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Ein hocherfreuliches Ereigniß war für uns die
am 7. Februar d. Is. vollzogene Einweihung des
neuen Missionshauses in Limburg. Dasselbe liegt
auf einer Anhöhe außerhalb der Stadt an der
Frankfurter Straße. Es ist ein solider, stattlicher
Bau. Das Missionshaus hat Dampfheizung und
elektrische Beleuchtung. Außerdem treibt die Dampf-
und elektrische Kraft eine Menge Maschinen in den
verschiedenen Werkstätten, Schlosserei, Schreinerei,
Bäckerei, Waschküche 2c. Hinter den Werkstätten
liegen die Oekonomiegebäude.
Das Schwesternhaus in Limburg befindet sich
jetzt da, wo früher das Brüderhaus war, im alten
Walderdorffer Hofe in der Stadt.
Von unserem Missionshause zu Ehrenbreitstein
ist diesmal nichts Neues zu berichten. Die dortigen
Zöglinge der niederen Klassen liegen fleißig ihren
Studien ob und haben jetzt auch mehr Platz zur
Verfügung, da die Philosophen und Theologen ins
neue Haus nach Limburg übergesiedelt sind.
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Aus fremden Kolonien.
Die Budgets der französischen Nolonien,
wie sie für 1898 votirt worden sind, weisen folgende
Einnahmen auf:
Cöte d'Ivoire. . . 1 260 000 Fr. — Cts.
(Zölle u. Verbrauchssteuern 1 140 000 Fros.)
Réuninn 52211 508 Fr. —4
(Zölle 577 000 Frcs., indirekte Steuern
1 887 000 Fres.)
Französisch-Guinea 900 000 Fr. —
(Direkte Steuern 170 000 Frcs., davon
Kopfsteuer 120 000 Frcs., indirekte Steuern
690 000 Frcs.)
Senegesl.. 32929 367 Fr. 18
(Zölle 2 890 995 Fr. 77 Cts.)
Französisch-Guyana 2 453 261 Fr. 4
(Zölle und indirekte Steuern 1 624 000 Fr.)
Martinique. . . 5 096 048 Fr. 15=
(Zölle 1 243 250 Fr.)
Guadelopgpen 5774 563 Fr. 97 =
(Zölle 1 072 324 Fr.)
St. Pierre und Miquelon 516 710 Fr. —4
(Zölle u. Verbrauchssteuern 270 000 Fr.)
Französisch-Oceanien. 1 229 625 Fr. —
(Zölle und Steuern 816 700 Fr.)
Neucaledonien. 2 807 955 Fr. 80 =
(Zölle und Steuern 1 325 900 Fr.)
Cochinchinnna 13940 000 Fr.—
(Einfuhrzölle 1 750 000 Fr.,
Ausfuhrzölle 1 973 000 =
Verbrauchssteuern 1 699 000 =
Opiumregie 4 010 000 -)
Französisch-Ostindien. 1 127 692 Rupien
(Direkte Steuern 241 258 Rup.,
indirekte Steuern 679 951 -).
V
Bei allen balanciren die Ausgaben mit den Ein-
nahmen, ausgenommen Ostindien, wo die Ausgaben
nur auf 1 127 564 Rup. veranschlagt sind.
Diese Zahlen lassen die Höhe der vom franzö-
sischen Staat gezahlten Zuschüsse nicht erkennen.
Indessen ergiebt sich aus dem Budget des Kolonial=
ministeriums, daß Frankreich für koloniale Zwecke
ganz erhebliche Summen verwendet. Es wurden für
das Finanzjahr 1897 u. A. bewilligt:
Zuschuß für Guadeloppe 520000 Fr.
- St. Pierre u. Miquelon 16 000
- Taiti. 80 000 =
OD die Somaliküste 577 307 „
OD Mayotte .. 13000-
Zum Eisenbahn= und Hafenbau:
in Réunion 2 508 500 a
für die Bahnen im Sudan . . . 768000 -
für die Bahn von Dakar nach St. Louis 1 270 000 —-
Die Okkupation des Sudan kostete im Jahre 1897
6312000 Fr., die von Französisch-Guinea 300 000 Fr.
Für Militär und Marine waren in Annam und
Tonkin 24640 000 Fr., in Madagaskar 9 850 000 Fr.
erforderlich.
Insgesammt beliefen sich die für das Jahr 1897
geforderten Kredite auf 84 821 785 Fr., wovon
51 468 900 Fr. auf Ausgaben militärischer Natur
entfielen.
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Gesammtbudget für Indo-Ehina.
Durch ein Dekret vom 31. Juli d. Is. ist fest-
gesetzt worden, daß die Kolonien Cochinchina, Tonkin,
Annam, Cambodga und Laos, welche seit 1891 als
Indo-China einem Generalgouverneur unterstehen
und seit 1897 gemeinsames Zollwesen und Conseil
superieur besitzen, fortan auch ein Gesammtbudget
aufstellen sollen. Nur die lokalen Angelegenheiten
sollen noch den Budgets der einzelnen Kolonien vor-
behalten werden. Die Einnahmen aus Zöllen, Mono-
polen und indirekten Steuern fließen nicht mehr in
die Kassen der einzelnen Kolonien, sondern in die
Indo-Chinas.
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Britisch-Ostafrika.
Einem von dem Generalkonsul in Sansibar Sir
A. Hardinge dem englischen Parlament vorgelegten
Bericht über den Zustand und Fortschritt des Ost-
afrikKg-Protektorats von seiner Errichtung bis zum
20. Juli 1897 entnehmen wir Folgendes:
Das Protektorat in seiner gegenwärtigen Form
wurde am 1. Juli 1895 errichtet. Vorher war
bereits am 4. November 1890 ein Protektorat über
die zum Sultanat Sansibar gehörigen Theile des
jetzigen Britisch-Ostafrila erklärt worden, ferner am
19. November 1890 über Witu und die Küste
zwischen den Flüssen Tana und Juba. Im Sep-