Contents : Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

B4  Organisation  und  Ersatzwesen.

Bewerber  der  seemännischen  Bevölkerung  sind  von  der  Verpflichtung,
  sich  selbst  zu  bekleiden  u.  s.  w.,  befreit.

Die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  wird
durch  Erteilung  eines  Berechtigungsscheines  zuerkannt.

Die  Berechtigungsscheine  werden  von  den  Prüfungs-Kommiseionen
  für  Einjährig-Freiwillige  erteilt.

Junge  Seeleute  von  Beruf  können  die  Berechtigung  zum
einjährigen  Dienst  ausserdem  durch  Ablegung  der  Steuermannsprüfung
  erwerben.

Die  Meldung  zur  Erteilung  des  Berechtigungsscheines  hat
bei  der  zuständigen  Prüfungs-  Kommission  für  Einjährig  -  Freiwillige
  in  der  Zeit  zwischen  vollendetem  17.  Lebensjahre  und
dem  1.  Februar  desjenigen  Jahres  zu  erfolgen,  in  welchem  der
Bewerber  das  20.  Lebensjahr  vollendet.  Nach  dem  20.  Lebensjahre
  kann  die  Erteilung  des  Berechtigungsscheines  nur  nachgesucht
  werden,  wenn  Jemand  von  der  Aushebung  vorläufig  zurückgestellt
  worden  ist,  weil  er  sich  zu  einem  bestimmten  Lebensberufe
  vorbereitet.

Der  schriftlich  zu  erstattenden  Meldung  sind  im  Original
beizufügen:  1.  Geburtszeugnis,  2.  die  Erklärung  des  Vaters
oder  Vormundes,  die  durch  den  einjährigen  Dienst  entstehenden
Kosten  zu  tragen;  die  Fähigkeit  hierzu  ist  obrigkeitlich  zu
bescheinigen,  8.  das  Unbescholtenheitszeugnis,  welches  für  Zöglinge
  höherer  Schulen  vom  Direktor  der  Anstalt,  für  alle  übrigen
jungen  Leute  durch  die  Polizei  oder  vorgesetzte  Dienstbehörde
auszustellen  ist,  4.  das  Schulzeugnis,  durch  welches  die  wissenschaftliche
  Befähigung  nachgewiesen  werden  kann,  oder  —  soiern
der  Betreflende  ein  solches  Zeugnis  nicht  besitzt  —  das  Gesuch
um  Zulassung  zur  Ablegung  der  Prüfung.  Hierbei  ist  anzugeben,
in  welchen  zwei  fremden  Sprachen  der  Betreflende  geprüft  sein  will,
auch  ist  ein  selbstgeschriebener  Lebenslauf  beizufügen.

Von  der  krklärung  zu  2  sind  die  Bewerber  der  soemännischen
Bevölkerung  befreit,  es  genügt  hier  die  Erklärung  des  Vaters  oder
Vormundes,  dass  er  mit  dem  Diensteintritt  einverstanden  ist.

2.  Nachweis  der  wissenschaftlichen  Befähigung.

Der  Nachweis  wird  geführt  durch  Zeugnisse,  welche  sich  über
die  wissenschaitliche  Befähigung  zum  einjährigen  Dienste  aussprechen
  und  welche  von  solchen  deutschen  Lehbranstalten  ausgestellt

—

b.  Konten  für  leihweise  Hergabe  der  Ausrüstung  (Waffen,  Tornister  u.  8,  w.),

c.  Kosten  für  Wohnung  und  Verpflegung,

d.  Bei  der  Kavallerie  und  reitenden  Artillerie:  400  M.  für  Benutzung  des
Dienstpferdes,  etwa  350—400  M.  für  die  Ration  des  Pferdes,  ein  kleiner
Betrag  für  Uufbeschlag,  Pferdearmnei,  Sattelzeug.

8.  Bei  fahrender  Feldartillerie  und  beim  Train:  160  M.  für  Bonutzung  des
Dienstpferdes,  im  übrigen  wie  unter  d  angegeben.