entsprechende Prüfung für den Verwaltungsdienst
bestanden haben und einige Jahre selbständig die
Stelle eines Registrators, Kassen= oder Kalkulatur-
beamten bekleidet haben. Voraussetzung ist ferner,
daß die Bewerber unverheirathet, körperlich für den
Dienst in den Tropen geeignet und nicht über 30 Jahre
alt sind. Die körperliche Tropentauglichkeit ist durch
den ärzklichen Berather der Kolonial-Abtheilung des
Auswärtigen Amtes festzustellen. Die Annahme
erfolgt unter der Bedingung, daß die Bewerber sich
zu einer zunächst 2½ jährigen Dienstleistung in den
Schutzgebieten verpflichten. Während dieser Dienstzeit
erhalten die anfangs kommissarisch beschäftigten Beam-
ten eine etwas unter dem Mindestbetrag des etats-
mäßigen Gehalts stehende Remuneration. Bei der
etatsmäßigen Anstellung beträgt in Ostafrika das
Gehalt der Assistenten 4800 bis 5400 Mark, das
der Sekretäre 6000 bis 7500 Mark. In der Regel
wird den Bewerbern, wenn sie noch in jüngeren
Lebensjahren stehen, zunächst eine Assistentenstelle
übertragen, aus der sie aber bei befriedigenden
Leistungen in die Reihe der Sekretäre übernommen
werden können. Aehnlich sind die Gehaltsverhältnisse
in den übrigen Schutzgebleten. Als Vergütung für
die Ausreise werden Tagegelder und Fuhrkosten in
sinngemäßer Anwendung der Allerhöchsten Verordnung
vom 23. April 1879 und zu Zwecken der Ausrüstung
1000 Mark, zur Hälfte bei der Annahme, zur Hälfte
nach einjährigem Aufenthalt in den Schutzgebieten
zahlbar, gewährt. Die von den Kassenbeamten zu
hinterlegende Kaution beträgt 1200 Mark. Es wird
darauf hingewirkt, daß für den Fall des Ausscheidens
aus dem Kolonialdienst den betreffenden Beamten
der Rücktritt in den heimischen Dienst unter Wahrung
des Dienstalters offengehalten wird.
Bewerber, die auf dem Seminar für orientalische
Sprachen in Suaheli und in den Realien vorgebildet
sind, werden bei sonstiger guter Qualifikation vor
anderen Bewerbern, die diese besondere Vorbildung
nicht besitzen, vorzugsweise berücksichtigt werden.
Erenadlllholz aus Deutsch-Ostafrika.“)
Seit längerer Zeit gelangt vom südlichen Theil
unseres ostafrikanischen Schutzgebietes das sogenannte
Grenadillholz in freilich nicht sehr bedeutenden Quan-
titäten in den Handel und wird theils an der Küste
theils in Sansibar zu kleineren Gegenständen, Spa-
zierstöcken 2c. verarbeitet. Auch in Berlin werden
jetzt, z. B. im Kolonialhaus von Antelmann, aus
Grenadillholz verfertigte Gegenstände vertrieben. Ist
auch das Kernholz nicht so tief schwarz wie das des
echten Ebenholzes, so nimmt es dagegen sehr gut
Politur an, ist außerordentlich hart und wird von
Insekten nicht angegriffen.
*) Der „Heitschrift für tropische Landwirtschaft“ Nr. 3
entnommen.
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Bisher wußte man nicht, welches die Stamm-
pflanze dieses Holee sei; Herr Perrot in Lindi
hat uns in liebenswürdiger Weise auf eine Anfrage
sowohl ein Stammstück und dickere Zweige als auch
Blätter, Blüthen und Früchte eingesandt, so daß es
jetzt keinem Zweifel unterliegt, daß es die im tropischen
Afrika weit verbreitete Dalbergia melanoxylon ist,
das sogenannte Senegalebenholz. Da die Pflanze
vielleicht eine Zukunft hat, und sich der Baum noch
in manchen Gegenden Afrikas finden wird, von wo
er bisher nicht bekannt ist, so werden wir gelegentlich
eine Beschreibung und Abbildung desselben bringen.
Lewa Dahbli.
Der am 10. Februar d. Is. zu Sansibar ver-
storbene bekannte indische Kaufmann Sewa Hadji
war in Ostafrika wenn nicht der reichste Inder, so
doch derjenige, welcher die größten Summen auf-
bringen konnte. Er hatte sich dazu durch eigene
Thätigkeit emporgearbeitet. Noch im Alter von
14 Jahren verkaufte er als armer Inderjunge
Kuchen in den Straßen Sansibars; durch allerlei
Handelsgeschäfte, Sparsamkeit und ununterbrochene
Thätigkeit erwarb er sich ein kleines Kapital, welches
er hauptsächlich durch Karawanengeschäfte vermehrte.
Den Grundstock zu seinem Vermögen legte er bei
Stellung der Träger für die verschiedenen Kara-
wanen, welche vor Errichtung des Kongostaates von
belgischer Seite, später von Engländern und Deutschen
veranstaltet wurden. Der Vortheil, den er den
Reisenden bot, war die Garantie, die er für jede
verlorengegangene Last anstandslos zahlte. Bei der
Besetzung der deutsch-ostafrikanischen Küste war er
es insbesondere, welcher die Trägergeschäfte ab-
wickelte. Wenn seine Preise für Beförderung der
Lasten hoch waren, so sind dabei die damaligen
unsicheren Verhältnisse und die gestellte Garantie zu
berücksichtigen. Später vergrößerte er sein Vermögen
durch Handelsgeschäfte, insbesondere bei der fran-
zösischen Expedition nach Madagaskar, wo er die
Arbeiter zum Löschen der Schiffe beschaffte, und
verschiedene Lieferungen, meistens in zweiter Hand,
von den damit beauftragten französischen Firmen
übernahm.
Mit Sewa Hadji ist nun der rührigste und
unternehmendste indische Kaufmann Ostafrikas aus
dem Leben geschieden. Seine Mildbthätigkeit be-
weisen zahlreiche Stiftungen in Dar-es-Saläm,
Sansibar, Bagamoyo und anderen Orten. Seit
Anfang 1895 war er Vorsteher der Indergemeinde
der Khojas und Vertreter der Aga-Khans.
Für die Deutschen hegte Sewa stets ganz be-
sondere Sympathien.
Sein Testament ist beim Bezirksgericht in Dar-
es-Saläm deponirt worden. ·
-VonSeinerMajestätdemKaiserwarSewa
Hadji schon vor längerer Zeit durch Verleihung