Beziehungen mit den dortigen Gebieten zu fördern.
Der Kolonialrath genehmigte ferner einstimmig eine
Resolution, durch welche die Hoffnung ausgesprochen
wird, daß die deutschen Interessen in Gandu und
im Tschadsee-Becken seitens der Regierung energisch
vertreten werden möchten. Der Etat von Togo gab
zu weiteren Erörterungen keinen Anlaß.
Nach Eröffnung der Sitzung am 25. gab der
Vorsitzende vor Eintritt in die Tagesordnung über
die neulichen Unruhen in Deutsch-Südwestafrika einige
Mittheilungen, denen gegenüber die aus englischen
Quellen stammenden Meldungen stark übertrieben
erscheinen. Die sich anschließende Generaldebatte
über den südwestafrikanischen Etat betraf vornehmlich
wirthschaftliche Fragen, wie den Bau der Baiwegbahn
und der in Verbindung mit dieser in Swakopmund
geplanten Hafenmole und die sanitären Zustände des
Schutzgebiets. Ueber letztere berichtete der anwesende
Oberstabsarzt Dr. Kohlstock. Aus dessen eingehen—
der Darstellung ist zu entnehmen, daß in den letzten
zwei Jahren die gesundheitlichen Verhältnisse, zumal
im Norden des Schutzgebietes, infolge Zusammen—
wirkens verschiedener klimatischer und sonstiger Ursachen
allerdings nicht besonders günstig gewesen sind, daß
indessen die Besserung stetig fortschreitet und die hier
und da für die Zukunft gehegten Besorgnisse als
unbegründet bezeichnet werden müssen. Die Spezial-
debatte berührte die Einführung der Selbstverwaltung,
die Ausbildung der Kolonialbeamten und die Gleich-
stellung der südwestafrikanischen Beamten hinsichtlich
der Pensionsberechtigung, der Versorgung ihrer
Hinterbliebenen 2c. mit den Beamten der anderen
Kolonien und mit den Offizieren der Schutztruppe.
Ausführlicher wurden die Landungsverhältnisse in
Swakopmund sowie der Anschluß des Schutzgebietes
an das internationale Kabelnetz besprochen. Schluß
1 Uhr.
In der Nachmittagssitzung des 25., welche gegen
3 Uhr begann, erledigte der Kolonialrath den noch
übrigen Theil des südwestafrikanischen Etats und
sprach dabei einstimmig den Wunsch aus, die Regie-
rung möge sobald als möglich Mittel in den Etat
einstellen zur Anlage landwirthschaftlicher Versuchs-
stationen, zur Einrichtung eines das ganze Gebiet
umfassenden meteorologischen Beobachtungsdienstes
sowie zur Entsendung thierärztlicher und kulturtech-
nischer Sachverständiger. Sodann ging der Kolonial=
rath zur Berathung des Entwurfs einer Zollverordnung
für Kamerun über, der ohne längere Debatte gut-
geheißen wurde. Bei dieser Gelegenheit kam es zu
einer vorübergehenden Erörterung der in Angriff
genommenen Erschließung der Südostecke von Kamerun
und der Zollverhältnisse des Schutzgebietes im All-
gemeinen. Den Schluß der Verhandlungen bildeten
zwei Vorlagen, betreffend die telegraphische Verbindung
Kameruns mit Victoria und die Beschränkung der
Einwanderung mittelloser Personen in Deutsch-
Ostafrika; letztere wurde einer ad hoc gewählten
Kommission zur eingehenderen Berathung überwiesen.
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Am Vormittag des 26. trat der Kolonialrath
zur Berathung besonderer Vorlagen wieder zusammen.
Auf der Tagesordnung stand zunächst der vom Reiche
mit der Neu-Guinea-Kompagnie abgeschlossene Ver-
trag wegen Ablösung der Landeshoheitsrechte. Die
Debatte wurde mit der einstimmig angenommenen
Erklärung geschlossen, daß der Vertrag in seinen
Grundzügen den früheren Vorschlägen des Kolonial=
raths entspreche und sein Zustandekommen für das
Reich schon im Hinblick auf die große Entwickelungs-
fähigkeit Neu-Guineas als vortheilhaft bezeichnet
werden müsse. Zugleich sprach der Kolonialrath der
Kompagnie seine Anerkennung für die bisher geführte
Verwaltung des Schutzgebietes aus. Eine sehr ein-
gehende Auseinandersetzung rief eine Denkschrift, be-
treffend Aufnahme der deutschen Sprache in den
Lehrplan der Schulen in den Schutzgebieten, hervor;
daran betheiligten sich namentlich die Vertreter der
Missionen, Wirklicher Geheimer Rath Dr. v. Jacobi
und Domkapitular Professor Dr. Hespers. Es
wurde darauf folgende Resolution gefaßt:
„Im Anschluß an seinen Beschluß vom 23. Ok-
tober 1896 empfiehlt der Kolonialrath der Regierung,
darauf hinzuwirken, daß allen in den Kolonien bereits
bestehenden oder noch zu errichtenden Schulen, un-
beschadet ihrer besonderen Eigenart und Selbständig-
keit, auf Grund eines im Einvernehmen mit den
deutschen Missionen aufzustellenden Lehrplanes über
den deutschen Unterricht, auf ihren Antrag ein Re-
gierungszuschuß gegeben werde."“
Die dem Kolonialrath alsdann vorgelegte Wald-
verordnung für Deutsch-Ostafrika wurde mit einigen
Abänderungen angenommen. Am Schluß knüpfte sich
eine längere Erörterung an die Vorlage, betreffend
Dienstvorschriften für die Beamten in den Schutz-
gebieten und Angehörigen der Schutztruppen hinsichtlich
gewisser Nebenerwerbe und Beschäftigungen. Damit
war die Tagesordnung erschöpft.
Der Vorsitzende gab der Ueberzeugung Ausdruck,
daß er den Kolonialrath nicht schließen dürfe, ohne
den Herren Mitgliedern seinen Dank für das ihm
bewiesene Entgegenkommen auszusprechen. Die Leitung
der Verhandlungen sei ihm durch die Liebenswürdig-
keit und die Nachsicht des Kolonialraths ganz beson-
ders leicht geworden, und er knüpfe daran die Bitte,
ihm auch für die Zukunft das ihm in so reichem
Maße geschenkte Vertrauen bewahren zu wollen. Es
erhob sich darauf Seine Hoheit der Herzog-Regent
Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin
und erwiderte: Er glaube im Namen aller Mit-
glieder des Kolonialraths zu sprechen, wenn er dem
Herrn Vorsitzenden für das Geschick und die energische
Art, mit der die Verhandlungen geleitet worden
seien, wärmsten Dank sage. Er und seine Freunde
hätten dic feste Ueberzeugung gewonnen, daß die
Leitung unserer Kolonialpolitik in die richtigen Hände
gelegt sei. Er hoffe, daß der Herr Vorsitzende seines
bedeutungsvollen Amtes noch lange mit derselben
Kraft und Umsicht walten werde, die ihn in diesen