Postwesen. Herstellung einer Postwerbindung der
Küste mit dem Nuassa
—.— Errichtung von Postanstalten in Vukoba, Muansa
und Kilimatinde .
—.— Aufhebung der Postagenturen Kisaki und Masinde
(Siehe auch Telegraphenlinie.)
Prince. Bericht des Kompagnieführers — über
seinen Zug nach Uhehe und die Vegründung einer
Station in Kuirengg .
Namsay. Bericht des Kompagnieführers — über
seine Bereisung des Nordostufers des Tanganyika
Quarantäne-Ordnung siehe unter Gesundheits-
pflege
-Dechirpflege. Ausübung der Strafg
barkeit. Verfügung des Neichskanzlers wegen —
und der Disziplinargewalt gegenüber den Ein-
geborenen. Vom 22. April 1896.
*—.— Beisitzer. Ernennung von — der Kasser-
lichen Gerichte für die Dauer des Jahres 1896
*—.— Beisigerliste. Ergänzung der — des Kaiser-
lichen Obergerichts für das Geschäftsjahr 18906
—.— Eingeborene. Gouvernementsbefehl vom
4. April 1896, betreffend das Gerchtsversahren
gegen
*—.— Geschäfte. üebersicht ver gerichtlchen —
bei den Kaiserlichen Gerichten des Schutzgebietes
während des Geschäftsjahres 1895
*—.— Haftsachen. Anweisung des Kaiserlichen
Gouverneurs zur Behandlung der — Farbiger
als „eilig“ seitens der mit Auslübung der Gerichts-
barkeit betrauten Beamten .
*—.— Schriftwechsel zwischen Deutschland und dem
Unabhängigen Kongostaat, betressend die Hin-
richlung des Elfenbeinhändlers Stokees
*—.— Sklavensachen. Nunderlaß des Kaiserlichen
Gouverneurs vom 19. August 1896, betreffend
die Rechtsprechung in
Reiseberichte 247, 286 2. 314, 584 640.
Rufiyi. Bericht des Lieutenants v. Grawert über die
vom 13. bis 16. März d. Js. auggeührté Aufiyi.
thalfahrt. (Mit Skizze)
Saadani. Feuersbrunst in
Sammlungen. Naturwissenschaftliche
—.— Sendung des Lieutenants Glauning an das
Museum für Völkerkunde aus Mpapuan.
—.— des Premierlieutenants v. d. Marwitz auf der
Kilimandjarostation .
Schiffsverbindungen. Aenderungen des Fahr=
plans der Britisch-India-Linie und Anlaufens in
Ostafrika
Schutztruppe, Gesetz wegen Abänderung des Ge-
sebes vom 22. März 1891, betreffend Kaiserliche
v wi eteit, Allerhöchste Verordnung vom
uli 1
—.— bihodß onlenlien für bie — siehe Vei—
43
*
VII
103
165
392
339
287
442
641
675
475
lage zu Nr. 23
*—.— Kriegsdienstzeil. Anrechnung der — für.
die Theilnahme an Gesechten im Jahre 1895
478
WSchutztruppe. Marsch eines Kommandos der —
von Kilwa nach Dar-es-Saläm zur Hinweisung
der Bevölkerung auf die Unantastbarket der
Telegraphenlinie
—.— Verstärkung. Mahnahmen des aiserlichen
Gouvernements zur — der Schutztruppe im Innern
—.— Vertheilungsplan der — und Landespolizei
am 30. November 1895 .
31. Dezember 1895.
. 31. Januar 1896
29. Februar 1896
31. März 1896
31. Mai 1896
30. Juni 1896
31. Juli 1896
31. August 1896
* 30. September 1896
31. Oktober 1896
Sprachliches Material. Erlaß einer Aufforderung
zur Sammlung — an die Walis, Jumben 2c.
Ostafrikas und Einreichung beselben an das
Kaiserliche Gouvernement .
* Stationen. Gouvernemenlsbefehl vom 21. Vo-
vember 1895, betreffend Eintheilung der —
Stationen im Innern, in zwei Klassen.
—.— Anlage einer Station am Tanganyika
—.— Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs, be-
treffend Aufhebung des Lagerhaltens von Tausch-
artikeln auf den Stationen Kilossa, Kisaki, Ulanga
und Masinde
„„
u
.-—Aufhebung derStatIonenMafcude und Ktsatc 120.
—.— Reise zur Inspektion der — durch den Kom-
mandeur der Schutztruppe
*—.— Gouvernementsbefehl vom 14. Dezember 1805,
betreffend Verlegung einiger Bezirksämter und
Stationen. «
—.— Bericht des Konwagnieführers Prince nach der
Landschaft Uhehe zur Begründung der Station
Kuirenga
* Statistik des auswürüigen Handels im **
gebiete im Jahre 1895
Straußenzuchtunternehmen in Abgint am
Kilimandjaro des Premierliente nants Bronsart
v. Schellendorff ..
Tabak. Ueber Anbauversuche mit — auf der Plan-
tage Mohorro .
Tabora. Bericht des Kompagnieführers Leue über
die Zustände im Bezirk
Tanganyika. Bericht des Kompagnieführers Namsay
über seine Vereisung des Nordufers des —.
Tauschartikel. Aufhebung der Lagerhaltung von —
auf den Stationen
Telegraphenlinie. Marsch eines Machtkommandos
von Kilwa nach Dar-es-Saläm zur Hinweisung
der Bevölkerung auf die Unantastbarkeit der
* Tembo. Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs
vom 19. Oktober 1895, betreffend Aufhebung der
Verordnung vom 1. Juli 1894, betresend Verbot
der Bereitung von