Full text: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

Deuksch-Südwelkafrika. 
Tod des Rapitäns Manasse von Omaruru. 
Wie der Keiserliche Gouverneur aus Windhoek 
meldet ist der Kapitän Manasse Tjiseseta von Oma- 
ruru am 29. Juli d. Is. an Herzschwäche, hervor- 
gerufen durch Malaria, gestorben, nachdem er noch 
am 13. und 14. des gleichen Monats in voller. 
Rüstigkeit mit dem Gouverneur verhandelt hatte. 
Welche politischen Folgen dieser Todesfall haben 
wird, läßt sich noch nicht übersehen. Vorläufig ist 
in Omaruru die Ruhe nicht gestört, und führt der 
Unterkapitän Mutate die Geschäfte weiter. Der 
Distriktschef, Sekondlieutenant Steinhausen, ist mit 
der nöthigen Instruktion versehen worden. 
Der Verstorbene war, nachdem sein anfängliches 
Mißtrauen überwunden war, wozu namentlich die 
richtige Behandlung seitens seines ersten Distrikts- 
chefs, Sekondlieutenants Volkmann, beigetragen hat, 
ein warmer Freund unserer Sache geworden, als 
welcher er sich auch im letzten Zwartbooi-Kriege, 
der sich dicht an den Grenzen seines Landes ab- 
spielte, bewährt hatte. Ueber seinen Nachfolger 
lassen sich bei der eigenthümlichen Erbfolge der 
Hereros vorläufig keine Vermuthungen anstellen. 
RAus fremden Rolonien. 
Aufwendungen für die englischen Rolonien seitens 
des Staates. 
Nach dem Gesetz, betreffend den großbritannischen 
Staatshaushaltsetat für 1898/99, sind für dieses 
Jahr an direkten Aufwendungen für die Kolonien 
vorgesehen: « 
1. For grants in aid ol the expen- 
Ses of the british Protectorates 
in Uganda and in Central and 
East Africa and under the 
Uganda Railway Act 1896. 
2. for sundry colonial services, 
including certain grants in aid 395 181 2, 
3. for a grant in aid of the revenue 
of the island of Cypras 
4. for the expenses in connection 
with the suppression of the 
slave traadaeaa 
5. for salaries and expenses ol 
the department of H.M.’'s secre- 
tary of state for the colonies, 
including a grant in aid of 
certain expenses conneected 
with emigratin 
6. for the sulsidies to certuin 
Telegraph Companies 
267 463 , 
33 000 K, 
1 112 eæ, 
43 250 f, 
75 100 E. 
624 
  
Dazu treten als nachträgliche Bewilligungen für 
das Jahr 1897/98: 
für Uganda, Central= und Ostafrika 
und für verschiedene koloniale Zwecke 
85 000 E 
281 500 . 
Die verwaltung des Protektorats der Somaliküste. 
Das Pariser „Journal officiel“ vom 1. Septem- 
ber d. Is. veröffentlicht das Dekret vom 28. August 
d. Is., betreffend die Ausgestaltung der Verwaltung 
des Protektorates der Somaliküste, nebst dem dazu 
gehörigen Bericht an den Präsidenten der Republik. 
Danach werden dem Gesandten für Aethiopien, 
welcher die Leitung des Protektorats behält, ein 
Administrateur en chek und ein zweiter Beamter 
mit den Obliegenheiten eines Secretaire général 
beigegeben. Ferner wird ein Verwaltungsrath wie 
in den übrigen afrikanischen Kolonien eingesetzt. 
Endlich soll von nun an das für die Finanzverwal= 
tung der Kolonien maßgebende Dekret vom 20. No- 
vember 1882 auch auf das Protektorat der Somali- 
küste Anwendung finden. 
Gerichtebarkeit auf der Insel Pitcairn. 
Durch Verfügung des englischen Staatssekretärs 
für die Kolonien ist bestimmt worden, daß auf der 
im Stillen Ocean unter 130°% 67 westl. Länge und 
25°% 3 südl. Breite gelegenen, unter englischer Schutz- 
herrschaft stehenden Insel Pitcairn die Gerichtsbar- 
keit in Gemäßheit der Pacific Order in Council, 
1893, ausgeübt werden kann. 
— — — 
Perschiedene Mittheilungen. 
Die ägpptische Suckerindustrie.") 
Die bedeutendste Industrie Ober-Aegyptens und 
bisher die einzige von einiger Bedeutung ist die der 
Zuckergewinnung. Sie verarbeitet nur Zuckerrohr, 
die hauptsächlichste Kulturpflanze Ober= Aegyptens, 
und beschäftigt zur Zeit 17 Rohzuckerfabriken und 
eine Raffinerie. Die Fabriken liegen zum größten 
Theil an der Eisenbahnstrecke Kairo—Luxor, einige 
wenige von ihnen noch südlich von Luxor am Nill. 
Die nächste ist 27,5, die entlegenste 880 km von 
Kairo entfernt. s 
Der größte Zuckerproduzent ist die unter staat- 
licher Verwaltung stehende Daira Sanieh. Sie besitzt 
9 Zuckerfabriken, von denen die kleinste 1000, die 
größte 1800 Tonnen Zuckerrohr innerhalb 24 Stun- 
den zu verarbeiten imstande ist. 
Nach dem offiziellen Bericht der Daira- Sanieh 
für 1896, dem neuesten, welcher bisher vorliegt, 
schwankte die Dauer der Betriebszeit 1895/96 bei 
*) Aus dem Deutschen Handels-Archiv 1898, S. 526 f.
	        
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