In zwölf Artikeln setzt er die Bedingungen fest, unter
welchen einheimische Schiffe die englische Flagge zu
führen berechtigt sind, und giebt Vorschriften hin-
sichtlich der Ausfertigung von Musterrollen und
Passagierlisten. Hierbei hat die für das deutsch-
ostafrikanische Schutzgebiet erlassene Verordnung, be-
treffend die Führung der Reichsflagge durch einhei-
mische Schiffe u. s. w., vom 1. März 1893 (LKol.
Bl. S. 215) zum Vorbild gedient. Sie ist, wo die
Anpassung auf die zu ordnenden Landesverhälltnisse
nicht eine Abweichung bedingte, in das Englische
übertragen. Von einer Besprechung lann daher ab-
gesehen und auf die deutsche Verordnung hingewiesen
werden. 4
Missionsinspektor Dr. Schreiber ist am Montag
den 6. August — noch einen Tag früher, als er-
warket worden war — von seiner Inspektionsreise
nach Afrika wohlbehalten in Barmen wieder ein-
getroffen. Seine Reise hat nach dem auggestellten
Reiseplan und innerhalb des von vornherein ins Auge
gefaßten Zeitraumes gemacht werden können.
Auf Otyimbingue hat vom 10. bis 14. Juni die
Konferenz der Herero-Missionare im Beisein von
Inspektor Dr. Schreiber stattgefunden.
Nach den Nachrichten der ostafritanischen Mission
ist, während die Heuschrecken in Kisserawe die ganze
Flur verwüsteten, die Ernte auf den Pflanzungen
der Mission verschont geblieben.
Seitens des Königlich sächsischen Ministeriums
des Kultus und des öffentlichen Unterrichts ist das
Missionswerk der Brüdergemeinde unter der Bezeich-
nung „die Missionsanstalt der evangelischen Brüder=
Unität“ als juristische Persönlichkeit anerkannt. Gegen-
wärtig besteht die Direktion der Missionsanstalt aus
folgenden Mitgliedern: Connor, Romig, Burk-
hardt und Buchner. An Stelle des sich zurück-
ziehenden Missionsdirektors Vurkhardt ist der Präses
der Mission in Südafrika — Ost Padel als Mitglied
der Missionsdirektion berusen worden.
Rus fremden MRolonien.
Angebliche Rämpfe am Kiger.
Die großbritannische Regierung erklärt, daß die
Nachrichten über einen angeblichen Konflikt zwischen
englischen und französischen Truppen im Nigergebiete
der Begründung entbehren. Es hat lediglich Ende
August eine Strafexpedition gegen den Häuptling
Nanna von Benin stattgefunden, bei welcher ver-
schiedene englische Offiziere und Soldaken verwundet
und getödtet worden sind.
489
Land Rules and Regulations.
Der englische Generalkonsul für Britisch-Ostafrika
giebt in der „Zanzibar-Gazelte“ vom 11. Juli d. Js.
bekannt, daß die unter dem 4. Juli d. Is. erlassenen
„Land Rules and Regulations“ nur innerhalb
des Gebietes der Imperial British East Africa
Company Geltung haben, und fordert alle die-
jenigen, welche sich außerhalb dieses Territoriums
ansiedeln wollen, auf, sich mit ihren Gesuchen an ihn
zu wenden. Des Weiteren thut er kund, daß Land-
konzessionen außerhalb des Gebietes der Britisch-
Ostafrikanischen Gesellschaft uur dann seitens der
Regierung anerkannt werden, wenn sie von den zu-
ständigen Behörden geprüft und eingetragen worden
sind.
. A. &. G. A. -K. -E. . A. 4. J. . A. K. A. S.. K. A. S. u. E. A K. A A. 4k. 4.
Titlerarische Besprechungen.
Otto Handtmann: Die wichtigsten Bestimmungen
für die im Auslande sich aufhaltenden deutschen
Militärpflichtigen. Berlin. Ernst Siegfried
Mittler und Sohn. 19 S. 8°. 25 Pfl.
In ebeuso knapper wie übersichtlicher Form siellt
der als Generalkonsulatssekrctär selbst im Auslande
lebende Verfasser die gesetzlichen Bestimmungen zu-
sammen, welche für die außerhalb Deutschlands sich
aufhaltenden militärpflichtigen deutschen Reichsan-
gehörigen in Geltung sind. Ungezählte Verstöße gegen
diese Bestimmungen sind auf Unkenniniß der be-
stehenden Gesetze zurückzuführen. Nicht selten zieht
diese Unkenntniß für deutsche Landsleute in der Ferne
Unannehmlichkeiten nach sich. Die kleine und hand-
liche Schrift ist sehr geeignet, diesem Mangel abzu-
helfen, und es ist zu wünschen, daß sie überall im
Auslande, wo Denutsche leben, möglichste Verbreitung
findet.
Die sehr rührige, von Mr. Theodore Mante
gegründete „Union coloniale française“ hat
wiederum eine Reihe ihrer lehrreichen Schristen,
welche den Zweck haben, das französische Publikum
über die Verhältnisse seiner Kolonien aufzuklären und
dafür zu interessiren, herausgegeben. An der Spitze
steht ein Bericht über die Erfolge ihrer Wirksamkeit
in den ersten zehn Monaten ihres Beslehens. Die
„Union“ zählt danach bereits 234 Mitglieder, welche
der überwiegenden Zahl nach der praktischen Ge-
schäftswelt angehören. Sehr zahlreiche Auskünfte
über koloniale Angelegenheiten haben neben Unter-
stühtzung überseeischer Unternehmungen und der Ver-
breitung aufklärender Schristen die Thätigkeit ihrer
Organe ausgemacht. Zu den neuesten Veröffent-
lichungen der „Union“ gehört ein eingehendes Projekt
über die Organisation und die Aufgaben der Ver-
waltung der Kolonie Sondan frangais; eine sehr
ausführliche Schilderung der Entwickelung der Zoll-