Zuge aus dem Innern nach der Rufidjimündung
gebracht und dort nachts eingeschifft worden, nachdem
man sie einige Zeit in der Nähe von Kilwa verborgen
gehalten hatte. Die Dhau hatte in Sansibar ihre
Sklaven südlich von Tschukuani — wahrscheinlich bei
Buju in einer gedeckten Bucht — abgeselzt und war
darauf, nach Einnahme von Sand als Ballast, so-
fort wieder zurückgekehrt. Sie ist also im Hafen von
Sansibar gar nicht erschienen und hat dementsprechend
auch keinerlei Kontrole zu bestehen gehabt.
Diese Fälle zeigen, daß noch immer Sklavenhandel
zwischen der deutsch-ostafrikanischen Küste und San-
sibar betrieben wird, und zwar kommt die Mehrzahl
der Stlaven augenscheinlich von der Rufidjlimündung
und der südlichen Küste unseres Schutgebietes. Die
Jnsel Sansibar bielet mit ihrer ausgedehnten und
zum großen Theil unbewohnten und unbewachten Küste,
mit zahlreichen Buchten und vorgelagerten Inselu
fast überall ein gutes und sicheres Landungsterrain.
Gleichzeitig bildet die Insel selbst nebst Pemba ein
stets aufnahmebereites Absatzgebiet für eine große
Anzahl von Sklaven, um den beständigen Abgang
durch Tod und Entlaufen zu ergänzen. Wäre es
möglich, die Zufuhren zu verhindern, so würde in
Sansibar die einen Stein des Anstoßes für die
englischen philanthropischen Bestrebungen bildende
häusliche Sklaverei im Verlauf einiger Jahrzehnte
voraussichtlich ausgestorben sein. Diese Möglichkeit
ist jedoch völlig ausgeschlossen. Der Nachrichtendienst
der Sklavenhändler ist so vorzüglich orgauisirt, daß
sie von jeder Gefahr in kürzester Zeit Kenntniß er-
halten und ihre Maßnahmen danach treffen können.
Nach der Landung in Sansibar gebrauchen sie
neuerdings die Vorsicht, die Sklaven in geringer
Anzahl auf die einzelnen Schamben der Insel zu ver-
theilen, so daß deren Anwesenheit schlechterdings nicht
bemerlbar ist. Auch ist die Bewachung eine so vor-
zügliche, daß ein Entrinnen nur in seltenen Fällen
müglich ist. ·
Was die Thätigkeit der englischen Marine zur
Ausrottung des Uebels aubetrifft, so scheint sie zu
der Erkennkniß gekommen zu sein, daß die Beschwerden
eines beständig fortgesetzten Ueberwachungsdienstes in
keinem Verhältniß zu den Erfolgen stehen, da die
Sllavenhändler über die Bewegungen der Schiffe
und Boote sehr gut orientirt zu sein pflegen. Die
englischen Kriegsschiffe scheinen sich bei der Anhaltung
und Durchsuchung von Dhaus im Wesentlichen auf
Fälle zu beschränken, in denen sie rechtzeitig durch ihre
Informers von dem Vorhandensein von Sklaven
Kenntniß erhalten haben. Ost erhalten sie diese
Nachricht zu spät, um noch einschreiten zu können.
Allgemein ist man sich in Sansibar klar darüber,
daß mit den den verschiedenen Mächten zur Verfügung
stehenden Mitteln eine wirksame Bekämpfung des
Menuschenhandels ein Ding der Unmöglichkeit ist. Am
meisten Erfolg verspricht man sich noch von lleinen,
nicht zu tief gehenden und schnell fahrenden Dampfern,
die im Stande sind, plötzlich und unvermuthet auf-
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zutreten und den Dhaus in ihre Schlupfwinkel zu
solgen. Es kann mit Befriedigung hervorgehoben
werden, daß Fahrzeuge, welche für diese Aufgaben
so ganz gemacht zu sein scheinen, demnächst im
deutschen Schutzgebiel in Betrieb gesetzt werden. Es
sind dieses die beiden Dampfkutter, welche für die
Kontrole der Küste des deutschen Schutgebietes er-
baut sind und in Kürze hinausgesandt werden.
Allerdings wird der Dienst auf diesen Fahrzeugen
die größten Anforderungen an die Besoatzung stellen,
denn sie müssen ihrem beschwerlichen Dienst nicht bloß
bei Tage, sondern namentlich auch des Nachts ob-
liegen, da sich der Sklavenschmuggel vorzugsweise
nachts vollzieht.
Basutoland im Jabre 1892/95.57)
Nach dem vor Kurzem als englische Parlaments-
vorlage erschienenen Jahresbericht über Basutoland
war die Entwickelung dieser Kolonie in der Zeit
vom 1. Juli 1892 bis zum 30. Juni 1893 eine
im Ganzen befriedigende, obgleich die Verwaltung
zit außergewöhnlichen Schwierigleiten zu kämpfen
hatte.
Während über die Ausgaben der Verwaltung
nähere Angaben fehlen, sind die Lokaleinnahmen in
dem Bericht, wie folgt, spezialisirt:
1898
Hüttensteuer. *
Lizenzen 2 850 =
Postwesen 939.
Gerichtsgebühren . 79-
VerschiedeneEinnahmen. 191-
23042gs
Hierzu kommen die Zolleinnahmen im Betrage
von ungefähr 8600 P, so daß sich die Gesammt-
einnahmen auf rund 31 642 E belaufen.
Au der Spitze der Verwallung steht ein Resident
Commissioner, dem 7 Assistants Commissioners in
den verschiedenen Distrikten des Landes unterstehen.
Die Polizeimacht besteht aus 10 Offizieren,
10 europäischen Polizisten, 10 eingeborenen Unter-
offizieren und 197 eingeborenen Polizisten. Die
eingeborenen Häuptlinge haben, wie gewöhnlich, zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und zur
Erhebung der Hüttenstener gute Dienuste geleistet.
Es wird nur darüber geklagt, daß der neue Ober-
häuptling Lerothodi dem Trunke ergeben sei, und
daß sich daraus für die Verwallung manche Unzu-
träglichkeit ergebe. Beispielsweise ist auf seine Mit-
wirkung zur Unterdrückung des unerlaubten Handels
mit Spirituosen nicht zu rechnen. Der Schmuggel
von Brauntwein, besonders aus den angrenzenden
Distrilten des Oranje-Freistaats, hat daher trotz
strenger Gegenmaßregeln erheblich zugenommen. Auch
sind Streitigkeiten zwischen eingeborenen Stämmen
*) Vergl. „Deutsches Kolonialblatt“ 1893, S. 254.