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Den Behörden steht das Recht zu, eine nochmalige Untersuchung durch die Sachverständigen-
Kommission ihres Amtssitzes anzuordnen.
8 65.
Frachtfahrern und Führern von Rindvieh, welchen wegen weiter Entfernung oder aus sonstigen
Gründen die Erlangung einer Bescheinigung der Konimission ihres Heimathsortes oder -bezirles unmöglich
ist, haben in dem nächsien von ihnen berührten Orte, in dem sich eine Kommission befindet, die Ausstellung
einer Bescheinigung zu beantragen.
86.
Bricht zwischen untersuchtem und gesund befundenem Rindvieh wider Erwarten auf dem Trans-
porkwege Lungenseuche aus, so hat der betreffende Frachtfahrer u. s. w. hiervon umgehend der nächsten
Behörde Anzeige zu machen, welche das Weitere gemäß der Verordnung vom 1. August 1888 ver-
anlassen wird.
87.
Zuwiderhandlungen werden mit der in jener Verordnung angedrohten Geldstrafe — bis zu tausend
Mark — geahndet.
88.
Diese Verordnung tritt in jedem Bezirke am vierzehnten Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Windhoek, den 2. August 1894.
Der Kaiserliche Landeshauptmann a. i.
In Vertretung:
(L. S.) gez. v. Lindequist, Regierungsassessor.
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Perspnalien.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Kaiserlichen Gouverneur für
Deutsch-Ostafrika, Obersten Freiherrn v. Schele, den Orden Pour le morite zu verleihen.
Der Hauptmann a. D. Berthold ist am 30. November d. Is. mit der gesetzlichen Pension aus
der Kaiserlichen Schutztruppe flir Deutsch-Ostafrika ausgeschieden.
Lieutenant zur See a. D. v. Kalben, bisher in der Kaiserlichen Marine, Premierlieutenant a. D.
v. Beringe, bisher vom 1. Leib-Husaren-Regiment Nr. 1, Premierlieutenant a. D. Glauning, bisher
vom Pionier-Bataillon Nr. 12, und Premierlieutenant a. D. Graf v. Perponcher-Sedlnitzky, zuletzt
vom Ulanen-Negiment Prinz August von Württemberg (Posenschen) Nr. 10, — sind sämmtlich mit dem
14. November d. Is. der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika zugetheilt worden.
Premierlientenant a. D. Heldt, bisher vom Großherzoglich Mecklenburgischen Füsilier-Regiment
Nr. 90, und Premierlieutenant a. D. v. Giese, bisher vom Husaren-Regiment Kaiser Franz Joseph von
Oesterreich König von Ungarn (Schleswig-Holsteinschen) Nr. 16, — sind mit dem 25. November d. Js.
der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika zugetheilt worden.
Nichtamtlicher Theil.
Herwnal-NDachrichten. Der Lieutenant der Kaiserlichen Schutztruppe für
4 Deutsch-Ostafrika Maaß ist am 30. Oktober d. Is.
Deutsch= Ostafrika. bei der Erstürmung von Kuirenga gefallen.
Der Rechnungsbeamte beim Kaiserlichen Gou- Bdd(
vernement für Deutsch-Ostafrika Meerbach ist am Der Unteroffizier Maier von der Kaiserlichen
18. Oktober d. Is. in Dar-es-Saläm eingetroffen. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika ist am 18. Okto-
ber d. Is. gefallen.