Am 2. Januar d. Is. sind die jungen Missionare
Gröschel, Neuberg und Priebusch sowie die
Braut des Missionars Källner, Fräulein Bode,
glücklich in Ikombe angelangt. Missionar Källner ist
von der Konferenz wegen seiner Gesundheit, die auf
Ikombe bei schwerer Arbeit ernstlich gelitten hat,
nach Muakaleli versetzt worden.
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Die Missionare Meier und Dahl von der
Brüdergemeinde sind am 2. Januar 1896 glücklich
in Urambo im Innern Deutsch-Ostafrikas angelangt.
Urambo ist die Hauptstadt des betriebsamen Stammes
der Wa-Nyamwesi. Seit zwanzig Jahren haben
hier Londoner Missionare gearbeitet; da die Arbeit
aber wenig nachhaltig betrieben wurde, ist eine Ge-
meinde von ihnen nicht gesammelt worden. Jetzt ist
die Brüdergemeinde dort eingetreten, und wir be-
grüßen es mit Freuden, daß auch an diesem Punkt
Deutsch-Ostafrikas deutsche Missionare eingezogen sind.
Daß die Arbeit der englischen Missionare Gutes ge-
schafft hat, kann man aus dem freudigen Empfange
sehen, der den Brüdern zu Theil wurde.
Rus fremden MRolonien.
Beschränkung der Einwanderung nach Britisch-
Westaustralien.
In der britischen Kolonie Westaustralien ist unter
dem 23. Dezember v. Is. ein Gesetz, betreffend Be-
schänkung der Einwanderung (Immigration Re-
striction Act), erlassen worden. Dasselbe verbietet
u. A, die Einwanderung von Armen, Idioten, Geistes-
kranken, von Personen, die mit ansteckender oder
gefährlicher Krankheit behaftet sind, und von solchen,
die innerhalb eines gewissen Zeitraumes wegen ge-
meiner Verbrechen oder Vergehen bestraft worden
sind. Außerdem ist Jeder von der Einwanderung
ausgeschlossen, der nicht eine aus einem englischen
Buche ausgewählte Stelle von 50 Worten in den
Schriftzeichen einer europäischen Sprache nieder-
schreiben und mit seinem Namen in der eigenen
Sprache unterzeichnen kann. Personen, die gegen
die Bestimmungen des Gesetzes eingewandert sind,
unterliegen der Ausweisung und können überdies mit
Gesängniß bestraft werden. Auch der Kapitän und
die Eigenthümer des Schiffes, das ausgeschlossene
Personen gelandet hat, werden mit hohen Geld-
strafen bedroht.
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Erneute Unruhen in Uganda.
Einer Meldung von Reuters Agentur zufolge
sollen erneute Unruhen in Unyoro ausgebrochen sein.
Ferner soll Muanga, der bisherige König von
Uganda, die Offensive wieder aufgenommen haben
iud in der westlichen Hälfte von Uganda Plünde-
kungszüge unternehmen.
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Strafgewalt der Babnbeamten in Britisch-Ostafrika.
Eine Verordnung des britischen Commissioners
sor the East Africa Protectorate vom 16. Mai
d. Is. dehnt die den Führern von Karawanen
unter dem 13. Mai 1896 übertragene Strafgewalt
über die Eingeborenen auf die Angestellten der Uganda-
Eisenbahn aus. Es kann danach jeder Bahnangestellte
ermächtigt werden, über eingeborene Arbeiter Ge-
fängniß bis zu einem Monat, 30 Stock= oder 12 Nil-
pferdpeitschen-Hiebe oder Geldstrafe bis 50 Rupien
oder zwei dieser genannten Strafen nach gebührender
Untersuchung zu verhängen. Er muß nur derartige
Fälle umgehend dem nächsten Verwaltungsbeamten
melden und monatlich ein Register der Strafen ein-
reichen. In Civilsachen kann der Lohn eines Arbeiters
ganz oder theilweise unter denselben Bedingungen
eingehalten werden.
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Entwickelung des Betschuanaland-Proteklorats.
Dem im April d. Is. als Parlamentsvorlage
veröffentlichten Bericht des Gouverneurs des Bet-
schuanaland-Protektorats entnehmen wir Folgendes:
Die letzten beiden Jahre waren für die Entwicke-
lung des Landes keine günstigen. Das wichtigste
Ereigniß war die schwere Heimsuchung durch die
Rinderpest. Die Krankheit trat Anfang 1896, wahr-
scheinlich von Matabeleland aus eingeschleppt, zuerst
in den nördlichen Gegenden auf und nahm reißend
schnell ihren Lauf durch das ganze Land. Ueber
90 pCt. der Viehbestände, die den Lebensunterhalt
und den Reichthum der Eingeborenen bilden, fielen
ihr zum Opfer. Man versuchte anfangs die Krank-
heit durch Absperren der infizirten Gegenden und
Tödten der verseuchten Herden einzuschränken, aber
zu einem wirksamen Bekämpfen reichten die Mittel
nicht aus, und so beschränkte man sich bald darauf,
die Zufuhr von nicht „gesalzenem“ Vieh (Vieh, das
die Krankheit bereits überstanden hat) zu verhindern,
um der Pest keine neue Nahrung zu geben.
Zum Unglück folgte auf die Rinderpest infolge
von Dürre und Heuschrecken eine vollständige Miß-
ernte. Der Nothstand im Lande gestaltete sich jedoch
trotz alledem nicht so schlimm, als man anfangs an-
nehmen mußte. Die Eingeborenen hatten sich von
dem getödteten und selbst von dem gefallenen Vieh
durch Dörren Fleischkonserven bereitet, von denen sie
sich während der Zeit des Mangels nährten, und
außerdem stellte sich heraus, daß der Besitz an barem
Gelde bei den Eingeborenen größer war, als man
zuvor angenommen hatte. So war es, abgesehen
von vereinzelten Fällen, nicht nöthig, von dem zur
Linderung der Noth vom Gouvernement herbeige-
schafften Getreide etwas unentgeltlich abzugeben,
dasselbe konnte vielmehr zum Selbstkostenpreise verkauft
werden. Von den zur Unterstützung der Bevölkerung
aufgewendeten 24 000 Pfd. Sterl. konnten somit
11 180 Pfd. Sterl. durch Getreideverkäufe gedeckt