Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

  
ebenso wie von Kühen, welche mit Galle und Rinder- 
pestblut geimpft waren, auf energische Infektion mit 
Rinderpestblut nur vorübergehende Temperaturreaktion 
bei sonstigem völligen Wohlbefinden zeigten. 
Nachdem das Impfgeschäst im Norden des 
Schutzgebietes vollendet, die Rinderpest zum Still- 
stand gebracht, namentlich ein Vordringen derselben 
nach dem Süden verhindert und die weitere Leitung 
aller entsprechenden Maßnahmen in bewährte Hände 
gelegt worden war, konnte Redner seine Aufgabe als 
erfüllt ansehen. Das Ergebniß seiner Arbeit war, 
daß in den am schwersten verseuchten Bezirken, bezw. 
in den vorwiegend von Eingeborenen bewohnten 
Gegenden 30 pCt. des Rindviehbestandes, von dem 
Europäer-Vieh 75 bis 95 pCt., durch die Kochsche 
Impfmethode und die mit ihr verbundenen Maß= 
nahmen gerettet waren, und daß 5 Monate nach 
Beginn des Impfgeschäfts der Hauptfrachtverkehr in 
vollem Umfange wieder ausgenommen worden war. 
Seit seiner Abreise aus Deutsch-Südwestafrika 
sind, wie die bis zum 7. Mai d. Is. aus dem 
Schutzgebiete vorliegenden Berichte besagen, keinerlei 
Rückfälle oder Neuerkrankungen an Rinderpest da- 
selbst vorgekommen, und im Süden des Schutzgebietes 
ist das Impfgeschäft nahezu vollendet. Redner 
schließt seinen Vortrag mit einem Ausdruck des 
Dankes gegen diejenigen, die ihm bei seiner Arbeit 
in Deutsch-Südwestafrika geholfen haben, und mit 
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einem besonderen Dank für den Mann, der ihn 
das, was er gethan, zu thun gelehrt hat, Prosessor 
R. Koch. 
  
Lachrichten aus dem Schutzgebiete. 
Nach Meldungen des Kaiserlichen Gouverneurs 
vom 1. Juli d. Is. herrschte damals im Schutz- 
gebiete überall Ruhe und Frieden. Der Feldzug 
gegen die Aufrührer im Norden war völlig beendet. 
Die Bahn war bis zum Khanfluß fertig gestellt und 
machte einen durchaus befriedigenden Eindruck. 
— — — — — 
Die Maulthiere in Südwestafrika. 
Nach Berichten aus Deutsch-Südwestafrika 
haben sich die dorthin im vorigen Jahre ein— 
geführten Maulthiere im Allgemeinen gut bewährt. 
Der größere Theil hat zum Ziehen, der Rest zum 
Reiten Verwendung gefunden. Von der Pferdesterbe 
sind sie vor der Hand nicht berührt worden. 
—. —— — 
Rechtsanwalt in Windhoel. 
Der Rechtsanwalt Georg Wasserfall ist beim 
Kaiserlichen Obergericht und dem Kaiserlichen Gericht 
des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiets als 
Rechtsanwalt zugelassen worden. 
  
Verzeichniß der im Schutzgebiete von Lüdwestafrika thätigen Sirmen und Erwerbsgesellschaften nach dem 
  
— — 
  
Stande am 1. Januar 1898. 
  
  
  
I ieder- 
* Namen der Firma Hauptsitz Weißes Farbiges Nieder= Weißes Fowiges 
u rder Handelsgesellschaft 1 . lassungen oder Bemerkungen 
2 ndelsgesellscha n Personal Filialen Personal 
I. Seidel 4& Mühle Kectmanshoop 4 3 Bethanien 1 — HKaufläden in Keetmanshoop 
— — Gibeon 2 3 Kaufladen. lu. Bethanien. 
— I — Zes-Kamcelbaum 3 125Gartenbau-Plantage. 
2. Seidel & Mühle Lüderitzbuchh 4 — — — — Kaufladen. 
*H. W. Burmester . Kcetmanshoopf 2 2 — — — 
1. K. D. Jearrgyg - 3 — — — — 
Khe South Alrican Territories L0fl. Warmbad 3 — — — — - 
5.Le Niche & Co ... - 2 — — — — 
(D. Groeneveedd Bersaba 1 — — — — 
8. Deutsche Kolonial-Gesellschaft für # — — — 
Sudwestafrika.. . . . . . Lüderitzbucht 3. — — — — 
9.. W. Krabbenhöft Gibeon 11 1 — — — 
50.. Rosenhauer - 1 2 — — — - 
II.| Brandt & Mühler Marienthal 6 10 — — — Plantage Tabak u. Getreide) 
½ # . und Kaufladen. 
2.] Mertens & Sichel. Windhoek 5 8 — — — sKaufladen. 
34827 Nehoboth 2 3 — — — 
n Wecke & Voigts Windhoek 4 3 — — — "„ 
. - - Okahandya 2 4 — — — 
K.A. Schmerenbeck Windhock 2 3 — — 
. IG. Mertens 1 3 Rehoboth 1 1 
u.]D. Boyosen 2 3 — — — 
E. Heyn.. —. 4 5 Otjiseva 1 2 
*.Damara= und Namaqua Handels- Groß-Barme! 2 
„ gesellschaft m. b. H. Swakopmund 5 32 Rehoboth 2 3 
1. . v. Brockdorf & Schuster Hohenwarte 2 4 — — — 
  
  
  
  
  
 
	        
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