leitet. In Kinigunan wirken außer dem Missions-
bischof 3 Missionare, 10 Laienbrüder und 6 Schwestern;
es befinden sich daselbst eine Kirche und zwei Schulen,
aus festem Material gebaut. Aus der Station Vlavolo
an der Nordküste der Gazellehalbinsel sind ein
Missionar mit einem Laienbruder und zwei Schwestern
stationirt. Die Station Malagunaon an der Nord-
westecke des Simpsonhafens ist mit einem Missionar
und einem Bruder besetzt. Die Zahl der Zöglinge
aun der Hauptstation beträgt 101, 68 Knaben und
33 Mädchen, welche alle Wohnung, Kost und Klei-
dung erhalten.
Ein Sendling der Neuendettelsauer Mission, An-
dreas Ruppert, welcher zur Unterstühzung des
Missionars Flierl auf der Station Sattelberg aus-
ersehen war, ist nach kaum zweiwöchentlichem Aufentk-
halte im Lande am 16. Juli 1894 am Unterleibs-
typhus verstorben.
Der Missionar Brown ist vom Board of the
Wesleyan Mission in Sydney zum Vorsteher der
genannten Mission für den Bismarck-Archipel ernannt
worden. Er behält seinen Wohnsitz in Port Hunter
auf Neu-Lauenburg. Missionar Oldham kehrt nach
Australien zurück, sein Nachfolger Missionar Crump
ist bereits im Archipel eingetroffen.
Rus fremden Rolonien.
Enlwickelung der Rronkolonie Britisch-Keuguinea im
verwaltungsjahr 1892/95.
Vor Kurzem ist der Bericht des Administrators
von Britisch-Neuguinea Sir William Macgregor
für die Zeit vom 1. Juli 1892 bis 30. Juni 1893
veröffentlicht. Sein Inhalt bietet auch für unsere
kolonialen Kreise manches Wissenswerthe. Es sollen
deshalb im Anschluß an die über die Entwickelung
jener Kolonie im Jahre 1891/92 gegebenen Daten?)
die wesentlichen Vorgänge des Berichtsjahres ge-
schildert werden.
Was zunächst
I. die Gesetzgebung
anbetrifft, so vollzieht sich die Ansiedelung von Euro-
päcrn in so langsamem Tempo, daß der Erlaß von
Rechtsnormen nur in geringem Maße als Bedürfniß
empfunden wird. Erwähnenswerth ist:
1. Eine über das Fällen einheimischer Hölzer
erlassene Verordnung. Sie ist veranlaßt durch den
Aufsschwung, welchen die Ausfuhr von Hölzern, nament-
lich Sandelholz, infolge erheblicher Nachfrage im Be-
richtsjahr genommen hat. Um einer hieraus zu
befürchtenden Verwüstung der Holzbestände vorzu-
beugen, kann nach der Verordnung das Schlagen von
*) Jahrgang 1894, Seite 19.
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Holz in gewissen Bezirken überhaupt oder für einzelne
Arten untersagt werden. Es ist verboten, Sandel-
holzstämme zu fällen, welche nicht mindestens einen
Juß Durchmesser einen Fuß vom Voden entfernt
.
enthalten. Zur Ausfuhr von Holz muß eine Licenz
eingeholt werden.
Die Verordunng erleidet keine Anwendung, wenn
ein Eingeborener zu seinem persönlichen Gebrauch
Holz fällt.
2. Eine zweite Verordnung liegt ebenfalls auf
wirthschaftlichem Gebiete, sie bezweckt, die Kulturen
des Schutzgebietes vor der Einschleppung
von Krankheiten zu bewahren. Die Verordnung
verbietet schlechtweg die Einfuhr von Kaffeepflanzen
und -samen. Der Bericht erwähnt, daß gerade die
Kasfeekultur für die Zukunft der Kolonie die größte
Bedeutung habe, indem ungemessene, für diese Frucht
geeignete Landstriche vorhanden seien. Es sei des-
halb von größter Wichtigkeit, das Eindringen der
Blattkrankheit zu verhüten. Die wirksamste Maß=
regel hierfür, die Abschließung der Kolonie, lasse sich
zur Zeit leicht durchführen, da die vorhandenen Be-
stände von arabischem und liberianischem Kaffee gesund
und umfangreich genug seien, um fremden Samen
entbehren zu können.
Die Verordnung giebt der Regierung freic Hand,
im Bedürfnißfall auch für andere Kulturpflanzen die
Einfuhr von Pflänzlingen und Samen gänzlich aus-
zuschließen oder einzuschränken.
3. Auf dem Gebiet der Eingeborenengesetzgebung
wird als besonders bemerkenswerth die Uebersetzung
sämmtlicher wichtigen Strafverordnungen in die Motu-
sprache mitgetheilt. Dieser Dialekt wird in dem
Bezirk, zu welchem der Gouvernementssitz Port
Moresby gehört, gesprochen und hat sich von dort
in andere Theile der Kolonie verbreitet. Er wird
von sämmtlichen Lehrern der Londoner Missions-
gesellschaft, der Mehrzahl der Beamten, vielen An-
siedlern und manchen Eingeborenen verstanden. Unter
den Verordnungen, welche ins Motu übersetzt und so
dem Verständniß der Eingeborenen näher gebracht
sind, dürften hervorzuheben sein diejenigen, welche
den Ehebruch, die Beerdigung Todter an andern
als den dafür festgesetzten Plätzen, die Zerstörung
von Kokospalmen unter Strase stellen.
II. Rechtsprechung.
Die Organisation der zur Ausübung der Rechts-
pflege berufenen Behörden hat eine Veränderung nicht
erfahren. Nur ist zu bemerken, daß der Sitz des
für den westlichen Distrikt bestellten magistrate von
Mabndauan nach der etwa vierzig Seemeilen in nord-
östlicher Nichtung entfernten Insel Yaru verlegt ist.
Dieser Platz, welcher bisher schon regelmäßig von
Perlfischern angelanfen wurde, ist wegen seines guten
Hafens, welcher bei Niedrigwasser von Fahrzeugen
bis zu zwölf Fuß Tiefgang benutzt werden kann,
hewählt worden. Auch wünschte man den Ver-