Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Expedition in das Land der Somali betheiligte 
sich auch Borchardt = Ott. Sie scheiterte, denn 
wegen Krankheiten und infolge von Ueberfällen 
der Wilden mußte die Karawane, die mit 
140 Mann und 70 Kameelen ausgezogen war, un- 
verrichteter Sache nach der Küste zurückkehren, nach- 
dem 105 Mann und fast sämmtliche Lastthiere in 
Verlust gerathen waren. Gelegentlich eines Ueber- 
solles der Somali gerieth Borchardt in Gefangenschaft 
und schmachtete bei den Wilden, die selten einen 
Weißen am Leben lassen, gegen sieben Wochen in 
steter Todesgefahr. Da traf durch eine ganz wunder- 
bar Fügung in entgegengesetzter Richtung eine Ex- 
pedition ein und befreite Borchardt, der sich, und 
den andererseits seine Freunde schon längst auf- 
gegeben hatten. 
Herr Missionsingenieur W. Borchardt-Ott wird 
sich noch im April auf die Reise nach Kapstadt be- 
geben. Dort wird er etwa einen Monat verweilen 
und die Anlagen der Kapkoloniefarmen besichtigen, 
dann nach Walfischbai fahren, von da ins Innere 
bis Otyimbingue zu reisen. In Otyimbingue wird 
er sich einstweilen niederlassen, um bis zur Erledi- 
gung der vorerwähnten Landerwerbsverhandlungen 
die Farmpläne vorzubereiten und entsprechende Ver- 
suche dort anzustellen. Herr Borchardt wird daneben 
an seiner neuen Wirkungsstätte auch meteorologische 
Beobachtungen im amtlichen Auftrage machen. 
(Afrika-Post.) 
Gewinnung von Crinkwasser in Lüderitzbucht. 
Der „Afrika-Post“ wird aus Lüderitzbucht Fol- 
gendes geschrieben: 
Um dem Trinkwassermangel in Lüderitzbucht ab- 
zuhelfen, hat bekanntlich die Deutsche Kolonialgesell- 
schaft für Südwestafrika einen Condenser aufgestellt. 
Dieser bewältigt die bisher ungenügende Gewinnung 
von Trinkwasser aus Seewasser für Mensch und 
Vieh ziemlich ausgiebig, indem er jede Stunde einen 
Kubikmeter trinkbares Wasser liesert. Ein Kubikmeter 
Wasser genügt, um das Gespann eines Ochsenwagens, 
das heißt 20 Ochsen, zu tränken; die Vergütung für 
eine solche Ochsentränke beträgt 20 Mk. Dem Nutzen 
entprechend ist das für hiesige Verhältnisse kein über- 
mößiger Preis, denn mit dieser Trinkwasserlieferung 
ist in Lüderitzbucht einem von Anbeginn schwer 
empfundenen Uebelstande Abhülfe geschaffen worden. 
Früher mußten die Ochsen, die von Kubub kamen, 
meist ungetränkt den Rückweg von Lüderitzbucht an- 
treten, und viele der armen Thiere krepirten infolge- 
dessen auf diesem Rückwege. Die Leistungsfähigkeit 
des Condensers hat schon ein Ereigniß hervorgebracht, 
das vordem beinahe zu den Unmöglichkeiten gehörte: 
Kürzlich ist die erste Pferdekarre aus dem Innern 
hier angelangt. Wer früher nicht seine Pferde ris- 
kiren wollte — bei längerem Dursten gehen diese 
unfehlbar ein —, der wagte keine Fahrt mit Pferden 
über den wasserlosen Gürtel. 
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RAus dem Berriche der Wisstonen und 
der Ankishlaverei-Bewegung. 
„Documents relatifs à la répression de la 
traité des eschaves publiés en exé]cution des 
articles LXXXI et suivants de l’acte général 
de Bruxelles“ (1897). (Vergleiche Kolonialblatt 
1897,. S. 573.) 
Die vorliegende Sammlung enthält folgende 
Mittheilungen: 
1. In Bezug auf Waffen und Schießbedarf: 
Deutschland. Kamerun. Die Verordnung 
vom 30. September 1897 ist abgedruckt (vergl. Kol. 
Blatt 1897, S. 687); desgleichen für Südwest- 
afrika die Verordnung vom 29. März 1897 (vergl. 
Kol. Blatt 1897, S. 566). 
Der Kongostaat giebt eine statistische Nach- 
weisung über im Jahre 1897 eingeführte Feuerwaffen 
und Munition. 
England. Statistische Nachweisungen über den 
Handel mit Waffen und Munition in den Gebieten 
Gambia, Sierra Leone, Goldküste, Niger-Protektorat. 
2. Betreffend die Frage der Aufhebung der 
Sklaverei: 
England. Auf Seite 174 bis 199 wird im 
Anschluß an die vorjährigen Veröffentlichungen die 
Weiterentwickelung der Sklavenfrage auf Sansibar 
und Pemba mitgetheilt, abschließend mit dem dies- 
bezüglichen Erlaß des Sultans vom 3. April 1897 
(vergl. Kol. Blatt 1897, S. 492). Eine entsprechende 
Verordnung ist für Britisch-Ostafrika ergangen. 
Von Interesse dürfte die vom Foreign Office dem 
Generalkonsul Hardinge vor Erlaß dieser Verord- 
nung ertheilte Instruktion sein (S. 174). 
3. Betreffend Sklavenbefreiungen und Sklaven- 
handel zur Sec und zu Lande: 
Deutschland. Ostafrika. Fortsetzung des 
statistischen Nachweises der seit 1895 ertheilten Frei- 
briefe. Die Zahl ist seit dem Vorjahre von 1887 
auf 2766 gestiegen. Außerdem werden weitere acht 
Bestrafungen wegen Sklavenraubes oder Verschiffung 
von Sklaven über See mitgetheilt. 
England. Ein Bericht des Oberstkommandiren= 
den der Flottenstation des Kaps der guten Hoffnung 
theilt mit, daß im Jahre 1896 mehrere Dhaus an 
der ostafrikanischen Küste von der englischen Marine 
beschlagnahmt und eine große Zahl von Sklaven 
befreit wurden (Zahlen sind nicht angegeben). Aus 
dem Jahre 1897 ist eine Entscheidung des Konsular- 
gerichts über Beschlagnahme einer Dhau und Be- 
freiung eines Sklaven abgedruckt. Schließlich findet 
sich noch eine Zusammenstellung der in der zeit vom 
14. Februar 1895 bis 23. Juli 1897 wegen Sklaven- 
handels in Sansibar ergangenen Entscheidungen 
(S. 174). 6 
Kongostaat. Ein Erlaß ordnet schärferes Vor- 
gehen gegen die Laster der Menschenfresserei, Men- 
schenopfer und der sogenannten Giftprobe an.
	        
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