Full text: Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Zölle. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Amtliche 
Taraver- 
Tarif- gutong 
Warengattung Zolltarifsatz Fahet Bemerkungen 
Xo. in Tieten 
Flaschen 
15. Waffen: 
a) ein- oder doppelläufige Hinterladergewehre aller Art 
mit Ausnahme der Teschins.. PPro Stück 20.00 M. 
b) Drillinge " „ 25,00 „ 
J%0) Teschins, Vorderlader u. sonstige Schuss- u. Stichwasten 9 „ 5,00 „ 
d) Einzel- und Deppelgewehrlänfe. G „ 20,00 „ 
e) Drillingge wehrläueee: „ 25,00 „ 
16. Weine: 
a) Rot- u. Weissweine sowie andere nicht mussierende Weine brutto 1 kg 0,15 „ 
b) mussierende Weine aller Art(Schaumweine, Champagner) „" 1, 0,30 „ 
17.Zeuge und Zeugwaren: 
a) Seiden- und halbseidene Stoffe und Waren netto 1 „ 3,00 „ 
b) fertige Kleidungsstücke mit Ausnahme von solchen aus 
Seide, Halbseide und Cordstosf. . .. „ 1, 1,50 „ 
c) Cordstoff und Kleider aus Cord sowie fertige Hemden, 
Leibwäsche und Unterzeug aus gewebten, gewirkten 
oder gestrickten Stoffen .... ,1..1,00,, 
d) Segelleinwand zu Wagendecken und Zelten .... zollfrei 
) alle anderen Zeugstoffe und Zengwaren Khetto 1kg0,80 „ 
18. Zucker, roher und raffinierter brutto 1 „ 0,10 „ 
Alle übrigen vorstehend nicht genanmen Waren aus 
Eisen, Holz. Glas. Thon, Porzellan, Gummi, Kanutschuk, 
Papier, Pappe, Streh, Bast, Kupfer, Zinn, Zink und elllen 
Metallen etc. etc. sind nach § 3 der Zollrerordnung Zollfrei 
B. Ausfuhrsölle. 
Tit- Warengattung Zolltarifsatz Bemerkungen 
1. Gunno aller Art: 
a) bei der Ausfuhr in Schiffen, welhe mit Guano voll- 
beladen oder mit mehr als drei Viertel ihres Re- 
gistertonnengehalts beladen sind, für jede auch nur 
angefangene Registertonne laut Nessbrief. Registertonne 22,50 M. 
b) bei der Ausfuhr in Schiffen, welche nur bis zu drei 
Viertel ihres Registertonnengehalts mit Gunno be- 
laden sind, sowie bei der Ausfuhr über Land 100 kg 1.50 NM. Bem. 1. 
2. Robben- und Seehundfelle. .. . ...... 1 Stück 1.00 „ 
3. Straussenfedern, rohe und gereinige ... netto 1 kg 2,00 
r□ - 
V. Neu-Guinea. 
Einfuhrzölle. 
. 2 ollsatz 
Massstab der Verzollung 
M. Pt. 
1.Biere jeder Art, auch MWt die Flasche bis zu 75 Centiliter– 10 
2. Apfelwein und sonstige Obstweine ddie gröss. Flasche 
bis zu 150 — 20 
3. Weine, soweit sie nicht unter No. 4 
slallen.. HHle Flasche bis zu 75 CentiliterL 20 
die gröss. Flasche 
bis zu 150 #n . — 10 
in Fässern pro Lier — 3 
  
  
 
	        
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