Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

großen Zahl von Leuten und Uebergabe von Ge- 
schenken nicht gelungen war, hat er selbst an der 
Spitze seiner sämmtlichen Krieger dem Vordringen 
Zelewskis Einhalt gethan. 
Bei dem Ueberfall sind außer einigen Boys 
keine Gefangenen gemacht worden. Niemals hat ein 
Europäer oder Askari Kiringa betreten. 
Bei der zweiten Expedition, im Oktober 1894, 
hatten die Wahehe ebenfalls einen Ueberfall im freien 
Felde geplant, doch nahmen sie davon Abstand, als 
sie die Marschsicherungen sahen und das kompakte 
Vormarschiren der Karawane. 
Großen Eindruck machte ihnen das Feuer des 
Maximgeschützes, doch geradezu unheimlich waren 
ihnen die Wirkungen der Schrapnels und der 
Granaten. 
Der Sturmangriff am frühen Morgen des 30. 
tober kam ihnen vollkommen überraschend. 
Bei den ersten Schüssen liefen die Vertheidiger 
der Westseite der Stadt, am linken User des Ruaha, 
sofort davon. Nur an der Angriffsfront hielten sich 
die Waniamwesi des Sunetu aus Unianiembe. 
Quawa worllte, 
mit sammt seinen Weibern in seiner Pulvertembe 
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Ot- 
. 
barungen zu erfüllen. Im anderen Falle betrachtet 
das Kaiserliche Gounvernement sich nicht als verpflichtet. 
Die Bedingungen, die der Sultan Quawa weiter- 
hin zu erfüllen hat, sind folgende: 
1. Quawa giebt sämmtlichen in seinem Lande 
bisher noch zurückgehaltenen Kriegsgefangenen ohne 
Unterschied des Stammes und Geschlechts die Freiheit 
zurück, ohne seitens dieser oder ihrer Angehörigen 
Entgelt in irgend einer Art zu beanspruchen. 
2. Quawa verpflichtet sich, alles sich noch in 
seinem Lande vorsindende, aus der Zelewst i- 
Expedition herrührende Kriegsmaterial, Waffen u. s. w. 
auf der Station Kilossa abzuliefern. 
3. Allen Reisenden, Europäern oder Farbigen, 
allen Karawanen oder Postboten, die sich in Uhehe 
dauernd oder für kürzere Zeit aufhalten wollen, hat 
der Sultan Quawa ungehindert Zutritt zu allen 
Theilen seines Landes zu gestatten, sic zu schützen, 
Handelstreibenden keine Hindernisse zu bereiten, keinen 
Hongo in irgendwelcher Form zu erheben und den 
Lebensunterhalt für die Bezeichneten zu landesüblichen 
Preisen abzulassen- 
als er seine Ohnmacht sah, sich 
bereitungen, das Pulver zu entzünden, getroffen, als 
er von seinen Häuptlingen fortgerissen wurde. 
In Kiringa befand sich Rumaliza, der bekannte 
Araber aus dem Kongostaat; diesen hielt 
mit Gewalt zurück. 
Morgen, den 14. Oktober, trete ich den NRück- 
marsch nach Kilossa an. Der Wali, Amer bin 
Nassor, und drei Araber, Kaufleute aus Kondoa, 
gehen in Begleitung der Wahehegesandtschaft nach 
Kiiringa 
Quawa 
4. Quawa sendet alle zwei Monatc eine Ge- 
sandsschast nach Kilossa. 
den Tod geben, und zwar hatte er schon alle Vor- 
5. Quawa verpflichtet sich mit seinen sämmtlichen 
Angehörigen, seinen Brüdern Mpangire, Mkungahaka 
und seinen Ober= und Unterhäuptlingen, diesen Be- 
dingungen nachzukommen, die Grenzen seines Landes 
nicht mehr in feindlicher Absicht zu überschreiten, im 
Rumdiigebirge die Nordgrenze von Uhehe zu sehen 
und besonders nach Kondoa und Miombo zu keinc 
Grenzverletzung zu gestatten. 
Das Kaiserliche Gonvernement sichert dem Sultan 
Quawa seinen Besit an Land und Leuten zu. 
Den Wali erwarte ich gegen den Ansang des 
November in Kondoa zurück. 
gez. v. Elpons, Kompagnieführer. 
Mit den nachstehend aufgeführten Abgesandten 
des Sultans Quawa von Uhehe sind heute von 
Es wird ferner allen dem Gouvernement befreun- 
deten und an Uhehe grenzenden Stämmen, namentlich 
Merere und Kiwanga, die Weisung zugehen lassen, 
die Feindseligkeiten gegen Uhehe cinzustellen, und in 
Zukunft nach Kräften gegen die räuberischen Einfälle 
Unterzeichneten im Auftrage des Kaiserlichen Gou- 
vernements folgende Friedensbedingungen vereinbart 
worden: 
1. Nachdem der Sultan 
oft wiederholten Bitten um Frieden, Absendung von 
Gesandtschaften behufs Ueberbringung von Geschenken 
an das Kaiserliche Gouvernement seine Bereitwillig- 
keit, sich zu unterwerfen und alle Feindseligkeiten ein- 
Quawa durch seine 
zustellen, dargethan hat, wird mit ihm, seines Vaters 
Bruder Mpoma sowie dessen Sohn Schabula und 
sämmtlichen ihm unterstellten Häuptlingen im Namen 
des Kaiserlichen Gonvernements Friede geschlossen. 
2. Durch eigenhändige Unterzeichnung schließen 
sich die vom Sultan Quawa mit Vollmacht versehenen 
Abgesandten den unten näher bezeichneten Bedingungen 
an und versichern, Alles zu thun, um die Verein- 
der Wagogo eintreten. 
Bei Streitfällen zwischen Uhehe und benachbarten 
Ländern wird das Kaiserliche Gonvernement das 
Schiedsrichteramt übernehmen. 
Quawa erhält die von ihm erbetene deutsche 
Flagge für die sechs Hauptplätze seines Landes. 
Nach Eintreffen der entlassenen Kriegsgefangenen 
aus Uhehe erhält auch Quawa die noch in Kilossa 
befindlichen kriegsgefangenen Wahehe zurück. 
Alles in diesem Schriftstück Festgesetzte ist den 
Auwesenden übersetzt und wird von ihnen die genaue 
Kenntniß der Abmachungen durch Handzeichen be- 
scheinigt. 
Lager am Ruaha, den 12. Oktober 1895. 
(Folgen die Handzeichen der 16 Abgesandten.) 
(g#cz.) v. Elpons, Kompagnieführer. 
(gez.) v. Beringe, Lieutenant.
	        
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