besonders anerkannt, während Häuptling Zacharias Kapitän von Omaruru,
nach wie vor unter dem Letßzeren siehend betrachtet sein
will, mit welchen beiden Entschließungen der Ober-
häupling Samnel sich gleichfalls einverstanden erklärte.
Am 30. November v. Is. abends marschirte ich,
nach freundschaftlicher Verabschiedung vom Häuptling
Manasse, von Omaruru ab, um mich zunächst nach
Okahandja zu begeben, wohin der Oberhäuptling
Samuel zu meinem Empfange vorauseilte, während
der Häuptling Zacharias direkt nach Otjimbingne
zurückritt. Ueber meinen Aufenthalt in Okahandia
werde ich mir erlauben, besonderen Bericht folgen
zu lassen.
Omaruru, den 30. November 1894.
Zwischen dem Major Leutwein im Namen
Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und dem
Häuptling der Hereros von Omarnru Manasse
wird unter Heutigem nachstehender Vertrag ab-
geschlossen:
8. 1
Als Zeichen der gegenseitigen Freundschaft sowie
zur Unterstühung des Kapitäns legt der Major
Leutwein mit Zustimmung des Ersteren eine
Garnison nach Omarurn. Der Kapitän verpflichtet
sich, für deren vorläufige Unterbringung mit Sorge
zu tragen, sowie zum Bau eines Stationsgebäudes
den nöthigen Grund nebst einem Stück Gartenland
zur Verfügung zu stellen, auch dem Stationschef
hinsichtlich Beschaffung der nöthigen Arbeiter seine
Unterstützung zu gewähren. Ueber den Platz des
Stationsgebändes wird sich der Stationschef mit
dem Kapitän noch einigen.
2
Der Major Leutwein wird der Garnison gutes
Verhalten zu den Eingeborenen zur Pflicht machen.
Der Kapitän verpflichtet sich dagegen, auch seine Leute
zu einem solchen anzuhalten. Etwaige Streitigkeiten
zwischen beiden Theilen wird der Stationschef in
Uebereinstimmung mit dem Kapitän schlichten.
Sollten sich im Gebiete des Kapitäns von
Omaruru noch weitere Garnisonen als nothwendig
erweisen, so wird sich der Stationschef dieserhalb
mit dem Kapitän in Verbindung setzen.
Der Kaiserliche Landes- Der Kapitän von
hauptmann 2. i. Omarurn
gez. Leutwein, Major. gez. Manassce.
lls Zeugen:
gez. Volkmann, + Handzeichen des
Sekondlieutenant und Mutate
Distriktschef. gez. Asser.
ez. Berusmann, + Handzeichen des
Missionar und Dolmetscher. Nathemigliedes
oses.
Omaruru, den 30. November 1894.
Zwischen dem Major Leutwein im Namen
Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und dem
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Manasse, wird unter
heutigem nachstehender rirgg abgeschlossen:
Auf Wunsch des N#lss Leutwein tritt der
Kapitän Manasse als Beweis seiner freundschaft-
lichen und loyalen Gesinnung an Seine Majestät
den Deutschen Kaiser den Plaß Okombahe ab, dazu
so viel Weideland, als für den derzeitigen Vieh-
bestand der Bewohner nothwendig ist. Ueber die
Grenzen wird sich der Distriktschef von Omaruru
mit einem Bevollmächtigten des Kapitäns an Ort
und Stelle einigen.
8. 2.
Als Gegenleistung sichert der Major Leutwein
im Namen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers
dem Kapitän sowie seinen Rechtsnachfolgern eine
jährliche Regierungsunterstützung von 1800 Mk. =
90 EFKF zu.
§. 3.
Major Leutwein beabsichtigt, den Platz
Okombahe den dort wohnenden Berg-Damaras gegen
die Verpflichtung, zu Negierungszwecken Arbeiter zu
stellen, zur Nutznießung zu überlassen. Doch sollen
die zur Zeit in Okombahe wohnenden Hereros un-
gestört auch ferner dort bleiben dürfen, und wird
Major Leutwein zur Aufrechterhaltung der Ruhe
und Ordnung eine deutsche Garnison dorthin legen.
8
8. 4.
Bezüglich der Gerichtsbarkeit bleibt es bei den
Bestimmungen des mit dem Kapitän von Omarurn
abgeschlossenen Schutzvertrages, mit der einzigen Aus-
nahme, daß bei Streitigkeiten zwischen den in Okom-
bahe wohnenden Hereros und Berg-Damaras gleich-
falls die Kaiserlich Deutsche Gerichtsbarkeit Platz
yreifen soll.
Der Kaiserliche Landes-
hauptmann a. i.
gez. Leutwein, Major.
Der Kapitän von
Omarurn
gez. Manasse.
s Zeugen:
gez. Volkmann, + Handzeichen des
Sekondlieutenant und kutate
Distriktschef.
gez. Bernsmann,
Missionar und Dolmetscher.
gez. Asser.
+ Handzeichen des
Rathsmitgliedes
Moses.
Aus Okahandia.
Von Omaruru hat sich der Major Leutwein
zunächst nach Okahandia gewandt. Seinem Berichte
ist Folgendes zu entnehmen:
Am 3. Dezember v. Is. traf ich an genanntem
Platze ein. Unser Einzug glich demjenigen in cine
deutsche Garnisonstadt. Auch der geringste Pontok
hatte wenigstens einige kleine deutsche Fahnen aus-
gehängt, während die vornehmeren Hereros, wie
auch der früher schon mehrfach erwähnte Riarura,
dessen Versöhnung mit Samnel ich seiner Zeit ver-
mittelt hatte, bereits mit Fahnen größerer Art