großen Zahl von Leuten und Uebergabe von Ge-
schenken nicht gelungen war, hat er selbst an der
Spitze seiner sämmtlichen Krieger dem Vordringen
Zelewskis Einhalt gethan.
Bei dem Ueberfall sind außer einigen Boys
keine Gefangenen gemacht worden. Niemals hat ein
Europäer oder Askari Kiringa betreten.
Bei der zweiten Expedition, im Oktober 1894,
hatten die Wahehe ebenfalls einen Ueberfall im freien
Felde geplant, doch nahmen sie davon Abstand, als
sie die Marschsicherungen sahen und das kompakte
Vormarschiren der Karawane.
Großen Eindruck machte ihnen das Feuer des
Maximgeschützes, doch geradezu unheimlich waren
ihnen die Wirkungen der Schrapnels und der
Granaten.
Der Sturmangriff am frühen Morgen des 30.
tober kam ihnen vollkommen überraschend.
Bei den ersten Schüssen liefen die Vertheidiger
der Westseite der Stadt, am linken User des Ruaha,
sofort davon. Nur an der Angriffsfront hielten sich
die Waniamwesi des Sunetu aus Unianiembe.
Quawa worllte,
mit sammt seinen Weibern in seiner Pulvertembe
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Ot-
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barungen zu erfüllen. Im anderen Falle betrachtet
das Kaiserliche Gounvernement sich nicht als verpflichtet.
Die Bedingungen, die der Sultan Quawa weiter-
hin zu erfüllen hat, sind folgende:
1. Quawa giebt sämmtlichen in seinem Lande
bisher noch zurückgehaltenen Kriegsgefangenen ohne
Unterschied des Stammes und Geschlechts die Freiheit
zurück, ohne seitens dieser oder ihrer Angehörigen
Entgelt in irgend einer Art zu beanspruchen.
2. Quawa verpflichtet sich, alles sich noch in
seinem Lande vorsindende, aus der Zelewst i-
Expedition herrührende Kriegsmaterial, Waffen u. s. w.
auf der Station Kilossa abzuliefern.
3. Allen Reisenden, Europäern oder Farbigen,
allen Karawanen oder Postboten, die sich in Uhehe
dauernd oder für kürzere Zeit aufhalten wollen, hat
der Sultan Quawa ungehindert Zutritt zu allen
Theilen seines Landes zu gestatten, sic zu schützen,
Handelstreibenden keine Hindernisse zu bereiten, keinen
Hongo in irgendwelcher Form zu erheben und den
Lebensunterhalt für die Bezeichneten zu landesüblichen
Preisen abzulassen-
als er seine Ohnmacht sah, sich
bereitungen, das Pulver zu entzünden, getroffen, als
er von seinen Häuptlingen fortgerissen wurde.
In Kiringa befand sich Rumaliza, der bekannte
Araber aus dem Kongostaat; diesen hielt
mit Gewalt zurück.
Morgen, den 14. Oktober, trete ich den NRück-
marsch nach Kilossa an. Der Wali, Amer bin
Nassor, und drei Araber, Kaufleute aus Kondoa,
gehen in Begleitung der Wahehegesandtschaft nach
Kiiringa
Quawa
4. Quawa sendet alle zwei Monatc eine Ge-
sandsschast nach Kilossa.
den Tod geben, und zwar hatte er schon alle Vor-
5. Quawa verpflichtet sich mit seinen sämmtlichen
Angehörigen, seinen Brüdern Mpangire, Mkungahaka
und seinen Ober= und Unterhäuptlingen, diesen Be-
dingungen nachzukommen, die Grenzen seines Landes
nicht mehr in feindlicher Absicht zu überschreiten, im
Rumdiigebirge die Nordgrenze von Uhehe zu sehen
und besonders nach Kondoa und Miombo zu keinc
Grenzverletzung zu gestatten.
Das Kaiserliche Gonvernement sichert dem Sultan
Quawa seinen Besit an Land und Leuten zu.
Den Wali erwarte ich gegen den Ansang des
November in Kondoa zurück.
gez. v. Elpons, Kompagnieführer.
Mit den nachstehend aufgeführten Abgesandten
des Sultans Quawa von Uhehe sind heute von
Es wird ferner allen dem Gouvernement befreun-
deten und an Uhehe grenzenden Stämmen, namentlich
Merere und Kiwanga, die Weisung zugehen lassen,
die Feindseligkeiten gegen Uhehe cinzustellen, und in
Zukunft nach Kräften gegen die räuberischen Einfälle
Unterzeichneten im Auftrage des Kaiserlichen Gou-
vernements folgende Friedensbedingungen vereinbart
worden:
1. Nachdem der Sultan
oft wiederholten Bitten um Frieden, Absendung von
Gesandtschaften behufs Ueberbringung von Geschenken
an das Kaiserliche Gouvernement seine Bereitwillig-
keit, sich zu unterwerfen und alle Feindseligkeiten ein-
Quawa durch seine
zustellen, dargethan hat, wird mit ihm, seines Vaters
Bruder Mpoma sowie dessen Sohn Schabula und
sämmtlichen ihm unterstellten Häuptlingen im Namen
des Kaiserlichen Gonvernements Friede geschlossen.
2. Durch eigenhändige Unterzeichnung schließen
sich die vom Sultan Quawa mit Vollmacht versehenen
Abgesandten den unten näher bezeichneten Bedingungen
an und versichern, Alles zu thun, um die Verein-
der Wagogo eintreten.
Bei Streitfällen zwischen Uhehe und benachbarten
Ländern wird das Kaiserliche Gonvernement das
Schiedsrichteramt übernehmen.
Quawa erhält die von ihm erbetene deutsche
Flagge für die sechs Hauptplätze seines Landes.
Nach Eintreffen der entlassenen Kriegsgefangenen
aus Uhehe erhält auch Quawa die noch in Kilossa
befindlichen kriegsgefangenen Wahehe zurück.
Alles in diesem Schriftstück Festgesetzte ist den
Auwesenden übersetzt und wird von ihnen die genaue
Kenntniß der Abmachungen durch Handzeichen be-
scheinigt.
Lager am Ruaha, den 12. Oktober 1895.
(Folgen die Handzeichen der 16 Abgesandten.)
(g#cz.) v. Elpons, Kompagnieführer.
(gez.) v. Beringe, Lieutenant.