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8 65.
Ist bis zum Ablaufe des Termins ein anderweitiger Eigenthumsanspruch nicht angemeldet oder
nicht glaubhaft gemacht, so erfolgt die Anlegung des Grundbuchblattes. Die Grundbuchbehörde ist auch
befugt, ihr bekannt und glaubhaft gewordene Ansprüche Drikter von Amts wegen zu berücksichtigen. Bei
widerstreitenden Ansprüchen kann die Anlegung erst erfolgen, nachdem die Betheiligten ihre Ansprüche zum
Austrage gebracht haben.
8 66.
Die bis zum Ablaufe des Termins angemeldeten Rechte (§ 54 Ziffer 3) werden bei der Anlegung
des Grundbuchblattes eingetragen, wenn der Antragsteller den Anspruch anerkennt oder wenn die Voraus-
setzungen der Eintragung gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung vorliegen. .
Anderenfalls wird, sofern das beanspruchte Recht glaubhaft gemacht ist, zur Sicherung desselben
eine Vormerkung eingetragen.
VIII. Schlußbestimmungen.
5 57.
Der Gouverneur hat die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen zu
galassen und den Zeitpunkt festzusetzen, mit welchem diese Verordnung in den einzelnen Bezirken (§ 5) in
aft tritt.
8 58.
2. Die Kosten für die Bearbeitung der Grundbuchsachen werden nach dem beigefügten Tarif erhoben.
# .
M Gegeben Oldören im Nordfiord an Bord Meiner NYacht „Hohenzollern“, den 24. Juli 1894.
(L. 8.) Wilhelm l. R.
Graf v. Caprivi.
Anlage La.
— — Ô
Grundbuch von Dar-eg-Haläm.
Blatt Nr. .. ... Band J.
Bezeichnung des Grundstücks Abschreibungen
Nr. « . Nr.
- . des Größe des
er. Bestandtheile Steuer- "„ Steuer-
buchs naa n# s buchs #E#
1.Steinhaus Nr. 1 in Kilwa am
Hafen gelegen zwischen dem
Fort und dem unter 2 be-
zeichneten Grundstück, nebst
Waarenschuppen u. Garten-
laaud 2—
Karte und Vermessungs-
protokoll Bl. 10 der Grund-
akten.
2.] Kokospalmenwald südöstlich Aus Nr. 2 ist ein Theil am
vom vorstehenden Grund= Südostende des Grund-
stück bis zum Grundstück stücks übertragen auf
heekeaber Solimen bin Band III Bl.h 6 — 70|—
kasr, landeinwärts bis zur Karte und Vermessungs-=
I#erstrahe *7 —P 50|]— protokoll dortselbst.
#arte und Vermessungs- -
protokollBLlöderGrunw Entgettagcnma....
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N. F.