Rokoko. 207
die logische Folge jener furchtbaren politischen und socialen
Verderbniß, welche schon in den letzten Regierungsjahren
Friedrichs des Zweiten den scharfbeobachtenden Mirabeau
den preußischen Zuständen „Fäulniß vor der Reife“ zuschreiben
ließ, einer Verderbniß, welche dann unter dem
Regiment einer Gräfin Lichtenau, eines Wöllner und
Bischofswerder eine so allseitige Vollendung gefunden
hatte, daß ein Beispiel häuflicher Tugend und Sitte, wie
es Friedrich Wilhelm der Dritte und Luise gaben, nicht
dagegen aufzukommen vermochte.
Es hätte aber auch gradezu wunderbar zugehen
müssen, wenn die demoralisirenden Wirkungen, welche
die nach französischem Muster in den höfischen und aristokratischen
Kreisen Deutschlands so ziemlich das ganze
Jahrhundert hindurch heimische Fassung und Führung
entfremdet, hat es am weitesten unter allen in der Genußffertigkeit
gebracht. Sie treten alles mit Füßen, diese privilegirten Stören-=friede,
was sonst heilig genannt wurde, Religion, eheliche Treue,
alle Tugenden der Häuflichkeit. Ihre Weiber selbst sind unter
ihnen Gemeingut geworden, die sie verkaufen und vertauschen und
sich wechselsweise verführen. Kein ehrlicher Bürgersmann, kein
solider Civilist kann ein Weib mehr bekommen, was jene Schmeißfliegen
nicht schon verunreinigt hätten oder, wenn sie unschuldig in
den Ehestand trat, nicht zu beflecken suchten.“ Diese herbe Auslassung
urtheilt, wie man sieht, in Bausch und Bogen ab, ohne
auf Ausnahmen von der Regel Rücksicht zu nehmen. Aber wie
moralisch versumpft die berliner Gesellschaft zur Zeit, wo „Ruhe
die erste Bürgerpflicht" war, gewesen sein muß, verräth schon der
Umstand, daß auf diesem Boden eine Erscheinung wie die Giftmischerin
Ursinus gedeihen konnte.