 
Die Strafen für Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung richten sich nach 
den Bestimmungen der 88 10 Absatz 1, 2 und 4, — 11 Absatz 1 bis 12, — 12 Absatz'1 der Zoll- 
verordnung vom 1. Oktober 1888. 
8 11. 
Der § 6 der Zollverordnung vom 1. Oktober 1888 findet auf Waaren, welche in die Privat- 
niederlagen abgefertigt werden, keine Anwendung. 
Der § 9 ebengenannter Verordnung kommt in Fortfall und gehen die öffentlichen Zollniederlagen 
mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung ein. 
8 12. 
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. 
Sebbe, den 18. Mai 1894. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann. 
(L. S.) gez. v. Puttkamer. 
A4. 4 à. A 4. E. 4 4 . 4. k 4. k. 4. AA. A. A. A. A. S. A. J. A. A. A. S. . . K A. . . A. A. A. A. A. A. A. A. E. 4. A. . A A. AA A. AA. AAAAAAA 
Perlspnalien. 
Der Sekretär bei der Landeshauptmannschaft für Neu-Guinea Referendar a. D. Maximilian 
Krieger ist zum Standesbeamten für Kaiser Wilhelmsland ernannt worden. 
Der Assistenzarzt 1. Klasse a. D. Dr. Berg, bisher vom Infanterie-Regiment Graf Dönhoff 
(7. Ostpreußisches) Nr. 44, ist mit dem 27. Juni d. Is. der Schußtruppe für Deutsch-Ostafrika zugetheilt 
worden. 
    
  
Nichtamtlicher Theil. 
Perspnal-Machkrichten. Der Postsekretär Zapp in Dar-es= Saläm, 
welcher nach Deutschland zurückkehrt, wird durch den 
Deutsch= Ostafrika. Postsekretär Ernst Rottner aus Berlin ersetzt, der 
. » · 
FürdasKaiicriicheGouvernementvonDcatsch- seine Ausreise am 1. August von Neapel aus antritt. 
Ostafrika sind als Rechnungsbeamte die Gerichts- 
  
aktuare Andres, Beer und Donner angenommen Ramerun. 
worden. Dieselben haben die Ausreise am 4. d. Mts. Zu Arbeiteraussehern sind die Zimmergesellen 
ngetreten. Klömann und Nickel angenommen worden; sie 
— haben am 10. d. Mts. die Ausreise angetreten.
	        
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