97 % und einer Extravergütung von 1%. Dafür ging sie die
Verpflichtung ein, die Obligationen vor dem 1. Januar 1852 nicht
zu veräussern und auch sonst nicht in den Verkehr zu bringen.
Dieses Geschäft wurde der Bank und, wie es bei flüchtiger
Betrachtung den Anschein hat, nicht mit Unrecht zum Vorwurf
gemacht. Aufgabe der Preussischen Bank war es nach $ 1 der
Bankordnung, den Geldumlauf des Landes zu befördern, sowie
Handel und Gewerbe zu unterstützen. Diese Aufgabe konnte sie
aber nur erfüllen, wenn ıhr selbst genügend Kapitalien zur Verfügung
standen, um die ıhr zukommenden Geschäfte, das Wechselund
das Lombardgeschäft, zu betreiben. Legte sie aber ihre Kapıtalien
auf längere Zeit fest an, so konnten ıhr unter Umständen
für diese Geschäfte nicht mehr genügend Mittel zu Gebote stehen.
Es lag ausserdem noch die Befürchtung nahe, dass die Bank bei
suter Effektenanlage die ıhr zukommenden Hauptgeschäfte vernachlässigen
würde.
Ferner gaben die Zeitdauer und der Umfang des mit dem
Staate abgeschlossenen Geschäfts zu Bedenken Anlass. Die Bankverwaltung
hatte hierfür 6 Mill. Thlr. verwendet, so dass am Ende
des Jahres 1850 Effekten im Nennwerte von 17,5 Mill. Thlrn.
vorhanden waren, was bei einem Stammkapıtal von 11,5 Mill.
Thlrn. für eine Zettelbank als zu viel bezeichnet werden muss.
Bei genauerer Betrachtung der Sachlage kann jedoch der der Bank
gemachte Vorwurf nicht aufrecht erhalten werden. Sıe hatte die
Gelder flüssıg ın ihren Kassen. So wıe sich dıe wirtschaftlichen
Verhältnisse seit dem Jahre 1848 gestaltet hatten, war ein plötzlicher
Aufschwung des geschäftlichen Verkehrs, der grosse
Summen benötigte, vor dem Ende des Jahres 1851 kaum denkbar.
Andererseits musste angenommen werden, dass bei eintretender
Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse das Lombard- und
Wechselgeschäft sıch nicht plötzlich, sondern nur allmählich heben
würde. Überdies lag es gar nicht in der Absicht der Bankverwaltung,
die Effektenanlage ständig auf dieser Höhe zu belassen;
sie trachtete vielmehr danach, beı günstiger Gelegenheit die alten
31% %ıgen Staatsschuldscheine zu veräussern.
Wie sehr die Bankverwaltung recht gehandelt hatte, zeigt
die weitere Entwicklung des geschäftlichen Verkehrs im Jahre
1851. Immer mehr vergrösserten sich die Depositenbestände
der Bank, ohne dass eine Aussicht vorhanden war, sie nutzbringend
anzulegen. Die durchschnittliche Metalldeckung, die
ım Jahre 1848 7515 % betragen hatte, stieg infolgedessen ständig
und überschritt schon im nächsten Jahre 100 %, so dass dıe Noten
mehr als voll gedeckt waren. In den Jahren 1851, 1852 erreichte
sie schliesslich die Höhe von 10615 bezw. 11913 %. Die Bankverwaltung
beschloss daher, die Zulassung der Gelder, zu deren
Annahme die Bank nicht verpflichtet war, und die bei den geringsten
politischen Verwicklungen oder einer Hebung des Geld-