Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

— 620 — 
Den Behörden steht das Recht zu, eine nochmalige Untersuchung durch die Sachverständigen- 
Kommission ihres Amtssitzes anzuordnen. 
8 65. 
Frachtfahrern und Führern von Rindvieh, welchen wegen weiter Entfernung oder aus sonstigen 
Gründen die Erlangung einer Bescheinigung der Konimission ihres Heimathsortes oder -bezirles unmöglich 
ist, haben in dem nächsien von ihnen berührten Orte, in dem sich eine Kommission befindet, die Ausstellung 
einer Bescheinigung zu beantragen. 
86. 
Bricht zwischen untersuchtem und gesund befundenem Rindvieh wider Erwarten auf dem Trans- 
porkwege Lungenseuche aus, so hat der betreffende Frachtfahrer u. s. w. hiervon umgehend der nächsten 
Behörde Anzeige zu machen, welche das Weitere gemäß der Verordnung vom 1. August 1888 ver- 
anlassen wird. 
87. 
Zuwiderhandlungen werden mit der in jener Verordnung angedrohten Geldstrafe — bis zu tausend 
Mark — geahndet. 
88. 
Diese Verordnung tritt in jedem Bezirke am vierzehnten Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft. 
Windhoek, den 2. August 1894. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann a. i. 
In Vertretung: 
(L. S.) gez. v. Lindequist, Regierungsassessor. 
A4A4A4A4A4AA. AA A„A A.A AAAA Z. . . S. A. . A. S. . A. . A. J. S. A. E. S. A. A. A. J. u. S. A. A. . A. A A. . u. KA A A - . . k 
Perspnalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Kaiserlichen Gouverneur für 
Deutsch-Ostafrika, Obersten Freiherrn v. Schele, den Orden Pour le morite zu verleihen. 
Der Hauptmann a. D. Berthold ist am 30. November d. Is. mit der gesetzlichen Pension aus 
der Kaiserlichen Schutztruppe flir Deutsch-Ostafrika ausgeschieden. 
Lieutenant zur See a. D. v. Kalben, bisher in der Kaiserlichen Marine, Premierlieutenant a. D. 
v. Beringe, bisher vom 1. Leib-Husaren-Regiment Nr. 1, Premierlieutenant a. D. Glauning, bisher 
vom Pionier-Bataillon Nr. 12, und Premierlieutenant a. D. Graf v. Perponcher-Sedlnitzky, zuletzt 
vom Ulanen-Negiment Prinz August von Württemberg (Posenschen) Nr. 10, — sind sämmtlich mit dem 
14. November d. Is. der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika zugetheilt worden. 
Premierlientenant a. D. Heldt, bisher vom Großherzoglich Mecklenburgischen Füsilier-Regiment 
Nr. 90, und Premierlieutenant a. D. v. Giese, bisher vom Husaren-Regiment Kaiser Franz Joseph von 
Oesterreich König von Ungarn (Schleswig-Holsteinschen) Nr. 16, — sind mit dem 25. November d. Js. 
der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika zugetheilt worden. 
  
Nichtamtlicher Theil. 
Herwnal-NDachrichten. Der Lieutenant der Kaiserlichen Schutztruppe für 
4 Deutsch-Ostafrika Maaß ist am 30. Oktober d. Is. 
Deutsch= Ostafrika. bei der Erstürmung von Kuirenga gefallen. 
Der Rechnungsbeamte beim Kaiserlichen Gou- Bdd( 
vernement für Deutsch-Ostafrika Meerbach ist am Der Unteroffizier Maier von der Kaiserlichen 
18. Oktober d. Is. in Dar-es-Saläm eingetroffen. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika ist am 18. Okto- 
ber d. Is. gefallen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.