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Aus den Bezirken Windhoek, Gibeon, Otyimbingwe und Outyo dürfen die im § 1 genannten
Gegenstände nur ausgeführt und nach der Küste transportirt werden, wenn ein Zeugniß der Ortspolizel-
behörde des Ursprungsortes vorliegt, daß dieselben an Ort und Stelle gehörig desinfizirt sind.
93. .
Die durch die Desinfizirung entstehenden Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
8 4.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 1000 — Eintausend —
Mark bezw. Gefängnißstrafe bis zu drei Monaten bestraft. Die den Gegenstand der Zuwiderhandlung
bildenden Felle 2c. sind zu beschlagnahmen und sofort zu verbrennen und einzugraben.
86.
Diese Verordnung tritt sofort nach Bekanntgabe in Kraft.
Windhoek, den 8. Mai 1897.
Der stellvertretende Kaiserliche Landeshauptmann.
(L. s)
(ez.) v. Lindequist.
Personalien.
Kaiserliche Schuttruppen.
Kiel, den 26. Juni 1897.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
Puder, Hauptmann und Kompagniechef vom 5. Rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 66, scheidet mit dem
30. Juni d. Is. aus dem Heere aus und wird gleichzeitig als Hauptmann und Kompagniechef
mit seinem bisherigen Patent in der Schutztruppe angestellt.
Nichtamtlicher Theil.
Perwnal-Machrichten.
Deutsch= Ostafrika.
Der Hauptzollamtsvorsteher beim Kalserlichen
Gouvernement Pitsch ist mit Urlaub in Berlin
eingetroffen.
Ramerun.
Der bisher in der Kolonial-Abthellung des Aus-
wärtigen Amts beschäftigte Gerichtsassessor Horn ist
dem Kaiserlichen Gonvernement von Kamerun zur
weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden
und hat die Reise nach dem Schutzgebiete angetreten.
Nachrichten aus den deuklschen Schuhgebiekten.
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.)
Drutsch-Pltafrika.
Beslchtigungsreise im Bezirk Mitindani.
Der Bezirksamtmann Berg hat im Monat
April d. Is. eine Besichtigungsreise des ihm unter-
stellten Bezirkes Mikindani unternommen. Er be-
richtet über seine hierbei gewonnenen Eindrücke,
wie folgt:
Politisch liegen die Verhältnisse im Bezirk derart,
daß nur das Andauern des gegenwärtigen Zustandes
als wünschenswerth erschelnen kann, zumal die ge-
legentlich an den Grenzen von außen stattfindenden
kleineren Ueberfälle mit der demnächstigen Errichtung
der Magwangwarastation ihr Ende erreichen werden.
In wirthschaftlicher Beziehung, soweit Ackerbau
in Frage kommt, habe ich mehr gefunden, als ich
erwartet hatte.
Der Boden ist, einige wenige kleine Stellen ab-
gerechnet, durchweg für Schambenzwecke geeignet.
Hervorragend fruchtbar und Zukunftsgebiete für