Kammern zur Aufbewahrung von mancherlei Dingen,
einige kleine Werkstätten und die Musikzimmer.
Gegen Westen befindet sich der große Gemise-
garten, durchzogen von angenehmen Rebgängen,
außerdem der Holzschuppen, die Waschküche, einige
Werkstätten, ferner der Turnplatz und eine im
Jahr 1892 erbaute offene Turnhalle. Dahinter
steht das Missionsknabenhaus, die Heimstätte für
nahezu 50 Missionarssöhne vom 7. bis 14. Lebens-
ahr
Obwohl das Haus eine bebeutende Ausdehnung
hat (25 m hoch, 68 m lang, 15 bezw. 22 m brei,),
ist es doch recht stark bevölkert. Außer etwa
100 Missionszöglingen wohnen hier fünf Familien
von Angestellten, die unverheilratheten Lehrer und
Kaufleute, eine Anzahl von Knechten und Mägden
— im Ganzen etwa 160 Personen.
Dem Eintritt ins Missionshaus geht eine An-
meldung voran. In den ersten Monaten des Jahres,
spätestens bis 1. Mai, sollen die Papiere der Be-
werber, der sogenannten „Petenten“, beim Inspektorat
in Basel eintreffen. Jede Meldung enthält einen
selbstverfaßten, wahrheitsgetreuen Lebenslauf. Das
Verschweigen von wichtigen Thatsachen zieht je nach
Umständen die Entlassung nach sich. Die Wahrheit
des Lebenslaufs wird von einem der Mission be-
kannten oder sonst zuverlässigen Mann, etwa dem
Ortspfarrer, bestätigt. Ein Arzt hat die Gesundheit
des Petenten zu beurtheilen; doch werden seit einigen
Jahren die Neueingetretenen in Basel selbst vom
Hausarzt der Missionsanstalt auf ihre körperliche
Missionstüchtigkeit noch einmal untersucht. Schwäch-
liche und stark nervöse Jünglinge können nicht auf-
genommen werden, weil sie den Anstrengungen der
Missionsarbeit in heißen Ländern nicht gewachsen
wären. Die Eltern oder Vormünder erklären
schriftlich ihre Einwilligung zum Eintritt ihrer Söhne
in die Mission. Die Petenten müssen das 18. Lebens-
jahr vollendet haben; nach zurückgelegtem 24. Lebens-
jahr ist in der Regel eine Aufnahme nicht mehr
möglich. Junge Leute, die verlobt sind, können
nicht aufgenommen werden.
RAus fremden Rolvnien.
Sritisch= Gstafrika.
Die „Gazette for Zanzibar and East Africa“
veröffentlicht in der Nummer vom 20. Januar 1897
eine für das britisch-ostafrikanische Protektorat er-
lassene Verordnung des englischen Auswärtigen Amts,
betreffend die Anwendung der Bestimmungen der
Brüsseler Akte vom 2. Juli 1890 über Lagerung,
Ein= und Ausfuhr von Feuerwaffen, Munition und
Schießpulver.
Die Verordnung — seit dem 1. Jannuar 1897
240
in Kraft — ist auch im Sultanat Witu zur Ein-
führung gekommen.
Die bisherigen Bestimmungen über die Führung
ron Feuerwaffen sind aufgehoben.
Mozambiaque, Lourenzo-Marques und Ouilimane.
Aus den Handelsberichten der englischen Konsuln
in Mozambique, Lourenzo-Marques und Quilimane
für das Jahr 1895 entnehmen wir Folgendes:
I. Mozambigque.
Der Handel nimmt stetig ab. Während im Jahre
1891 die Einfuhrwaaren sich auf etwa 239 000 Pfd.
Sterl. stellten, stellen sie sich im Jahre 1895 nur
auf 100 000 Pfd. Sterl. Die größte Ausfuhr
während der letzten 30 Jahre zeigte das Jahr 1888
mit 228000 Pfd. Sterl. Seitdem hat die Ausfuhr
Jahr für Jahr abgenommen und betrug 1895 nur
50 000 Pfd. Sterl. Zur Verbesserung des Handels
wird vorgeschlagen, den Zoll auf die Umlaufsmünzet#)
aufzuheben und den auf baumwollene Waaren zu
vermindern. Statt dessen hat eine Erhöhung des
Zolls auf fremde Biere, Wein und Branntwein
stattgefunden.
Die Ernte des Jahres 1895 war infolge der
Heuschrecken und der vielen Kriege zwischen den Ein-
Veborenen sehr klein.
Was die Schifffahrt anbetrifft, so laufen seit
1895 anstatt der Dampfer der Uniongesellschaft die
Dampfer der British India Company den Platz an.
Daneben hat die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft
ihren Betrieb entwickelt und beherrscht jetzt bereits
den Güterverkehr des Hafens, wie die nachstehende
Aufzeichnung ergiebt.
Zusammenstellung
des britischen und ausländischen Schifffahrtsbetriebes
im Hafen von Mozambique im Jahre 1895.
Segelschiffe Dampfer Zusammen
Nationalität
———— Babi di
l
britische 2 700| 42791614761
portugiesische — 1 46 462
deutsch 72. 166 1107731 66 110773
französische 3 7744 2826 3
norwegische 1 — — 1 884
arabische—— 1 2341 234
Resultat 62358 102|193 456 195 814
DasGesammt-
ergebniß des
Is. 1894 war 6 2408 92|138 477| 98|140885
*) Die Hauptumlaufsmünze ist die britisch indische
Rupie, von welcher ein Eingangszoll von 10 pECt. erhoben
wird. Der Ausgangszoll von britischem Gold ist 2 péEt.