ebenso wie von Kühen, welche mit Galle und Rinder-
pestblut geimpft waren, auf energische Infektion mit
Rinderpestblut nur vorübergehende Temperaturreaktion
bei sonstigem völligen Wohlbefinden zeigten.
Nachdem das Impfgeschäst im Norden des
Schutzgebietes vollendet, die Rinderpest zum Still-
stand gebracht, namentlich ein Vordringen derselben
nach dem Süden verhindert und die weitere Leitung
aller entsprechenden Maßnahmen in bewährte Hände
gelegt worden war, konnte Redner seine Aufgabe als
erfüllt ansehen. Das Ergebniß seiner Arbeit war,
daß in den am schwersten verseuchten Bezirken, bezw.
in den vorwiegend von Eingeborenen bewohnten
Gegenden 30 pCt. des Rindviehbestandes, von dem
Europäer-Vieh 75 bis 95 pCt., durch die Kochsche
Impfmethode und die mit ihr verbundenen Maß=
nahmen gerettet waren, und daß 5 Monate nach
Beginn des Impfgeschäfts der Hauptfrachtverkehr in
vollem Umfange wieder ausgenommen worden war.
Seit seiner Abreise aus Deutsch-Südwestafrika
sind, wie die bis zum 7. Mai d. Is. aus dem
Schutzgebiete vorliegenden Berichte besagen, keinerlei
Rückfälle oder Neuerkrankungen an Rinderpest da-
selbst vorgekommen, und im Süden des Schutzgebietes
ist das Impfgeschäft nahezu vollendet. Redner
schließt seinen Vortrag mit einem Ausdruck des
Dankes gegen diejenigen, die ihm bei seiner Arbeit
in Deutsch-Südwestafrika geholfen haben, und mit
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einem besonderen Dank für den Mann, der ihn
das, was er gethan, zu thun gelehrt hat, Prosessor
R. Koch.
Lachrichten aus dem Schutzgebiete.
Nach Meldungen des Kaiserlichen Gouverneurs
vom 1. Juli d. Is. herrschte damals im Schutz-
gebiete überall Ruhe und Frieden. Der Feldzug
gegen die Aufrührer im Norden war völlig beendet.
Die Bahn war bis zum Khanfluß fertig gestellt und
machte einen durchaus befriedigenden Eindruck.
— — — — —
Die Maulthiere in Südwestafrika.
Nach Berichten aus Deutsch-Südwestafrika
haben sich die dorthin im vorigen Jahre ein—
geführten Maulthiere im Allgemeinen gut bewährt.
Der größere Theil hat zum Ziehen, der Rest zum
Reiten Verwendung gefunden. Von der Pferdesterbe
sind sie vor der Hand nicht berührt worden.
—. —— —
Rechtsanwalt in Windhoel.
Der Rechtsanwalt Georg Wasserfall ist beim
Kaiserlichen Obergericht und dem Kaiserlichen Gericht
des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiets als
Rechtsanwalt zugelassen worden.
Verzeichniß der im Schutzgebiete von Lüdwestafrika thätigen Sirmen und Erwerbsgesellschaften nach dem
— —
Stande am 1. Januar 1898.
I ieder-
* Namen der Firma Hauptsitz Weißes Farbiges Nieder= Weißes Fowiges
u rder Handelsgesellschaft 1 . lassungen oder Bemerkungen
2 ndelsgesellscha n Personal Filialen Personal
I. Seidel 4& Mühle Kectmanshoop 4 3 Bethanien 1 — HKaufläden in Keetmanshoop
— — Gibeon 2 3 Kaufladen. lu. Bethanien.
— I — Zes-Kamcelbaum 3 125Gartenbau-Plantage.
2. Seidel & Mühle Lüderitzbuchh 4 — — — — Kaufladen.
*H. W. Burmester . Kcetmanshoopf 2 2 — — —
1. K. D. Jearrgyg - 3 — — — —
Khe South Alrican Territories L0fl. Warmbad 3 — — — — -
5.Le Niche & Co ... - 2 — — — —
(D. Groeneveedd Bersaba 1 — — — —
8. Deutsche Kolonial-Gesellschaft für # — — —
Sudwestafrika.. . . . . . Lüderitzbucht 3. — — — —
9.. W. Krabbenhöft Gibeon 11 1 — — —
50.. Rosenhauer - 1 2 — — — -
II.| Brandt & Mühler Marienthal 6 10 — — — Plantage Tabak u. Getreide)
½ # . und Kaufladen.
2.] Mertens & Sichel. Windhoek 5 8 — — — sKaufladen.
34827 Nehoboth 2 3 — — —
n Wecke & Voigts Windhoek 4 3 — — — "„
. - - Okahandya 2 4 — — —
K.A. Schmerenbeck Windhock 2 3 — —
. IG. Mertens 1 3 Rehoboth 1 1
u.]D. Boyosen 2 3 — — —
E. Heyn.. —. 4 5 Otjiseva 1 2
*.Damara= und Namaqua Handels- Groß-Barme! 2
„ gesellschaft m. b. H. Swakopmund 5 32 Rehoboth 2 3
1. . v. Brockdorf & Schuster Hohenwarte 2 4 — — —