Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Nachforschungen über die Ethnographie der afrika- 
nischen Völker haben einige Gelehrte zu der Ueber- 
zeugung gebracht, daß alle in Afrika gesprochenen 
Sprachen, einschließlich der Sprachen der alten Aegyp- 
ter, miteinander verwandt sind, jedoch nicht in dem 
Maße, wie die semitischen Idiome sich gleichen, die 
alle auf einen gemeinsamen Ursprung zurückgeführt 
werden können. Gewisse Sprachforscher theilen die 
afrikanischen Jdiome in zehn Klassen. An der Gold- 
küste werden allein sieben Idiome gesprochen, von 
denen nur zwei große Aehnlichkeit miteinander haben. 
Diese einheimischen Sprachen vertheilen sich, 
wie folgt: 
1. Die Akansprache auf Aschanti, Akyim, Assin, 
Dankyira, Iwifur, Akuamu und Okwawu. Ein 
verdorbener Dialekt dieser Sprache heißt Potokau 
und findet sich hauptsächlich in Akuapim und 
Wassaw. 
Die Fantisprache ist ein Zweig der Akansprache 
und am meisten an der Küste verbreitet. 
3. Die Iwisprache findet sich vorzüglich in den 
Gebirgen von Akuapim. 
4. Die Ga, Inhransprache, wird in Accra gesprochen. 
5. Die Adanmesprache ist der bei den Stämmen 
von Prampram, Ningo, Shai, Osodoku, Ada 
und Krobo gebräuchliche Dialekt. 
6. Die Afutusprache ist ein Kauderwelsch, das 
bei den Eingeborenen von Winnebah, Berakn 
und anderen Dörfern im Gebrauche ist. 
Die Insima-, Aschanta-, Schwi-, Aiwin- 
sprachen sind eine Familie von verschiedenartigen 
Dialekten, die bei den einzelnen Stämmen ihre 
Sitze haben, deren Namen sie tragen. Insima 
ist eine andere Benennung für Amanahia 
(Apollonia). 
to 
J. 
Niederländisch-portugiesische Grenzregulirung. 
Die niederländische und portugiesische Regierung 
haben in Ausführung des Vertrages vom 10. Juni 
1893 weitere Abmachungen, betreffend Feststellung 
der Grenzen ihrer Gebiete auf Timor und zur Re- 
gelung der dortigen Handelsbeziehungen, getroffen. 
Die Uebereinkunft ist im niederländischen Staatsblad 
Nr. 52 zum Abdruck gebracht. 
verwaltungskosten für Englisch-Neu-Guinea. 
Mit dem 4. September d. Is. geht die zehnjährige 
Periode zu Ende, für welche die Kolonie Oueensland, 
Neusüdwales und Victoria sich verpflichtet hatten, 
jährlich je 5000 Pfd. Sterl., im Ganzen also 15 000 
Pfd. Sterl., zur Bestreitung der Verwaltungskosten 
von Neu-Guinea aufzubringen. 
Vor einigen Tagen nun hat der Premierminister 
von Queensland, Sir Hugh Nelson, im dortigen 
Unterhause die Erklärung abgegeben, die drei Kolo- 
nien seien übereingekommen, die Verwaltungskosten 
für Neu-Gninea in der bisherigen Höhe noch für 
  
weitere drei oder vier Jahre zu bestreiten; nach 
Ablauf dieser Zeit werde Letzteres voraussichtlich im 
Stande sein, sich selbst zu erhalten. 
Die Einnahmen von Neu-Guinea haben jetzt die 
jährliche Höhe von 10 000 Pfd. Sterl. erreicht. 
Nach den letzten Nachrichten aus Englisch-Neu- 
Guinea ist die Goldgewinnung eine mäßige, doch 
wird ein Andrang von Goldsuchern in dem östlichsten 
Theile der Insel erwartet. Neu-Guinea wird übri- 
gens auch für Plantagenbau als sehr geeignet be- 
zeichnet; besonders empfohlen werden das Anpflanzen 
von Gummibäumen und die Baumwollekultur. 
Perschiedene Mittheilungen. 
Internationales maritimes Büreau in Sansibar. 
Das durch die Brüsseler Akte geschaffene „Bureau 
international maritime“" in Sansibar hat für das 
Jahr 1898 den Kaiserlichen Konsul a. i. Freiherrn 
v. Rechenberg zum Vorsitzenden, den portugiesischen 
Generalkonsul Ferreira de Castro zum stellver- 
tretenden Vorsitzenden gewählt. Das Bireau ist 
bekanntlich eine Auskunftsbehörde und Sammesstelle 
aller zur Förderung der Unterdrückung des Sklaven- 
handels in der durch die Akte festgelegten Meeres- 
zone geeigneten Urkunden und Anskünfte. 
Von allgemeinerem Interesse dürfte ein Beschluß 
sein, der in einer der letzten Sitzungen des Büreaus 
gefaßt wurde. Es handelte sich um die Frage der 
Verleihung der Flagge an Dhaueigenthümer, welche 
einem in Ostafrika amtlich nicht vertretenen Staat 
angehören. 
Die Mitglieder des Büreaus haben sich überein- 
stimmend zu der Ansicht bekannt, daß solche Dhau- 
besitzer die Flagge derjenigen Macht erhalten können, 
in deren Gebiet sie ansässig sind, daß sie somit in 
dieser Beziehung als Schutzbefohlene der Regierung 
ihres Wohnsitzes angesehen werden können. 
Gouverneur von Kiautschou. 
Durch Kabinetsordre vom 7. März d. Is. ist der 
Kapitän zur See Rosendahl zum Gouverneur von 
Kiantschon ernannt worden. 
Geschenk ethnographischer Gegenstände an das Museum 
für Völkerkunde in Berlin. 
Der deutsche Konsul Schmidt in Lagos hat 
dem Museum für Völkerkunde in Berlin eine Reihe 
sehr interessanter elhnographischer Gegenstände aus 
dem Hinterlande von Lagos überwiesen. Eine 
Sammlung Bronzebüsten, -figuren und Fpplatten, 
welche aus Benin stammt, hat Herr Schmidt vor 
Kurzem persönlich mit nach Deutschland gebracht und 
zur Zeit im Hamburger Gewerbemuseum ausgestellt.
	        
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