Full text: Deutsches Kolonialblatt. VI. Jahrgang, 1895. (6)

alter gefordert hätte, durch sein Können und Wissen 
im kolonialen Dienst noch lange erfolgreich hätte 
wirken können. Sein Andenken wird an den Stätten 
seiner Thätigkeit wie darüber hinaus in Ehren er- 
halten bleiben. 
Berlin, den 7. März 1895. 
Die Direktion der Neu-Guinca-Kompagnie. 
Der Vorsitzende: 
A. v. Hausemann. 
RAus dem Bereiche der Wissionen und 
der Antisklaverei-Bewegung. 
Dem um die Förderung des evangelischen Mis- 
sionswesens hochverdienten Staatssekretär a. D. Wirk- 
lichem Geheimen Rath Dr. v. Jacobi ist der Rothe 
Adler-Orden erster Klasse verliehen worden. 
Von D. Flick, Mitglied der tatholischen Missions- 
station Kilema am Kilimandjaro, sind Beiträge zur 
Kenntniß der Massaisprache eingegangen, die dem 
Heransgeber der Zeitschrift für afrikanische und 
oceanische Sprachen zur Verwerthung überwiesen 
worden sind. 
Die Brüdergemeinde hat im südwestlichen 
Theile von Deutsch-Ostafrika in Ipiana, einem Platze 
ungesähr zwei Stunden westlich vom Nordende des 
Nyassa-Sees, am linlen Ufer des Kiwiraflusses eine 
ncue Missionsstation angelegt. 
Rus fremden Rolonien. 
Telegraphenwesen in der Kapkolonie 
Die Telegrapheneinrichtungen in dem Theile der 
Kap-Kolonie, welcher an das deutsche Schutzgebiet 
grenzt, sind durch Herstellung einer Leitung zwischen 
Ooliep und Port Nolloth vervollständigt worden. 
An der neuen Linie sind, neben der bereits bisher 
in Thätigkeit gewesenen Telegraphenanstalt in Ookiep, 
neue Telegraphenanstalten in Concordia und Port 
Nolloth eingerichtet worden. Die- Einrichtung einer 
weiteren Telegraphenanstalt au der neuen Linie in 
Anenous steht binnen Kurzem bevor. 
Schiffsverkehr in Sansibar im Jahre 1894.7) 
Der Schiffsverkehr im Hafen von Sansibar ge- 
staltete sich im Jahre 1894, wie folgt: 
*) Vgl. D. Kol.-Vl. 1894. S. 195. 
168 
  
  
  
  
  
  
  
  
.... Zahl der Raumgehalt Raumgehalt 
katiopaliet angekommenen] in deutschen in englischen 
h i onnen Megister-Tous 
veutshe68 g8 610 3792 
englische 5 96 330 72 086 
französische 26 58 822 44 048 
sansibarische 27 13 424 10 046 
amerikanische. 2 3378 2528 
italienische 1 801 600 
vortugiesische. 1 161 121 
Zusammen 179 271526 1 203 191 
  
Bei dieser Aufstellung sind die Dampfer des 
Kaiserlichen Gouvernements von Deutsch-Ostafrika 
nicht mitgerechnet. Trotzdem stehen die Deutschen 
Schiffe an Zahl wie an Raumgehalt denen aller 
anderen Nationen voraus. 
Die Zahl der abgegangenen Schiffe ist der der 
angekommenen im Allgemeinen gleich und ist nur 
bei den Schisfen des Sultans und des Sansibar- 
Gonvernements, die oben als sansibarische zusammen- 
gefaßt sind, um eins geringer. 
Unter den oben gezählten Schissen befand sich 
ein deutsches und ein englisches Segelschiff. Die 
französischen und sansibarischen Schiffe waren aus 
schließlich Dampfer, die amerikanischen, italienischen 
und portugiesischen Schisfe ausschließlich Segler. 
Dandelsverkehr der erpthräischen Rolonie 
im Jahre 1893. 
Nach den in dem „Movimento Commerciale"“ 
enthaltenen slatistischen Ausweisen über die Waaren- 
einfuhr nach der italienischen Kolonie Eritrea über 
die Zollstelle Massuaa während des Jahres 1893 
ist in der Art und Bedeutung der hauptsächlich in 
Betracht kommenden Handelsartikel eine bemerkens- 
werthe Aenderung nicht eingetreten. Der Werth der 
zollpflichtigen Waareneinfuhr über Massauna ist 
von 9 958 725 Lire des Jahres 1892 jetzt auf 
7971 114 Lire, die Gesammteinfuhr zu Wasser und 
zu Lande von 10 9003 015 Lirc auf 9 863 829 Lirc 
zurückgegangen. 
vorbildung der Beamten des Rongoslaats. 
Durch eine Verordnung vom 3. November v. Is. 
sind die Bedingungen, welche für die Anstellung von 
Beamten im Dienst des Kongostaats in Zukunft maß- 
gebend sein sollen, festgestellt. Nach dem in dem 
Bullctin Olliciel de I’Etat Independant du Congo 
(Novemberheft 1894) veröffentlichten Wortlaut ent- 
hält die Verordnung folgende Bestimmungen: 
Art. 1. Gesuche um Anstellung im Dienst des 
Kongostaates sind an den Staatssekretär schriftlich 
einzureichen. In dem Gesuche ist das Ressort, inner- 
halb dessen der Bewerber verwendet zu werden wünscht, 
zu bezeichnen.
	        
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