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Verfügung, betreffend die Uebertragung konsularischer Befugnisse auf den
Kaiserlichen Nichter des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie zu
ç Friedrich Wilhelmshafen.
Aluf Grund der Verfügung des Reichskanzlers vom 21. Februar d. Is. behuss Uebertragung
konsularischer Besugnisse auf den Landeshauptmann für das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie
ermächtige ich hierdurch vorbehaltlich der Genehmigung des Ersteren den Kaiserlichen Nichter zu Friedrich
Wilhelmshafen zur Wahrnehmung der gedachten Befugnisse für den westlichen Verwaltungsbezirk des dies-
seiligen Schutzgebietes.
Friedrich Wilhelmshafen, den 14. Juni 1894.
Der Landeshauptmann des Schutgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie.
(L. S.) gez. Schmiele.
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Personalien.
Seine Majeslät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den Kanzler Eschke zum Oberrichter bei
dem Gonvernement von Deutsch-Ostafrika zu ernennen.
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Nichtamtlicher Theil.
Persbnal-achrichken.
Deutsch. Ostafrika.
Der Oberlazarethgehülfse von der Keiserlichen
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika Grucza ist am
7. Oltober d. Is. an Lungenschwindsucht gestorben.
Ramerun.
Der Rittmeister à la suite des 3. Bayerischen
Chevauxleger-Regiments Freiherr v. Stetten ist am;
10. August in Kamerun eingetrossen und hat das
Kommando der Kaiserl. Schutztruppe übernommen.
Der dem Kaiserlichen Gonvernement zu Kamerun
überwiesene Gerichtsassessor v. Lucke ist am 13. Juni
d. Is. in Kamerun eingetroffen und hat die Geschäfte
des Kanzlers übernommen.
Die in den Dienst des Kaiserlichen Gowwerne=
ments zu Kamerun getretenen Techniker Schiffs-
zimmermann Neimer, Eisendreher Vetterlein,
Schlosser Mader, Techniker Huth, Maurer Loh-
mann und Zimmermann Manthey haben am 10.
Marshall- Inseln.
Der Kaiserliche Landeshauptmann für die
Marshall-Inseln Dr. Irmer ist am 11. Mai d. Is.
in Jaluit eingetroffen und hat die Geschäfte von
seinem Vorgänger übernommen.
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Nachricdrten aus den deuktschen Schuhgebieken.
Deutlsch-Dlkafrika.
Aus der Landschaft Märu.
Einem Bericht des Kompagnieführers Johannes
aus Moschi, den 1. Juli, entnehmen wir Folgendes:
Am 12. d. Mts. lagerte ich unterhalb der Land-
schaft Märn am Ngaro ya Balball. Nachmittags
besuchte ich unter Führung von Matundas Sohn
von Märn den Balball= oder Dalubiseee (Bal-
ball = siwa — Teich). Der See liegt ähnlich dem
Dschalasee des Kilimandjaro am Westfuße des Märu-
gebirges. Er liegt in einem etwa 60 m hohen
Hügel, eingeschlossen von steil abfallenden bewaldeten
Felsen. An der Südseite sind die Ufer am Höchsten,
an der Nordseite flach abfallend und bilden dort einen
sehr guten Zugang. Der See hat dreieckige Form,
die Spiße liegt im 8. Seine Längserstreckung
ist von NNO. nach SSW. und beträgt 1150 m,
seine größte Breite 800 m. Er ist demnach unge-
fähr halb so groß wie der Dschalasee. Das Wasser
ist sehr gut. In demselben sollen Kibokos #) leben.
— — *) Flußpferde.